28.11.2024, 2536 Zeichen
Wien (OTS) - „Die heutige Entscheidung im Europäischen Parlament
zeigt, dass
pauschale Verbote kein zielführender Ansatz sind“, betont Wolfgang
Streißnig, Bundesobmann des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten in
der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er sieht daher einen „Sieg
der Vernunft“: Das Europäische Parlament hat heute die Resolution zu
rauch- und aerosolfreien Umgebungen mit deutlicher Mehrheit
abgelehnt. Mit 152 zu 378 Stimmen fiel das Votum gegen die Resolution
aus, die weitreichende Rauchverbote, auch im Freien (u.a.
Schanigärten), befürwortet.
„Das österreichische Trafikantennetzwerk ist ein EU-weit
einzigartiges Modell, das Jugend- und Gesundheitsschutz effektiv
umsetzt. Wir garantieren den verantwortungsvollen Vertrieb von
Tabakprodukten und innovativen Produkten wie Tabakerhitzern und E-
Zigaretten, ohne den Wirtschaftsstandort oder die
Entscheidungsfreiheit der Konsument:innen zu gefährden“, so Streißig.
Nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Parlaments wird
am 3. Dezember der Rat für Gesundheit über die Annahme der nicht
verbindlichen Ratsempfehlung abstimmen. Diese Empfehlung sieht eine
Ausweitung der Rauchverbote auf Außenbereiche von
Gastronomiebetrieben wie Gastgärten sowie auf New-Generation-Produkte
wie Tabakerhitzer und E-Zigaretten vor. Die Umsetzung der Empfehlung
obliegt den Mitgliedstaaten.
Das Bundesgremium der Tabaktrafikanten kritisiert diese
Empfehlung scharf: „Anstatt einseitige Verbote zu verhängen, sollte
die EU auf differenzierte und wissenschaftlich fundierte Ansätze
setzen. Österreich hat mit dem Tabakmonopol ein Vorzeigemodell
etabliert, das eine nachhaltige Prävention ermöglicht und
gleichzeitig kleine familiengeführte Unternehmen schützt. Ein
generelles Rauchverbot würde insbesondere Trafikant:innen, die von
Tabakprodukten und innovativen Angeboten leben, massiv belasten“, so
Streißnig weiter.
Österreich verfügt über ein gut funktionierendes Tabakmonopol,
das innerhalb der EU als Best-Practice-Modell anerkannt wird. Eine
Empfehlung der EU sollte sich deshalb primär an jene Mitgliedstaaten
richten, die kein funktionierendes Monopolsystem haben, anstatt eine
universelle Lösung zu fordern, die die spezifischen Bedürfnisse und
Rahmenbedingungen der Länder ignoriert.
Ein zusätzliches Verbot in Außenbereichen würde die
Wettbewerbsfähigkeit der Branche gefährden. „Rauchfreie Umgebungen
sind sinnvoll, wo sie notwendig und praktikabel sind - aber die
Wahlfreiheit der Betriebe und die unternehmerische Freiheit müssen
gewahrt bleiben“, schließt Streißnig. (PWK436/DFS)
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