29.11.2022,
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Wien (OTS) - In der aktuellen Pensionsdebatte zum Gutachten der
Alterssicherungskommission fordert Attac die Abschaffung der
Höchstbeitragsgrundlage. Wer derzeit mehr als 5.670 Euro brutto im
Monat verdient, bezahlt darüber keine Sozialversicherungs- bzw.
Pensionsbeiträge. "Das privilegiert Besserverdienende und schwächt
das Pensionssystem", kritisiert Gerhard Kofler von Attac Österreich.
Hinzu kommt, dass Pensionist*innen mit hohen Pensionen laut
Statistik Austria durchschnittlich länger leben als jene mit
geringen Pensionen. „Niedrige Pensionen werden also kürzer
ausbezahlt und finanzieren somit die hohen Pensionen mit“, erklärt
Kofler. Auch eine Pensionsautomatik - also die Kopplung des
Pensionsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung aller - wäre
daher ungerecht.
Nur das Umlageverfahren garantiert sichere Pension
Das bewährte staatliche Umlageverfahren garantiert - [mit
Anpassungen]
(
https://nl.attac.at/link/c/YT0yMDk0MTk4NTIwNDczOTg...
TIxMDc0NjcxJmI9MTA0Nzc1MDg1NiZkPXYwZzF1MGs=.BwGsk_KSbBQAZ5ikgnSlEJNZ5
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der angeblichen „Unfinanzierbarkeit“ des Pensionssystems wird vor
allem das Kapitaldeckungsverfahren auf unsicheren Finanzmärkten
beworben, um die Profitinteressen der Versicherungswirtschaft zu
befriedigen", kritisiert Kofler. Das Umlagesystem kann zusätzlich
abgesichert werden, indem die Beitragsgrundlage auf Kapitalerträge
und die Wertschöpfung ausgeweitet wird.
Wer die Pension aufbessern will, kann zudem bei der
Pensionsversicherungsanstalt eine freiwillige Höherversicherung
beantragen, die wertgesicherter ist als private Zusatzversicherungen.
Ersatzrate für niedrige Einkommen erhöhen
Zusätzlich zum Aus für die Höchstbeitragsgrundlage fordert Attac
die Pensions-Ersatzrate von derzeit 80 Prozent nach Einkommenshöhe
zu differenzieren. Für niedrige Einkommen sollte die Ersatzrate
erhöht, für hohe Einkommen vermindert werden. (1) Die
Ausgleichszulage für kleine Pensionen müsse zudem auf das
lebenswerte Referenzbudget der Schuldnerberatung von 1459 Euro
(Stand 2021) angehoben werden, fordert Attac.
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(1) Eine Ersatzrate
von 90 Prozent für eine Bemessungsgrundlage von 1250 Euro ergäbe
beispielsweise eine monatliche Pension von 1125 statt 1000 Euro.
Eine Ersatzrate von 70 Prozent bei 4300 Euro Bemessungsgrundlage
ergäbe immer noch eine Pension von 3010 Euro.
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