04.12.2020
Wien (OTS) - Als wichtige Unterstützung bezeichnet Seilbahnobmann
Franz Hörl das für diesen Winter nun neu aufgesetzte Verfahren für
die Aufhebung der Seilbahn-Betriebspflicht durch das
Verkehrsministerium. „Wir haben immer betont, dass wir trotz der
widrigen Umstände so umfassend wie möglich in Betrieb gehen möchten.
Klar ist aber auch, dass der Betrieb in dieser Saison noch stärker an
die tatsächliche Nachfrage angepasst werden muss", so Hörl.
„Einerseits wird es wohl nicht in allen Skigebieten zur Öffnung aller
Anlagen kommen können und andererseits braucht es die Flexibilität
zum raschen Hochfahren, wenn die Nachfrage wieder steigt“, so Hörl.
Dementsprechend hat die Branche nun mit dem Verkehrsministerium einen
Weg gefunden, um die vorübergehende Entbindung von der
Betriebspflicht einzelner Bahnen zu ermöglichen.
Die für Seilbahnen bestehende Betriebspflicht sei in dieser
besonderen Situation ein bürokratisches Hemmnis für all jene, für die
die Anpassung des Betriebs in dieser Saison wirtschaftlich notwendig
ist. „Das den aktuellen Rahmenbedingungen angepasste Verfahren bringt
für die betroffenen Unternehmen mehr Flexibilität und eine massive
Erleichterung in diesem Ausnahme-Winter. Das ist auch ein wichtiges
Signal der Bundespolitik, dass sie die Situation der Branche ernst
nimmt und den Schritt des temporären Zusperrens von Anlagen, der
ohnedies schon schwer genug ist, nicht mit weiteren Hürden zu
erschwert“, so Hörl. Zugleich bedankt sich Hörl auch bei den
ebenfalls für Liftanlagen zuständigen Landesbehörden, die diesen
Vereinfachungen folgen werden. „Ich kann versichern, dass die
Unternehmen sehr verantwortungsvoll und behutsam mit diesem
Instrument umgehen werden. Denn klar ist, dass die meisten
Unternehmen, soweit es wirtschaftlich darstellbar ist, mit ihrem
größtmöglichen Angebot im Winter für die Menschen bereit stehen
möchten.“ (PWK606/SR)
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