23.02.2021
Brüssel / Düsseldorf (ots) - Das geht ja gut los! Der europäische und
der deutsche Hanfsektor starten mit guten Nachrichten für die
Nutzhanfindustrie ins neue Jahr. Die EIHA hat die ersten Novel
Food-Anträge für CBD-Produkte auf den Weg gebracht, die EU lässt
natürliches CBD in Kosmetik zu und das deutsche Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) beurteilt Hanflebensmittel neu nach
europäischen Empfehlungen.
EIHA-Konsortium mit Novel Food-Anträgen im Zeitplan
Das EIHA Novel Food-Konsortium lässt den Ankündigungen jetzt Taten
folgen: Die EIHA projects GmbH, hundertprozentige Tochter des EIHA
Fachverbandes, hat bei der britischen Lebensmittelbehörde Food
Standards Agency (FSA) die Novel Food-Anträge für natürliche
CBD-Isolate und -Vollspektrum-Extrakte form- und fristgerecht
eingereicht. Im nächsten Schritt folgen die Anträge bei der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Ziel ist die
europaweite Zulassung von CBD-Produkten als gesunde und sichere
Lebensmittel.
Aus diesem Grund wird die EIHA projects GmbH das toxikologische
Studienpaket zu CBD um Stabilitätsdaten der vergangenen sechs Jahre
erweitern. Unterstützt wird die EIHA dabei von NATECO2
(Hopfenveredelung St. Johann GmbH), einem renommierten und erfahrenen
Unternehmen für Naturstoff-Extraktion im Lebensmittelbereich. Für die
Einreichung der Novel Food-Anträge sowie die Kontrolle der
umfangreichen Toxikologie-Studien steht EIHA das europaweit
anerkannte und unabhängige Beratungsunternehmen CHEMSAFE für
lebensmittelrechtliche Zulassungsverfahren zur Seite. Die
Toxikologie-Studien selbst werden bei EUROFINS, hochqualifizierter
Weltmarktführer für Bioanalytik, durchgeführt.
Im EIHA Novel Food-Konsortium schließen sich rund 180 Unternehmen als
Partner der EIHA projects GmbH aus ganz Europa zusammen. Die groß
angelegte Initiative wird nach Jahren der behördlichen Willkür eine
Rechts- und Planungssicherheit für die europäische Hanfindustrie
erreichen. Dazu stehen mittlerweile mehr als drei Millionen Euro für
Studien zu CBD und THC zur Verfügung. Das Interesse bei Nutzhanf
verarbeitenden Unternehmen, aber auch innerhalb der
Lebensmittelindustrie ist deutlich höher als erwartet.
EU lässt natürliches CBD in Kosmetik zu
Nach Vorarbeit der EIHA hatte die europäische Datenbank für
zugelassene kosmetische Inhaltsstoffe (Cosing) bereits im Jahr 2020
Hanfextrakte für die Verwendung in Kosmetikprodukten ohne
Restriktionen aufgenommen. Zu Beginn dieses Jahres wurde jetzt neben
synthetischem CBD auch der offizielle Eintrag für natürliches
CBD-Isolat von allen Restriktionen befreit. Die EIHA hatte die
zuständige Generaldirektion (GD Grow) der EU-Kommission auf die
entsprechende Aktualisierung der Datenbank hingewiesen. Damit sind ab
sofort auch natürliche CBD-Isolate aus der Hanfpflanze in Kosmetika
erlaubt. Der neue Cosing-Eintrag basiert auf dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November 2020, CBD nicht als
Betäubungsmittel einzustufen.
Neue toxikologische Bewertung von Hanflebensmitteln
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) folgt endlich nicht mehr
den veralteten Richtwerten des Bundesinstituts für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) aus dem Jahr 2000.
Vielmehr empfiehlt das BfR nun die toxikologische Beurteilung von
hanfhaltigen Lebensmitteln auf Grundlage der von der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2015 abgeleiteten
akuten Referenzdosis (ARfD) von 1 Mikrogramm delta-9-THC/kg
Körpergewicht. Diese Dosis (70 Mikrogramm delta-9-THC beim
erwachsenen Europäer) entspricht der geschätzten maximalen
delta-9-THC-Menge, die laut EFSA ohne erkennbares gesundheitliches
Risiko im Verlauf eines Tages gegessen und getrunken werden darf.
Bereits 2018 erkannte das BfR nach eigenen Angaben, dass die alten
Richtwerte aus dem Jahr 2000 nicht mehr wissenschaftlichen Ansprüchen
entsprachen. Jetzt, drei Jahre später, schließt sich das
Bundesinstitut in seiner Risikobewertung endlich dem aktuellen
Richtwert auf europäischer Ebene an. Die Empfehlung der EFSA zur
toxikologischen Beurteilung von hanfhaltigen Lebensmitteln erfolgte
bereits 2015.
Die EIHA fordert die deutschen Behörden bereits seit fünfzehn Jahren
dazu auf, ihre Richtwerte zu überprüfen. Aber auch der empfohlene
Richtwert der EFSA von 1 Mikrogramm delta-9-THC/kg Körpergewicht
führt immer noch zu einer unnötig strengen akuten Referenzdosis. Die
Gesundheitsbehörden in Kanada und in der Schweiz sowie in Australien
und in Neuseeland arbeiten mit sechs- bis siebenmal so hohen
Richtwerten.
Einer Überprüfung nach allgemein anerkannten Regeln der
Risikobewertung, auch den eigenen Regeln der EFSA, würde der
Empfehlungswert von 1 Mikrogramm delta-9-THC/kg nicht standhalten.
Insbesondere verweist die EIHA seit Jahren auf den völlig unnötig
hoch angesetzten Unsicherheitsfaktor bei der Ableitung der
Referenzdosis. Verglichen mit wirklich bedenklichen Substanzen
(Toxinen) in Lebensmitteln wie Alkohol, Koffein, Nikotin,
Glykoalkaloide (z. B. Solanin aus Kartoffeln) oder Morphin (aus
Mohnsamen) ist der Unsicherheitsfaktor bei THC absurd
unverhältnismäßig und unwissenschaftlich. Es gibt nach wie vor keine
wissenschaftlichen Belege dafür, dass solch niedrige THC-Gehalte in
Lebensmitteln negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
haben.
Link zur Stellungnahme Nr. 006/2021 des BfR vom 17. Februar 2021
BfR empfiehlt Akute Referenzdosis als Grundlage zur Beurteilung
hanfhaltiger Lebensmittel
Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association
(EIHA):
"Die europäischen Rechtsmühlen mahlen dank der Arbeit der EIHA nicht
mehr ganz so langsam. Wir haben erst Februar und schon liegen drei
wichtige Ergebnisse für die Nutzhanfindustrie vor. Aber das ist noch
nicht genug. Jetzt müssen wir vor allem die deutschen Behörden dazu
bringen, ihre willkürliche Einstellung zu Nutzhanf endlich durch
wissenschaftliche Bewertungen zu ersetzen. Deutschland sollte die
Chance haben, auch bei Nutzhanf der größte Produktionsstandort und
der wichtigste Handelsplatz auf dem europäischen Binnenmarkt zu
werden."
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