20.01.2021
Wien (OTS) - Die Verlängerung des dritten harten Corona-Lockdowns bis
7. Februar verschärft die Liquiditätskrise im stationären
österreichischen Non-Food Handel von Tag zu Tag. Die gesamte Branche
muss für den sechswöchigen Lockdown einen Umsatzverlust von fast
sechs Milliarden Euro verkraften, 100.000 Arbeitsplätze sind akut
gefährdet. Viele Großhändler, die indirekt von den behördlichen
Schließungen der Gastronomie und Hotellerie betroffen sind, warten
seit Monaten, um überhaupt Entschädigungen für ihren Umsatzentfall
beantragen zu können.
Um die Stabilität der Volkswirtschaft weiterhin zu gewährleisten,
braucht es sofortige Liquiditätsspritzen für alle direkt und indirekt
betroffenen Unternehmen. Die ausständigen Hilfen müssen auf den
Konten der Betriebe ankommen, monatelange bürokratische Verzögerungen
sind in Zeiten wie diesen schlicht untragbar. Die heute von
Vizekanzler Kogler und Finanzminister Blümel verkündete Verlängerung
der Corona-Wirtschaftshilfen bis Juni begrüßt der Handelsverband
ausdrücklich, ebenso die geplante MwSt-Befreiung für FFP2-Masken.
Zwtl.: Höhere Obergrenzen des "Befristeten Beihilferahmes“ oder
Notifikation nach dem Katastrophenbeihilfe-Paragrafen erforderlich
"Wenn wir einen Händler-Exodus im Frühjahr verhindern wollen, dann
reicht die heute angekündigte Verlängerung der Wirtschaftshilfen
allein nicht aus. Vielmehr muss die Bundesregierung die Corona-Hilfen
jetzt drastisch vereinfachen und bei der Höhe ordentlich nachbessern.
Konkret fordern wir eine Erhöhung des Fixkostenzuschuss 800.000 auf
1,5 Millionen Euro pro Monat", spricht Handelsverband-Geschäftsführer
Rainer Will Klartext. "Die Zeit für die Anhebung des
EU-Beihilfendeckels drängt. Deutschland hat es mit der jüngst
präsentierten Erhöhung seiner Überbrückungshilfe III auf 1,5
Millionen Euro pro Unternehmen pro Fördermonat vorgemacht. Wir müssen
jetzt nachziehen."
Eine Notifikation und Genehmigung der
Corona-Unterstützungsmaßnamen auf Basis des
"Katastrophenbeihilfe-Paragraphen" durch die Europäische Kommission
ist dann alternativlos, wenn die Obergrenzen des "Befristeten
Beihilferahmes" nicht rasch erhöht werden. Der österreichische
Fixkostenzuschuss I, der auf 90 Mio. Euro pro Unternehmen beschränkt
ist, wurde bekanntlich noch auf Basis des
Katastrophenbeihilfe-Paragraphen genehmigt. Was im ersten Lockdown im
Frühjahr 2020 möglich war, sollte jetzt im dritten Lockdown und in
größter Not erst recht möglich sein.
Zwtl.: Ausfallsbonus besonders für mittelständische und große Händler
nicht geeignet
Der für Jänner und Februar als Nachfolger des Umsatzersatzes
vorgesehene Ausfallsbonus ist hingegen für alle mittelständischen und
großen Händler eher ein Totalausfall:
1. Die Höhe von 30% der Umsatzausfälle im Vergleich zum Jänner 2019
ist völlig unzureichend. Zumal nur die Hälfte, also lediglich 15
Prozent, tatsächlich als Ausfallsbonus ausbezahlt werden sollen. Die
andere Hälfte ist lediglich ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss
II.
2. Die extrem niedrige Obergrenze von 60.000 Euro (de facto 30.000
Euro) verkennt die problematische Liquiditätssituation vieler Firmen.
Gerade für beschäftigungsintensive mittelständische und große Händler
würde das nur einen winzigen Bruchteil der tatsächlichen
Umsatzverluste im Lockdown decken.
3. Die Auszahlungsbedingung von mindestens 40% Umsatzausfall ist
viel zu hoch angesetzt. Der Handelsverband fordert daher eine Senkung
der Antragsberechtigung auf zumindest 30% Umsatzausfall (analog zur
Fixkostenhilfe in Deutschland).
4. Es ist unverständlich, warum als Vergleichszeitraum
Jänner/Februar 2019 und nicht Jänner/Februar 2020 (wo es hierzulande
noch keine Corona-Restriktionen gab) gewählt wurde.
"Der Ausfallsbonus ist mit dem 60.000 Euro Deckel ein
Liquiditätskiller für den Mittelstand und Großbetriebe. Darüber
hinaus werden damit gerade auch jene Betriebe bestraft, die in den
letzten zwei Jahren gegründet oder expandiert und damit Arbeitsplätze
geschaffen haben. Diese Firmen spürten die Starrheit des Systems
bereits beim Umsatzersatz schmerzlich, jetzt fallen sie erneut um
einen Großteil der Hilfen um", appelliert Will an die
Bundesregierung, bei diesem Instrument nachzubessern.
Zwtl.: 4.200 Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler kämpfen um’s
wirtschaftliche Überleben
Kreativität und dringende Nachbesserungen sind auch bei den Hilfen
für die besonders stark von der Corona-Krise betroffenen 4.200
stationären Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler gefragt. Sie
beschäftigen hierzulande mehr als 45.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, verzeichneten aber von März bis Dezember bereits
Umsatzverluste von teilweise weit über 40 Prozent. Aufgrund des
verlängerten dritten Lockdowns türmt sich mittlerweile ein Berg von
rund 50 Millionen unverkauften Winterartikeln in den Geschäften und
Lagern.
"Eine Rabattschlacht nach der Wiedereröffnung am 8. Februar im
Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel wird damit ausgelöst. Viele der
4.200 Händler werden wohl oder übel unter dem Einstandspreis
verkaufen müssen und damit riesige Verluste in Kauf nehmen. Eine
Einlagerung für die nächste Wintersaison rechnet sich für die meisten
stationären Händler nicht", sagt Handelsverband-Präsident Stephan
Mayer-Heinisch. Was vom Wintersortiment übrigbleibt und auch nicht
mehr in Outlets verkauft werden kann, wird vom heimischen Handel an
karitative Einrichtungen gespendet.
Zwtl.: Unbürokratische ‚Überlebenshilfe‘ für Händler mit Saisonware
analog zu Deutschland
In Deutschland ist die Lage ähnlich schlimm, allerdings sollen
dort betroffene Mode-, Wohnbedarf/Dekoration- oder Schmuckhändler die
Ausgaben für Saisonware fast vollständig ersetzt bekommen. Geplant
ist, dass die Händler derartige Ausgaben zu 100 Prozent auf die
ungedeckten Fixkosten anrechnen können, die wiederum der Bund zu
maximal 90 Prozent erstattet.
"Derzeit bekommen unsere österreichischen Händler im Rahmen des
Fixkostenzuschusses bei einem Wertverlust der saisonalen Waren von
mindestens 50 Prozent nur die Differenz zwischen den
Anschaffungskosten und dem erzielten bzw. erzielbaren Verkaufspreis
ersetzt. Das reicht aber nicht. Daher fordern wir analog zu
Deutschland ebenso die Anerkennung von unverkäuflicher oder
saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten im vollen Ausmaß des
Wertverlusts", so Branchensprecher Rainer Will.
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