19.01.2018
Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Die FMA informiert zu wienwert
Die WW Holding AG gibt an, dass aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorbereitet und beim Handelsgericht Wien eingebracht werden soll.
Ratsuchende Anleger können sich an Personen der beratenden Berufsstände, wie z.B. Rechtsanwälte, an den VKI, den Verein für Konsumenteninformation (www.vki.at (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) ) sowie an die AK – die Arbeiterkammer (www.arbeiterkammer.at (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) )wenden.
Die FMA kann Ihnen leider aus gesetzlichen Gründen keine Beratung anbieten, wir stellen aber im Umfang unserer Möglichkeiten folgende Information zur Verfügung:
Weder die WW Holding AG noch die WIENWERT AG sind der Aufsicht der FMA unterstellt
Weder die WW Holding AG noch die WIENWERT AG sind durch die FMA konzessioniert. Die beiden Gesellschaften erbringen nach den vorliegenden Informationen derzeit in Österreich auch keine konzessionspflichtigen Finanzdienstleistungen. Die beiden Gesellschaften, die WW Holding AG sowie die WIENWERT AG, werden daher nicht durch die FMA beaufsichtigt. Die von uns zusammengefassten und dargelegten Informationen entspringen daher nicht Erkenntnissen der FMA aus einer laufenden Aufsichtstätigkeit, sondern aus öffentlich zugänglichen Informationen.
Zum besseren Verständnis fassen wir die Historie der WIENWERT AG und der WW Holding AG zusammen:
Anleihen
Beide Unternehmen haben Anleihen begeben. Ein öffentliches Anbieten von Anleihen darf in Österreich nur erfolgen, wenn ein Kapitalmarktprospekt veröffentlicht oder eine der gesetzlichen Ausnahmen der Prospektpflicht in Anspruch genommen wird.
Im Fall der WW Holding AG und der WIENWERT AG wurden im Zeitraum von 2010 bis 2017 insgesamt mehr als 20 Anleihen begeben, davon wurden der Großteil unter Anwendung der Ausnahmen von der Prospektpflicht begeben.
Dies ist gesetzlich zulässig, die Regelungen dazu finden sich in § 3 Abs 1 Z 9 KMG (kurz: Mindeststückelung Euro 100.000) und § 3 Abs 1 Z 14 KMG (kurz: weniger als 150 Personen).
Bis 2017 wurden diese Anleihen durch die WW Holding AG begeben, ab 2017 durch die WIENWERT AG
Einige Anleihen wurden aufgrund von drei gebilligten Prospekten öffentlich angeboten. Von diesen drei Prospekten wurden zwei Prospekte durch die luxemburgische Aufsicht (CSSF) gebilligt, lediglich ein Prospekt wurde durch die FMA gebilligt.
Für das letzte Angebot ist die FMA nicht die billigende Aufsichtsbehörde. Billigende und damit primär zuständige Aufsichtsbehörde ist die luxemburgische CSSF.
Tätigkeiten der FMA bei „irreführender Werbung“ in Zusammenhang mit WIENWERT
Werbung von Unternehmen, die Anleihen begeben, muss in Einklang mit dem Prospekt stehen und darf auch nicht irreführend oder unrichtig sein. Wird in Werbeanzeigen ein Eindruck erweckt, der zu einer Irreführung geeignet ist, z.B. durch die extrem positive Darstellung oder durch Hervorrufen von Missverständnissen, kann dies von Seiten der FMA zu einer Verwaltungsstrafe führen.
Die FMA hat keine gesetzliche Möglichkeit das öffentliche Angebot von Unternehmensanleihen zu untersagen.
Die FMA ist ihren gesetzlichen Möglichkeiten und Kompetenzen vollinhaltlich nachgekommen und hat folgende Straferkenntnisse erlassen:
Rolle der FMA im Verbraucherschutz
Darüber hinaus ist die FMA dem kollektiven Verbraucherschutz verpflichtet und schützt daher die Interessen der Gemeinschaft von Verbrauchern – zum Beispiel Kunden einer bestimmten Versicherungssparte, die Gemeinschaft der Sparer und der Anleger nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Gesetze.
Die FMA ist jedoch keine Verbraucherschutzorganisation im „klassischen“ Sinn.
Der FMA ist es untersagt, in den zivilrechtlichen Vertrag zwischen Unternehmen und einem individuellen Kunden einzugreifen. Für Schadenersatzansprüche oder auch Ansprüche aus einem Vertrag hat die FMA Konsumenten stets auf den Zivilrechtsweg zu verweisen. Für die Entscheidung über solche Ansprüche sind die ordentlichen Gerichte zuständig.
Zum Schutz individueller Verbraucherinteressen sowie zur Unterstützung von Anlegern sind klassischen Verbraucherschutzinstitutionen, wie etwa dem VKI – dem Verein für Konsumenteninformation (www.vki.at) (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) und die AK – der Arbeiterkammer (www.arbeiterkammer.at (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) ) eingerichtet. Ebenso können sich Geschädigte an einen Rechtsanwalt wenden.
9461
was_die_fma_zu_wienwert_zu_sagen_hat
Aktien auf dem Radar:Palfinger, Amag, SBO, Flughafen Wien, AT&S, Frequentis, EVN, EuroTeleSites AG, CA Immo, Erste Group, Mayr-Melnhof, S Immo, Uniqa, Bawag, Pierer Mobility, ams-Osram, Addiko Bank, Wiener Privatbank, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Kapsch TrafficCom, Agrana, Immofinanz, OMV, Österreichische Post, Strabag, Telekom Austria, VIG, Wienerberger, Warimpex.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)194928
inbox_was_die_fma_zu_wienwert_zu_sagen_hat
Frequentis
Frequentis mit Firmensitz in Wien ist ein internationaler Anbieter von Kommunikations- und Informationssystemen für Kontrollzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben. Solche „Control Center Solutions" entwickelt und vertreibt Frequentis in den Segmenten Air Traffic Management (zivile und militärische Flugsicherung, Luftverteidigung) und Public Safety & Transport (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Schifffahrt, Bahn).
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner