16.07.2018, 1009 Zeichen
Die in London ansässige Cubic, Hauptgesellschafterin der C-Quadrat , hat gemeinsam mit dem Vorstand im Rahmen des eingeleiteten Gesellschafter-Ausschlussverfahrens die Barabfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre von C-Quadrat mit 60 Euro je Aktie festgesetzt hat.
Der Barabfindung im Gesellschafter-Ausschlussverfahren liege ein Unternehmenswertgutachten der KPMG Alpen- Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, zugrunde, heisst es.. Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts des Hauptgesellschafters und des Vorstandes von C-Quadrat und die Angemessenheit der Barabfindung sei durch Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer geprüft und bestätigt worden, heisst es weiter.
Die außerordentliche Hauptversammlung von C-QUADRAT, auf der die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptgesellschafter beschlossen werden soll, wird am 17. August 2018 stattfinden.
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C Quadrat am Fonds Kongress
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