19.09.2023,
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Wien (OTS) - „Die Rufnummer 116 016 dient europaweit einheitlich als
Hotline für Rat und Unterstützung suchende Frauen, die Opfer von
Gewalt geworden sind. Ab sofort kann die Rufnummer bei der RTR
beantragt werden – das ist ein weiterer wichtiger Meilenstein, um
Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und vielleicht sogar zu verhindern“,
sagt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den
Fachbereich Telekommunikation und Post und führt aus, „sechsstellige
Rufnummern, die mit 116 beginnen, sind europaweit einheitliche
Kurzrufnummern von sozialem Wert für Kinder und Erwachsene, die sich
in einer schwierigen Situation befinden.“ Rufen Betroffene diese
Rufnummern an, erreichen sie die Hilfsdienste des jeweiligen
europäischen Staates. Die Anrufe zu 116er-Rufnummern sind in der
Europäischen Union vorwahlfrei und kostenlos, ersetzen aber nicht die
bestehenden Notrufnummern 122, 133 und 144 bei akuten Gefahren und
Bedrohungen.
Zuteilungsvoraussetzungen per Verordnung geregelt
Die Hotline 116 016 wird - über ihren Namen hinaus - auch Opfern
aller Geschlechter zur Verfügung stehen und Unterstützung anbieten.
Um die Hotline hinkünftig betreiben zu können, müssen Antragsteller
unter anderem mindestens drei Jahre Erfahrung in der professionellen
telefonischen Beratung und Betreuung von Opfern von Straftaten sowie
einschlägige Erfahrungen mit österreichischen und internationalen
Opferhilfe- und Opferschutzorganisationen, Kooperationen mit
Strafverfolgungsbehörden oder psychologischen Diensten nachweisen.
„Durch die per Verordnung festgeschriebenen
Zuteilungsvoraussetzungen möchten wir sicherstellen, dass unter der
zugeteilten Rufnummer ein qualitativ hochwertiger Dienst angeboten
wird. Dazu ist einerseits entsprechende Erfahrung in der
Hilfestellung für Frauen sowie andererseits eine entsprechende
finanzielle Ausstattung erforderlich. Letztere ist dabei von der Art
und Weise der geplanten Realisierung des Dienstes abhängig“, merkt
Steinmaurer an.
Weitere Auflagen sind der Betrieb der Hotline im gesamten
Bundesgebiet, geringe Wartezeiten bei der Entgegennahme von Anrufen
sowie die internationale Zusammenarbeit mit Organisationen, die diese
Rufnummer in anderen Staaten nutzen. Weitere Details unter
https://www.rtr.at/novelle_kem-v
(
https://www.rtr.at/novelle_kem-v).
Wird ein allfällig eingebrachter Antrag von der RTR positiv
beschieden, muss in einem zweiten Schritt die Rufnummer bei einem
Telekom-Netzbetreiber eingerichtet werden.
Vier 116er-Rufnummern sind in Österreich derzeit operativ
Die Europäische Kommission hat für den Fall, dass ein „konkreter
sozialer Bedarf“ besteht, europaweit Telekommunikationsdienste der
Kategorie „harmonisierter Dienst von sozialem Wert“ eingeführt. In
Österreich sind die Hotline für vermisste Kinder (116 000), die
Hotline für Opfer von Straftaten (116 006), die Hotline betreffend
Bereitschaftsdienst für ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen
Situationen (116 117) und die Hotline zur Lebenshilfe (116 123)
operativ.
Über die RTR
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) steht zu 100
Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung
des Wettbewerbs auf dem Medien-, Telekommunikations- und Postmarkt
sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz
definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und
ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M.
Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als
Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria
(KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die
Post-Control-Kommission (PCK). Weitere Informationen sind unter
www.rtr.at veröffentlicht.
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