30.11.2022,
2646 Zeichen
Wien/Wiesbaden (OTS) - Im Jahr 2022 hat der Flugbetrieb nach den von
Corona geprägten Jahren wieder an Fahrt aufgenommen. Vor der Corona
Pandemie waren Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden meist
der Grund für Ärger auf Flugreisen. Im Jahr 2022 war die Annullierung
das am häufigsten auftretende Problem.
Zahlreiche Flüge wurden kurzfristig gestrichen. Leidtragende
waren die Reisenden. In der FairPlane Gesamtbetrachtung der Problem
Flüge im Zeitraum Jänner bis November 2022 waren 50,38% der Flüge
annulliert und 35,57% der Flüge mehr als drei Stunden verspätet.
Verpasste Anschlussflüge betrugen 8,21%, Umgeleitete Flüge 3,98% und
Überbuchungen 1,85%.
In der dargestellten Grafik zeigt FairPlane die Gründe des
Flugproblems bei ausgewählten Fluglinien. Weitere Grafiken können
gerne per Rückfragehinweis angefordert werden.
Zwtl.: Passagierrechte und Ansprüche bei kurzfristigen Annullierungen
Wenn die Fluglinie den Passagier weniger als 14 Tage vor dem
Abflug über die Annullierung informiert, kann ein Anspruch auf
Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung (EU261/2004)
bestehen. Die Höhe der Zahlung liegt zwischen 250, 400 oder 600 Euro
und richtet sich nach der Länge der Flugstrecke.
Der von der Annullierung betroffene Passagier hat zusätzlich zu
der Ausgleichszahlung einen Anspruch auf
* Ticketkostenrückerstattung oder* eine Ersatzbeförderung zum
frühestmöglichen Zeitpunkt* oder einen Rückflug zum ersten
Abflugort
Wird eine alternative Beförderung unter vergleichbaren
Reisebedingungen von der Fluglinie nicht angeboten, kann selbst eine
Ersatzbeförderung gebucht werden. Die Fluglinie sollte man vorab
informieren und das auch dokumentieren. Die Kosten des Ersatzfluges
muss das Luftfahrtunternehmen tragen.
Während der Wartezeit auf einen Ersatzflug muss die Fluglinie
Betreuungsleistungen erbringen: Speisen, Getränke, Unterbringung in
einem Hotel, Fahrt vom und zum Flughafen. Meist erhalten betroffene
Passagiere Gutscheine von der Airline. Müssen diese Ausgaben selbst
bezahlt werden, können die Ausgaben bei der Fluglinie zur Erstattung
eingereicht werden. Daher sollten alle Belege für zusätzliche
Ausgaben gut aufbewahrt werden.
FairPlane, das Fluggastrechteportal rät allen Betroffenen
Passagieren diese Ansprüche geltend zu machen und nicht auf
Ausgleichszahlungen zu verzichten. Der Anspruch verjährt erst nach
drei Jahren. FairPlane ist seit 2011 in Deutschland und Österreich
tätig. Alle Aufträge werden von Vertragsanwälten bearbeitet. Der
Kunde trägt kein Prozessrisiko, dieses wird von FairPlane übernommen.
Nur bei erfolgreicher Durchsetzung wird eine Erfolgsprovision vom
ausbezahlten Betrag abgezogen.
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