18.06.2024,
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Wien (OTS) - „Von Energiegenossenschaften bis hin zur Nahversorgung
im ländlichen Raum: Gerade in letzter Zeit sehen wir, dass
Gründer:innen wieder vermehrt auf Genossenschaften setzen. Das liegt
zum einen daran, dass sich diese Rechtsform durch ihren
demokratischen Charakter auszeichnet und einen einfachen Ein- und
Austritt für die Mitglieder ermöglicht. Um Genossenschaften für die
Zukunft fit zu machen und an die Bedürfnisse der Gründer:innen
anzupassen, haben wir heute im Justizausschuss weitegehende
Verbesserungen beschlossen“, freut sich Elisabeth Götze, Sprecherin
der Grünen für Wirtschaft und Innovation, Gemeinden und Städte, über
den einstimmigen Beschluss im Justizausschuss.
„Mit der Reform ermöglichen wir es erstmals, dass sich ein
unternehmerisch tätiger Verein in eine Genossenschaft umwandeln kann.
Bisher mussten sich Vereine auflösen, um sich danach als
Genossenschaften neu zu gründen. Das bringt wesentliche
Erleichterungen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, erklärt
Agnes Prammer, Justizsprecherin der Grünen.
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