03.12.2019
Wien (OTS) - Dass das Land Salzburg mit seinem neuen
Nächtigungsabgabengesetz klare Grenzen zwischen legaler und illegaler
Wohnraumvermietung an Touristen zieht, begrüßt Walter Veit,
Vizepräsident der Österreichischen Hoteliervereinigung: „Da legen
Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Tourismussprecher Hans
Scharfetter ein wegweisendes Gesetz vor. Die Registrierungspflicht
einerseits und die Vergabe von Registrierungsnummern andererseits
helfen, die schwierige Balance zwischen der Freiheit des Eigentums
und dem Schutz des Wohnraums zu wahren.“
Zwtl.: Wohnraum-Missbrauch darf sich nicht auszahlen
Damit sollten unschöne Begleiterscheinungen der illegalen Sharing
Economy – wie die unlängst erfolgte Delogierung eines Mieters in der
Stadt Salzburg oder die eines Urlaubers in Innsbruck – in Salzburg
der Vergangenheit angehören: „Schließen wir das Kapitel über den
Wohnraummissbrauch durch die Sharing Economy in Salzburg. 8.000 Euro
Strafe für die Hinterziehung der Ortstaxe, 25.000 Euro für Verstöße
gegen die Raumordnung sollten Motivation genug sein, sich an die
Gesetze zu halten“, setzt Veit auf eine konsequente Durchsetzung des
Gesetzes.
Zwtl.: Nachricht an Regierungsverhandler: Registrierungspflicht auch
auf Bundesebene
Begleitet werden müsste die Novelle des Salzburger
Nächtigungsabgabengesetzes von legistischen Maßnahmen auf
Bundesebene: „Da geht es ja auch um Steuerhinterziehung im großen
Stil, der der neue Finanzminister nicht länger zusehen darf. Da
kommen wir an einer bundesweiten Registrierungspflicht für Hosts
nicht vorbei. Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht aller
ehrlichen Steuerzahler“, wünscht sich Veit ein zeitgemäßes
Bundesgesetz: „Das gehört erstens ins Regierungsprogramm und zweitens
rasch umgesetzt: Das Salzburger Gesetz ist die Benchmark!“
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