26.01.2023,
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Flughafen Wien (OTS) - Erstaunliche grüne Widersprüche – Gewessler
widerspricht Krismer mit ausdrücklicher Zustimmung zum Aktienangebot
von IFM
Völlig erfundene öffentliche Unterstellungen schwerwiegender
Straftaten sind kein Kavaliersdelikt – Aufgrund bis heute anhaltender
Weigerung, die Unwahrheiten zurückzunehmen, ist die Flughafen Wien AG
zum Schutz ihrer Organe und Beschäftigten gezwungen, den Rechtsweg zu
beschreiten
Vorwurf der „Slapp-Klage“ geht aufgrund des geringen Streitwerts
ins Leere und ist offensichtlich ein Versuch der Beklagten, sich im
NÖ-Wahlkampf als Opfer zu stilisieren
Die heute – wenige Tage vor der Niederösterreichischen
Landtagswahl – von Fr. Dr. Krismer geäußerten Vorwürfe gegen den
Flughafen Wien, seine Vorstandsorgane und seine Eigentümer weist der
Flughafen Wien als völlig haltlos zurück und hält dazu fest:
Fr. Dr. Krismer und Fr. Dr. Heger haben im September 2022 in einer
Pressekonferenz und einer Presseaussendung unwahre
Tatsachenbehauptungen getroffen und namentlich den
Flughafen-Vorständen Dr.
Günther Ofner und Mag.
Julian Jäger ohne
jedwede sachliche Begründung die Begehung beziehungsweise Mitwirkung
am behaupteten Verbrechen der Geldwäsche unterstellt.
Zwtl.: Beispiele für die öffentlich getroffenen Behauptungen:
„Wie wurde der Flughafen Wien zu einer Geldwäscheanlage im großen
Stil?“
„Die Vorstände Ofner und Jäger sind rücktrittsreif.“
„Als Insider wissen wir, dass der Flughafen Wien die 3. Piste
nicht aus eigenen Mitteln stemmen, für uns ist klar, dass die 3.
Piste aus dem riesigen Geldtopf auf den Cayman Islands finanziert
werden soll.“
„Der Vorstand muss sich unverzüglich verantworten, damit solche
Fälle von möglicher Geldwäsche in Österreich nicht mehr vorkommen
können.“
„Die Bevölkerung in der Ostregion hat Lärm und Dreck, während am
Flughafen alles auf Geldwäsche mit Vorsatz hinweist.“
Trotz schriftlichen und persönlichen Ersuchens der Flughafen Wien
AG erfolgte bis dato weder eine Klarstellung noch eine Rücknahme der
Beschuldigungen, weshalb der Flughafen Wien AG zum Schutz des
Unternehmens, seiner Organe und Beschäftigten nur der Klagsweg
offenblieb.
Wer einem börsennotierten Unternehmen und seinen Organen den
Vorwurf der Involvierung in „vorsätzliche Geldwäsche“ macht, muss die
Wahrheit dieser Vorwürfe beweisen. Bis heute hat Frau Dr. Krismer
keinen wie immer gearteten Beweis erbringen können, weil diese
Anwürfe völlig falsch sind und es daher keine Beweise gibt. Die
eingebrachte Sachverhaltsdarstellung wurde bereits im November 2022
von der Staatsanwaltschaft Wien mangels Anfangsverdachts
zurückgelegt.
Wenn Fr. Dr. Krismer und Fr. Dr. Heger nun die Ansicht vertreten,
diese Behauptungen wären nicht gegen den Flughafen oder den Vorstand
gerichtet, warum haben sie dann das schriftlich und persönlich
gestellte Ersuchen zur Rücknahme bis dato abgelehnt?
Die Flughafen Wien AG ist eine mehrheitlich private,
börsennotierte Aktiengesellschaft, der Vorstand ist das zur Leitung
verantwortliche Organ. Dem Unternehmen und seinen Organen ohne
jedwede sachliche Grundlage in unwahren Behauptungen in Zusammenhang
mit vorsätzlicher Geldwäsche zu bringen und damit die Begehung
schwerwiegender Straftaten zu unterstellen, lässt dem Unternehmen
keine andere Wahl, als sich dagegen mit allen gebotenen Mitteln zu
wehren. Ein derartig schwerwiegender Vorwurf kann, ungeachtet wer
auch immer ihn erhebt, nicht im Raum stehen bleiben und hat nichts
mit möglicherweise als politisch legitim anzusehender Kritik zu tun.
Zwtl.: Übernahmeangebot außerhalb jedweder Einflussmöglichkeit der
betroffenen Gesellschaft
Zum Einstieg von IFM bei der Flughafen Wien AG selbst ist
anzumerken, dass der Kauf von Aktien einer börsennotierten
Gesellschaft im Rahmen eines öffentlichen Übernahmeangebots völlig
außerhalb jedweder Einflussmöglichkeit der Gesellschaft abläuft und
von der Übernahmekommission zu genehmigen ist, wobei das
Übernahmegesetzt die Gesellschaft und ihre Organe, vor allem den
Vorstand, zur Neutralität verpflichtet und eine Verletzung dieses
Gebots schwerwiegende Rechtsfolgen hätte.
Des Weiteren hat bis 17. Jänner 2023 eine vertiefte, strenge
behördliche Prüfung des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschat im
Rahmen des Investitionskontrollgesetzes stattgefunden. Die Behörde
hat mit dem Bescheid den weiteren Erwerb von Aktien durch IFM nur
unter strengsten Auflagen genehmigt. Auch dabei ist das betroffene
Unternehmen weder Partei noch in irgendeiner Form beteiligt.
Vollkommen unverständlich ist die Position der Landessprecherin
der Grünen Niederösterreich auch vor dem Hintergrund, dass die
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie Leonore Gewessler (GRÜNE) in ihrer
Stellungnahme im Verfahren keinen Grund für eine Nichtgenehmigung
sah.
Es ist auch jedweder finanzieller Austausch der Zielgesellschaft
mit dem Erwerber von Aktien ausgeschlossen. Ebenso hat die Flughafen
Wien AG immer eine Kapitalerhöhung ausgeschlossen. Die diesbezügliche
Behauptung „der Geldtopf aus den Cayman Islands finanziere die 3.
Piste“, ist eine glatte Unwahrheit.
Auch der Vorwurf einer Slapp-Klage, die Kritiker mundtot machen
solle, ist schon aufgrund des geringen Streitwerts unzutreffend. Die
Flughafen Wien AG fordert darüber hinaus gar keinen Geldbetrag von
der Beklagten, sondern lediglich den Widerruf der falschen
Behauptungen. Die Flughafen Wien AG sieht in diesem Vorwurf daher nur
den untauglichen Versuch der Täter sich als Opfer zu stilisieren. Die
Klage wäre leicht zu erledigen, indem die Beklagten die getätigten
unbegründeten Vorwürfe zurücknehmen.
Zwtl.: Klage bereits im Herbst 2022 eingebracht – kein Zusammenhang
mit NÖ-Wahl
Zur zeitlichen Nähe zur Landtagswahl in NÖ ist festzuhalten, dass
Fr. Dr. Krismer selbst den Flughafen Wien, seine Eigentümer und die
Vorstände zu einem öffentlichen politischen Thema gemacht haben und
dieses mangels Rücknahme der Falschbehauptungen bis heute aufrecht
erhalten. Der Flughafen Wien hat bereits im Herbst 2022 Fr. Dr.
Krismer und Fr. Dr. Heger zur Rücknahme der Falschbehauptungen
aufgefordert, was von den Beklagten im November 2022 abgelehnt wurde.
Der damit ausgelöste gesetzliche Fristenlauf ergibt den Zeitpunkt der
Klagseinbringung. Der behauptete politische Zusammenhang wurde also
von den Beklagten selbst hergestellt und die Rechtsstreitigkeit hätte
von den Beklagten bereits lange vor der Landtagswahl beendet werden
können. Der Flughafen Wien oder seine Vorstände haben diese
Rechtsstreitigkeit nie öffentlich thematisiert. Dem Flughafen Wien
oder seinen Vorständen hier ein proaktives Vorgehen zu unterstellen
entbehrt jeder Grundlage und ist ebenfalls bloß der Versuch, simple
Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben.
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