13.12.2024, 4336 Zeichen
Wien (OTS) - 2025 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in
Österreich einige
Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt
bekannt bzw. absehbar ist. Prinzipiell raten die Expert:innen des
Mobilitätsclubs, aufgrund der aktuellen und geplanten Besteuerungen
beim Autokauf noch stärker auf niedrige CO2-Emissionen und damit
einen niedrigen Verbrauch zu achten. Das schont Umwelt und
Geldbeutel.
Zwtl.: CO2-Bepreisung steigt, Zukunft des Klimabonus ungewiss
Mit dem Jahreswechsel kommt es zu einer weiteren Steigerung der
nationalen CO2-Bepreisung von 45 auf 55 Euro je Tonne CO2. An den
Zapfsäulen bedeutet dies eine Erhöhung von rund drei Cent für die
Konsument:innen. Insgesamt ist die nationale CO2-Bepreisung damit
2025 inklusive Umsatzsteuer bei Benzin für 15 Cent und bei Diesel für
16,5 Cent des Preises an der Zapfsäule verantwortlich. Durch den
höheren CO2-Gehalt je Liter fällt die CO2-Bepreisung bei Diesel höher
aus. Seit Einführung der CO2-Bepreisung im Oktober 2022 bis inklusive
November 2024 war Diesel rund 18 Monate lang im Schnitt teurer als
Benzin. Ohne den CO2-Preis wären es rund zwei Monate weniger gewesen.
Der regionale Klimabonus war bei der Einführung als Ausgleich für
die CO2-Bepreisung gedacht. Die Höhe des Bonus soll sich nach dem CO2
-Preis - der kommendes Jahr steigt - und den Einnahmen daraus
richten. Aufgrund der angespannten Budgetlage könnte es jedoch 2025
zu einer Reduktion des Klimabonus - bis hin zu einer Abschaffung -
kommen. "Ohne den regionalen Klimabonus wäre die CO2-Bepreisung
nichts anderes als eine Mineralölsteuererhöhung, deren Einnahmen in
das allgemeine Budget fließen", gibt Martin Grasslober,
Verkehrswirtschaftsexperte des ÖAMTC, zu bedenken.
Zwtl.: Motorbezogene Versicherungssteuer steigt für fast alle
Neuzulassungen
Die motorbezogene Versicherungssteuer - die mit der
Haftpflichtprämie fällig wird - fällt für fast alle ab 1. Jänner 2025
erstmalig zugelassenen Autos um rund 35 Euro (34,56 Euro) pro Jahr
höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2024. Nur bei sehr
effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren
oder gar keiner Steuererhöhung. E-Autos sind wie gehabt von der
motorbezogenen Versicherungssteuer gänzlich befreit. Wichtig: Für
bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Um keine böse
Überraschung zu erleben, rät der ÖAMTC, vor dem Autokauf (neu wie
gebraucht) zu klären, wieviel die motorbezogene Versicherungssteuer
für das Wunschfahrzeug ausmachen wird.
Zwtl.: Weitere Verschärfungen bei der NoVA (Normverbrauchsabgabe)
Die NoVA, die einmalig zu zahlen ist, steigt mit Jahreswechsel
für viele Neufahrzeuge, bei etlichen ändert sich nichts. Aufgrund der
Berechnungsmethodik trifft es im kommenden Jahr effiziente, aber auch
besonders verbrauchsintensive Fahrzeuge gleichermaßen. Entscheidend
ist das einzelne Gramm CO2, das in den Fahrzeugpapieren eingetragen
ist. Für einzelne Hybrid-Modelle, für das Gros an Plug-In-Hybriden
und sämtliche Elektroautos zahlt man aufgrund der geringen oder
gänzlich fehlenden CO2-Emissionen auf der Straße auch 2025 keine
NoVA.
Auch heuer gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-
pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen
Kaufvertrag bis 1. Dezember 2024 abgeschlossen hat, zahlt noch die
niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2024, sofern das Fahrzeug bis
zum 1. April 2025 geliefert wird.
Zwtl.: Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung
Zu einer Verschärfung kommt es auch beim Sachbezug bei der
Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch
privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Überschreiten die CO2-
Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in
der Regel zwei anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat
versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2025 erstmalig
zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 126 Gramm je
Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt.
Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert
zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch
weiterhin kein Sachbezug an. Für das Laden des E-Firmenautos zu Hause
können 2025 35,889 Cent je Kilowattstunde vom Arbeitgeber steuerfrei
ersetzt werden.
Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter
http://www.oeamtc.at/neuerungen2025 .
(Fortsetzung)
Wiener Börse Party #802: Wonderful Times für Erste Group & Porr, dazu mein Buy, das auch die FMA lieb haben wird, Stichwort Tschirp
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