08.03.2021
Wien (OTS) - Die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne haben heute im
österreichischen Parlament den Antrag eingebracht, die Anwendung des
Wirkstoffes Glyphosat sowohl im agrarischen als auch im
nicht-agrarischen Bereich einzuschränken. "Mit diesem
EU-Recht-konformen Teilverbot wird das Risiko bei besonders sensiblen
Anwendungen, beispielsweise auf öffentlich zugänglichen Flächen,
ausgeschaltet. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die
Landwirtschaft für ökologisch sinnvolle Bereiche wie dem Bodenschutz
weiterhin ein geeignetes Instrument zur Hand hat. Mit dieser
vernünftigen Vorgangsweise kann gleichzeitig dem Sicherheitsbedürfnis
der Bevölkerung wie auch den Notwendigkeiten für einen
bodenschonenden Ackerbau Rechnung getragen werden", erklärte Josef
Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich.
Vom Verbot betroffene Bereiche
Konkret sieht der Antrag vor, das Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat für folgende
Bereiche zu verbieten: für Flächen, die von der Allgemeinheit oder
von gefährdeten Personengruppen genutzt werden (das sind öffentlich
zugängliche Sport- und Freizeitplätze, Schwimmbäder,
Kinderbetreuungs-und Bildungseinrichtungen, Kinderspielplätze, Park-
und Gartenanlagen, Friedhöfe, Einrichtungen der Behindertenhilfe,
Einrichtungen der Altenbetreuung und Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen) sowie für den Haus- und Kleingartenbereich und
die nicht-berufliche Verwendung, sofern kein Sachkundenachweis
vorliegt. Weiters betrifft das Verbot die Vorerntebehandlung
einschließlich "Sikkation", sofern das Erntegut für Lebens- oder
Futtermittelzwecke bestimmt ist. (Schluss)
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