26.05.2023,
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Wien (OTS) - Das seitens des Bundesministeriums für Finanzen
vorgeschlagene Start-up-Paket bringt wichtige Maßnahmen zur Förderung
von österreichischen Start-ups und wird von der
Industriellenvereinigung (IV) begrüßt. „Durch die steuerliche
Regelung der Start-up-Mitarbeiterbeteiligung können junge
Unternehmen, die oft vor der Herausforderung der Liquidität stehen,
ihre Mitarbeiter wirksamer am Unternehmenserfolg teilhaben lassen.
Diese Entlastung ist eine Win-Win-Situation für Start-ups als auch
deren Mitarbeiter“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der IV.
Die neue Rechtsform einer „Flexiblen Kapitalgesellschaft“ und die
Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro sind zwei
gesellschaftsrechtliche Vorschläge, die aus Sicht der Industrie eine
sinnvolle Entlastung für die Start-up-Branche darstellen. „Das neue
Start-up-Paket schafft Gründern in Österreich Möglichkeiten, um im
internationalen Wettbewerb bestehen zu können“, so Neumayer und
ergänzt: „Diese gesellschaftsrechtlichen Neuerungen sollten als
Anlass genommen werden, auch in den bestehenden Rechtsformen,
insbesondere jener der Aktiengesellschaft Verbesserungen zu schaffen.
So würde mehr Flexibilität in der Gestaltung der Satzung von
börsenfernen AGs eine Entlastung von Familienunternehmen darstellen.“
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