28.06.2022,
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Wien (OTS) - Das ursprüngliche Ziel des Bundesministeriums für Arbeit
war es, noch vor dem Sommer einen Reformentwurf zur
Arbeitslosenversicherung Neu vorlegen zu können. Koalitionsintern
wurden daher in den vergangenen Wochen intensive und sehr
konstruktive Gespräche geführt, um eine Einigung zu erzielen. Da
durch den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und die Teuerung
sehr kurzfristig neue Herausforderungen entstanden sind, wurden
Akutmaßnahmen im Kampf gegen die Teuerung zuletzt prioritär
behandelt. Die Gespräche zur Arbeitslosenversicherungsreform konnten
daher in den vergangenen Wochen nicht im gleichen Ausmaß wie geplant
durchgeführt werden, weshalb sich der ursprüngliche Zeitplan im
Reformprozess auch etwas nach hinten verschiebt.
„Wir haben bereits viele sehr konstruktive Gespräche innerhalb der
Koalition geführt und bei der Mehrheit der damit verbundenen Themen
einen Grundkonsens erzielt. Durch den russischen Krieg in der Ukraine
und Fragen rund um die Energieversorgung ergeben sich für die gesamte
Bundesregierung wieder zahlreiche Aufgaben in der Krisenbewältigung.
Die Reform der Arbeitslosenversicherung wird daher nicht wie geplant
mit Ende des 2. Quartals vorgelegt werden können“, kommentiert
Arbeitsminister Martin Kocher den Reformprozess.
Die Gesamtreform der Arbeitslosenversicherung umfasst allgemein
vielfältige Themengebiete, die nicht voneinander getrennt gedacht
werden können. Trotz der Verzögerung aufgrund aktueller
geopolitischer Dringlichkeiten konnten bereits wesentliche
Themenbereiche im Reformprozess abgesteckt werden. Konkret sind dies
folgende Themenbereiche: Eine gute und nachhaltige Ausgestaltung der
aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik, Erleichterungen im
Vollzug für das AMS, insbesondere bei der Beantragung des
Arbeitslosengelds und der Verhängung von Sanktionen sowie die
Bedingungen, unter denen geringfügiger Zuverdienst möglich sein soll.
Außerdem werden rund um die Ausgestaltung der Leistungshöhe und des
Leistungsverlaufs und alle Fragen, die unmittelbar damit
zusammenhängen, noch tiefergehende Analysen durchgeführt und
Gespräche geführt werden.
„Die Reform der Arbeitslosenversicherung muss als Gesamtpaket
gesehen werden, daher ist es schwierig, einzelne Themen
herauszugreifen. Mir war immer wichtig, dass sich die Reform nicht
bloß auf die Frage der Höhe des Arbeitslosengelds beschränkt. Die
Reform umfasst viele andere Themen, wie beispielsweise die
Rahmenbedingungen bei der Beantragung und Auszahlung von
Versicherungsleistungen. Wir hätten gerne natürlich schon vor dem
Sommer ein Ergebnis präsentiert, aber es geht um eine große Reform
und darum, im Rahmen dieser Reform richtige Entscheidungen zu
treffen. Auch wenn sich unser ursprünglicher Zeitplan etwas
verschoben hat, bin ich zuversichtlich, dass es uns gemeinsam mit dem
Koalitionspartner nach dem Sommer gelingen wird, einen
Gesetzesentwurf vorzulegen“, so Arbeitsminister Kocher abschließend.
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