21.01.2022,
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Wien (OTS) - Anlässlich des Tages der Elementarpädagogik am 24.1.2022
unterstreichen die Sozialpartner - Spitzenvertreterinnen der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), des Österreichischen
Gewerkschaftsbundes (ÖGB), der Arbeiterkammer (AK),
Landwirtschaftskammer (LK) - sowie die Industriellenvereinigung (IV),
die Bedeutung frühkindlicher Bildung als wichtigen Grundstein für das
spätere Leben. Jeder Euro, der in frühkindliche Bildung investiert
wird, kommt 8-fach zurück.
Mit der aktuell bis August 2022 laufenden Art. 15a-Vereinbarung
wurden seit 2018 Verbesserungen im Bereich der Elementarpädagogik
erzielt. Aktuell wird die neue Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
verhandelt. Die Sozialpartner und die IV zeigen sich einig, „dass
jetzt Worten Taten folgen müssen“. Alle Kinder müssen zu Beginn ihrer
Bildungslaufbahn die gleichen Chancen haben. Mit einem Rechtsanspruch
auf Kinderbetreuung, für den sich die Sozialpartner und die IV mit
Nachdruck einsetzen, wird eine Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder
in Österreich gewährleistet.
„Deshalb ist es enorm wichtig, in den aktuellen Verhandlungen
weiter nachzuschärfen und die Erfahrungen aus der Praxis der
Pädagoginnen und Pädagogen mit einfließen zu lassen. Es braucht vor
allem einen klaren Verteilungsschlüssel für die Sprachförderung, der
sich an den Kindern mit anderer Erstsprache als Deutsch orientiert“,
sagt Martha Schultz, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ) und Bundesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft und
konkretisiert: „Es braucht dringend den Ausbau der Kinderbetreuung in
ganz Österreich, ganztägig, leistbar und qualitätsvoll, denn nur so
ist ein Betreuungsanspruch umsetzbar und können wir
Chancengerechtigkeit für alle Kinder bestmöglich sichern.“
ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann
verweist zum Tag der Elementarpädagogik darauf, dass dieser Bereich
gerade in der Corona-Krise viel zu wenig Beachtung findet. Die schon
vorher schwierigen Arbeitsbedingungen haben sich noch verschärft.
„Viele Beschäftigte sind am Ende und verlassen dieses Berufsfeld,
obwohl sie die Arbeit an sich gerne machen“, unterstreicht Schumann.
Das sei umso bedauerlicher, da wir dringenden Aufholbedarf auf dem
Weg zu einem flächendeckenden und qualitätsvollen Betreuungsangebot
haben: „Viele Eltern haben Probleme, Betreuung und berufliche
Verpflichtungen unter einen Hut zu bekommen. Häufig sind es dann
Mütter, die bei ihrer Erwerbstätigkeit zurückstecken. Der Weg zum
Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz ab dem ersten Geburtstag
des Kindes muss daher rasch beschritten werden.“ Spätestens 2025
müsse der Rechtsanspruch umgesetzt sein. Zudem braucht es endlich
einen einheitlichen Rechtsrahmen für ganz Österreich. Denn: „Nur
bundesweit einheitliche Mindeststandards können die notwendige
Qualität und Planungssicherheit für Eltern, Beschäftigte und
BetreiberInnen bringen.“
„Hauptziele müssen die Steigerung der Qualität in der
Elementarpädagogik, der Ausbau der Plätze für die Kleinsten und eine
bessere Vereinbarkeit mit der beruflichen Tätigkeit der Eltern sein“,
so Sabine Herlitschka, Vizepräsidentin der Industriellenvereinigung
(IV). Die mit Jahresbeginn startenden Verhandlungen zwischen Bund und
Ländern seien daher eine Chance für den Standort Österreich, die
nicht verpasst werden dürfe und für die Bekämpfung des
Fachkräftemangels ein entscheidender Faktor. Zudem habe jedes Kind,
egal wo in Österreich, von Anfang an das Recht auf eine qualitativ
hochwertige Betreuung und Bildung. Ein wichtiger Ansatzpunkt sei
zudem das Zukunftsthema MINT (Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaft und Technik). „Wir müssen die natürliche Neugierde
und den Forscherdrang unserer Kinder durch spielerische Zugänge zu
Technik und Naturwissenschaften fördern. Damit legen wir den
Grundstein für Kompetenzen, die in Zukunft noch wichtiger werden“,
betont Herlitschka. Basis für mehr Qualität in der Elementarbildung
sei eine fundierte, zeitgemäße Ausbildung der Elementarpädagoginnen
und -pädagogen, „die gerade in der frühkindlichen Bildung eine
Schlüsselrolle einnehmen. Das gilt bei allen Betreuungsangeboten,
auch durch Tageseltern, und reicht bis zur Ausbildung im tertiären
Bereich“, so die IV-Vizepräsidentin. Um den geforderten
Rechtsanspruch bis 2025 tatsächlich realisieren zu können, gelte es,
nun die Weichen zu stellen und bei der Ausbildungsoffensive in die
Umsetzung zu kommen.
„Für einen vitalen ländlichen Raum ist der Ausbau der
Elementarbildung und -pädagogik ein immer wichtigerer Faktor. Durch
ausreichend qualitative und zeitlich flexible Angebote können
Familien attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen geboten werden. So
können Abwanderung verhindert und Zuzug von Menschen mit oftmals
wertvollen Qualifikationen gezielt gefördert werden“, betont die
Vizepräsidentin der LK Steiermark, Maria Pein. „Der ländliche Raum
hat genauso wie der städtische ein Anrecht auf beste Elementarbildung
und -pädagogik. Das Land sollte der Stadt dabei in nichts nachstehen.
Im Rahmen dessen sind uns auch nichtinstitutionelle
Betreuungsangebote ein wichtiges Anliegen. Dabei denken wir etwa an
Tageseltern oder Betreuung am Bauernhof. Für unsere bäuerlichen
Familien ist dieses Thema somit gleich von mehreren Seiten von großer
Bedeutung. Weiters ist es wichtig, kluge Gemeindekooperationen zu
forcieren und gerade kleine Gemeinden finanziell zu unterstützen.
Flexible Betreuungsmodelle über Gemeinde- und Bundesländergrenzen
hinaus sollten entwickelt werden.“
Der Ausbau von qualitätsvollen Bildungsplätzen und die Ausweitung
der Öffnungszeiten erfordern entsprechende finanzielle Mittel, wie
AK-Präsidentin Renate Anderl hervorstreicht: „Es braucht eine
gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden, damit genug
Geld in die Kinderbildung fließt. Gerade im internationalen Vergleich
besteht hier Aufholbedarf. Ziel muss es sein, dass Österreich in
diesen wichtigen Zukunftsbereich jährlich eine Milliarde Euro mehr
investiert. Diese Milliarde mehr ist gut angelegtes Geld, da die
vielen neuen Beschäftigen Sozialversicherung und Steuern zahlen und
dadurch enorme Rückflüsse an die öffentliche Hand generiert werden.
Zusätzliche positive Effekte gibt es aus der verbesserten
Vereinbarkeit mit der Erwerbstätigkeit der Eltern, hier vor allem der
Frauen.“ (PWK026/ES)
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