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ÖAMTC: Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2025 (Teil 2 - Verkehrswirtschaft)

13.12.2024, 3483 Zeichen

Wien (OTS) - 2025 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist.
Zwtl.: Vignette und österreichweites Klimaticket um 7,7 Prozent teurer, Kilometergeld steigt, Verkehrsabsetzbetrag wird erhöht
Sowohl bei der Vignette als auch beim österreichweiten KlimaTicket hat der Gesetzgeber eine Valorisierung vorgesehen. Zwar liegt die allgemeine Teuerungsrate aktuell wieder bei unter zwei Prozent, die Erhöhungen bei Vignette und KlimaTicket richten sich aber nach der Teuerungsrate von 2022 auf 2023. Somit steigen die Kosten für Konsument:innen um 7,7 Prozent.
Die Pkw-Jahresvignette kostet mit 103,80 Euro erstmals mehr als 100 Euro, bei der Motorrad-Jahresvignette sind es 41,50 Euro. Auch die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden entsprechend valorisiert.
Der Preis für das KlimaTicket für ganz Österreich steigt mit Jahreswechsel um rund 84 Euro auf 1.179,30 Euro. Bei den vergünstigten Tickets Jugend, Senior und Spezial kommt es zu einer Preisanhebung um rund 63 Euro auf 884,20 Euro. Tickets mit Familien- Upgrade sind künftig für 1.297,80 Euro bzw. 1.002,70 Euro erhältlich.
Tipp vor dem Jahreswechsel: Wer sich noch kurzfristig für das KlimaTicket entscheidet, sollte es in einer Servicestelle - ohne 15- tägige Wartefrist - mit Gültigkeitsbeginn vor dem 1. Jänner 2025 kaufen. Dann gilt noch der alte Preis.
Zwtl.: Erleichterung bei ÖV-Dienstfahrten
Konnten bislang nur die Kosten von Einzeltickets für öffentliche Verkehrsmittel bei beruflich veranlassten Fahrten abgerechnet werden, gibt es nun auch die Möglichkeit, die anteiligen Kosten von Zeitkarten (z. B. KlimaTicket) steuerfrei vom Arbeitgeber zu erhalten.
Zwtl.: Kilometergeld steigt ab 01.01.2025
Mit 1. Jänner 2025 wird das amtliche Kilometergeld einheitlich auf 50 Cent erhöht. Der neue Kilometergeld-Satz gilt ab dann unabhängig davon, ob man einen Pkw (bisher 42 Cent) oder ein Motorrad/Motorfahrrad (bisher 24 Cent) nutzt. Zudem erhöht sich auch der Betrag für Mitfahrende: Galten bisher 5 Cent, sind es ab dem neuen Jahr 15 Cent. Ab mehr als einem Kilometer Wegstrecke gelten die 50 Cent auch für die Nutzung eines Fahrrades (bisher 38 Cent bei mehr als zwei Kilometern).
Zwtl: Verkehrsabsetzbetrag wird erhöht
Grundsätzlich werden die Kosten für den Arbeitsweg über den Verkehrsabsetzbetrag bei der Einkommensteuer abgegolten. Dieser Betrag wird mit 2025 auf 487 Euro erhöht und für Arbeitnehmer:innen in der Regel automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Was niedrigere Einkommen betrifft, so gilt: Auch der hier bereits höhere Verkehrsabsetzbetrag sowie der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag werden um fünf Prozent angehoben.
Zwtl.: E-Auto-Förderung für Private - Einreichung für altes Förderprogramm bis 31.05.2025 möglich
Wie es im Bereich Elektromobilität mit der Förderung für Private im Jahr 2025 weitergeht, ist bislang noch unklar. Sofern Budgetmittel vorhanden sind, kann man sich aber jedenfalls noch bis längstens 31.05.2025 online für das Förderprogramm 2024 registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag auf Förderung gestellt werden, hierbei dürfen die Rechnung bzw. der Kaufvertrag nicht älter als neun Monate sein. Weitere Informationen zu den E-Mobilitäts-Förderungen gibt es unter: http://www.oeamtc.at/elektromobilität .
Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter http://www.oeamtc.at/neuerungen2025 .



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