29.06.2022,
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Wien (OTS) - Mit der heute startenden dreiwöchigen Begutachtung der
Marktprämienverordnung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ermöglicht
die Bundesregierung den Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse,
Wasserkraft und Biogasanlagen. Die Kraftwerke, die durch diese
Verordnung ermöglichen werden, erzeugen jährlich 4,5 Milliarden
Kilowattstunden heimischen Ökostrom. Damit erspart sich Österreich
nicht nur 1,5 Millionen Tonnen Co2 jährlich, sondern auch den Import
von fossiler Energie.
Für die Errichtung von kleineren Anlagen (PV, Wind, Biomasse,
Wasserkraft) stehen bereits jetzt im Rahmen der EAG
Investitionsförderung knapp 300 Millionen Euro zu Verfügung. Durch
die Marktprämien-Verordnung werden weitere Mittel mobilisiert. Anders
als die Investitionsförderung erhält man bei der Marktprämie keinen
Zuschuss zur Errichtung der Anlagen, sondern im Fall zu niedriger
Marktpreise einen Zuschuss zur Erzeugung. Durch die Errichtung von
erneuerbaren Energien werden teurere fossile Kraftwerke aus dem Markt
gedrängt.
Erstmals wird die Förderung von Ökostromanlagen für zwei Jahre
festgeschrieben. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen Kontingente von
700 Megawatt Photovoltaik, 280 Megawatt (2020) bzw. 390 MW (2023)
Windkraft, 15 Megawatt Biomasse und 90 Megawatt Wasserkraft (2022)
bzw. 170 MW (2023) und 1,5 Megawatt Biogas zur Stromerzeugung zu
Verfügung. Die ersten Fördercalls sollen im Herbst 2022 stattfinden
und über die EAG-Abwicklungsstelle bearbeitet werden.
Der Ökostromausbau mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll das
Rekordjahr 2022 fortsetzen. Über die gesamte Laufzeit generiert das
EAG in Summe eine Wertschöpfung von 21,6 Mrd. Euro. Die
Beschäftigungseffekte belaufen sich auf 254.000 Arbeitsplätzen
(25.400 Arbeitsplätze jährlich).
Leonore Gewessler, Klimaschutzministerin: „Der brutale Krieg in
der Ukraine und Wladimir Putins Erpressungsversuche führen uns klar
vor Augen: Wir müssen raus aus den fossilen Brennstoffen – und das so
schnell wie möglich. Die Marktprämienverordnung ist ein weiterer,
wichtiger Schritt in diese Richtung – denn jede neue
Photovoltaik-Anlage, jedes Windrad, jedes Biomasse-Werk bringt uns
ein Stück Unabhängigkeit zurück und schützt unser Klima.“
Martin Kocher, Wirtschaftsminister: „Mit der
Marktprämienverordnung fördern wir den Ausbau von Ökostrom und
ermöglichen damit Planungssicherheit für die heimischen Unternehmen.
Der Ausbau erneuerbarer Energieträger hat positive Auswirkungen auf
den Arbeitsmarkt und führt zu bedeutenden Wertschöpfungseffekten für
den Wirtschaftsstandort Österreich. Angesichts der aktuellen
geopolitischen Entwicklungen ist der rasche Ausbau alternativer
Energieformen eine Notwendigkeit, um langfristig und nachhaltig
Versorgungssicherheit sicherstellen zu können.“
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