01.06.2023,
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Wien (OTS) - Selbstverständlich befürwortet die Industrie die
Intention, verantwortungsvolles und nachhaltiges Verhalten von
Unternehmen in ihren internationalen Geschäftsbeziehungen zu fördern.
Die heutige Abstimmung über das Lieferkettengesetz im Europäischen
Parlament fiel jedoch zu Ungunsten der Unternehmerinnen und
Unternehmer in Österreich und Europa aus. Gut gemeint ist nicht immer
gut gemacht – überlappende Regelungen und weitreichende
Belegpflichten erschweren wirtschaftliches Handeln und nehmen
Unternehmerinnen und Unternehmer in ungerechtfertigte Pflicht. Denn
durch das verabschiedete Gesetz müssen Unternehmen in Österreich und
Europa für Versäumnisse der Politik in Drittstaaten haften, das ist
für unsere Betriebe kaum administrierbar.
Die eingebrachten und konstruktiven Versuche durch diverse
Abänderungsanträge den Gesetzesvorschlag näher an der tatsächlichen
Realität zu gestalten, wurden abgeschmettert. Die Industrie hofft
daher auf deutliche Nachbesserungen, konkret in den Bereichen
Vollharmonisierung, Berichtspflichten, Haftung und Strafen, in den
folgenden (Trilog-) Verhandlungen.
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