04.07.2022,
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Wien (OTS) - Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für die Förderung
der Gasdiversifizierung in Österreich ausgearbeitet. Über das im
Parlament beschlossene Gasdiversifizierungsgesetz bekommen
Unternehmen, die zwischen 1. Juli 2022 und zunächst 31.Dezember 2022
nicht-russisches Erdgas nach Österreich bringen und hier nutzen,
einen Teil der Mehrkosten gefördert. Die Förderung sieht vor, dass
Unternehmen rückwirkend mit Inkrafttreten des
Gasdiversifizierungsgesetzes am 1. Juli 2022 und bis Ende 2022
Ansuchen stellen können. Sie wird von der Austria Wirtschaftsservice
Gesellschaft mbH (aws) abgewickelt. Insgesamt stehen für diese
Maßnahme bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung. Erforderlichenfalls
kann der Betrag auch noch erhöht werden.
Dabei sind folgende Kriterien von den Unternehmen zu beachten:
Grundvoraussetzung für die Förderung ist, dass das Gas in österreichische Speicher eingelagert oder sofort in Österreich verbraucht wird.\nDas Gas muss jedenfalls für den Verbrauch in Österreich bestimmt sein. Es darf nicht ins Ausland verkauft werden.\nDie Herkunft des Erdgases aus nicht-russischen Quellen muss per eidesstattlicher Erklärung nachgewiesen werden.\nDie Mehrkosten für nicht-russisches Erdgas entstehen vor allem
beim Transport. Diese Mehrkosten müssen vom Unternehmen nachgewiesen werden und werden dann mit maximal 4,20 Euro pro MWh gefördert.\nDie Hälfte der Förderung wird bei der Lieferung nach Österreich ausbezahlt, die zweite Hälfte nach Verbrauch des Gases in Österreich.\n Die Förderung für nicht-russisches Erdgas ist ein Beitrag zur
Stärkung der österreichischen Energieunabhängigkeit. Über eine
gezielte Förderung für alle Unternehmen, die Gas aus alternativen
Quellen beziehen, wird die Abhängigkeit von russischem Erdgas
reduziert. Damit unterstützt die Bundesregierung auch ganz gezielt
den Aufbau von neuen Lieferbeziehungen von österreichischen
Unternehmen.
Die Maßnahme gilt zunächst bis 31. Dezember 2022 und wird
gegebenenfalls verlängert.
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