01.02.2023,
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Wien (OTS) - Eine Gemeinde in Tirol war Schauplatz eines
Steuerbetrugsfalls in der Immobilienbranche. Dort wurden in den
Jahren 2010 und 2011 insgesamt fünf Luxus-Chalets von einer GmbH
gebaut - drei wurden verkauft, zwei standen leer. Deren alleiniger
Gesellschafter und Geschäftsführer tätigte für sich und seine
Ehefrau, die als Prokuristin aufschien, verdeckte
Gewinnausschüttungen in Form von großzügigen Zuwendungen. Darüber
hinaus wurde die Umsatzsteuer aus dem Übergang der Steuerschuld
(Reverse Charge) aufgrund ausländischer Leistungen für die GmbH nicht
abgeführt. Die beiden Betrugsmuster brachten ihm schlussendlich eine
gewaltige Steuernachforderung des Finanzamts ein: Rund 232.000 Euro
bei der GmbH für den Zeitraum von 2011 bis 2020 und rund 141.000 Euro
beim Geschäftsführer selbst. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet,
ist aber noch nicht abgeschlossen.
Finanzminister
Magnus Brunner: „Betrugsdelikte dieser Art schwächen
den Wirtschaftsstandort Österreich. Deshalb gehen wir entschlossen
gegen Abgaben-Betrüger vor. Ich gratuliere den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Finanzamts Österreich zu diesem Erfolg.“
Hausdurchsuchungen von deutscher und österreichischer Behörde
Aufmerksam auf diesen Fall wurde das Finanzamt Österreich aufgrund
nicht abgegebener Steuererklärungen. Nach mehreren erfolglosen
Aufforderungen wurde die Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für die
Jahre 2016 und 2017 geschätzt. Um den Forderungen zu entgehen,
reichte die Firma einen Antrag auf Aufhebung sowie eine
Bescheidbeschwerde ein. Genau das wurde dem Betrieb aber zum
Verhängnis: Bei der Prüfung des Aufhebungsantrags und der Beschwerde
fielen fragwürdige Finanzierungen der Errichtungskosten durch
deutsche Geldgeber und den Geschäftsführer in Form von Darlehen auf.
Auch hatte der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer für sich
und seine Ehefrau hohe Beträge unter verschiedenen Aufwandspositionen
verrechnet - wie etwa Provisionen, Leasingraten für einen Porsche,
Betriebsberatung, Büroaufwand sowie sein Gehalt, das er selbst
allerdings in seiner Einkommensteuererklärung nicht deklarierte.
Der Unternehmer hatte aber nicht nur in Österreich betrogen: Vom
Finanzamt geforderte Unterlagen waren bereits von deutschen Behörden
im Rahmen einer Hausdurchsuchung in Deutschland beschlagnahmt worden.
Auch dort hatte der Geschäftsführer ein Bauprojekt in Form einer GmbH
abgewickelt und verrechnete Honorare etc. ebenfalls nicht erklärt.
Die Außenprüfung durch das Finanzamt Österreich bei der Gesellschaft
und beim Gesellschaftergeschäftsführer führte schlussendlich zu einer
Nachforderung von insgesamt 373.000 Euro - hauptsächlich aufgrund
verdeckter Gewinnausschüttungen, Ausscheidung von
Repräsentationsaufwendungen, nicht versteuerter Zinsen aus
Privatdarlehen und nicht versteuerten Geschäftsführerbezüge sowie
nicht abgeführter Umsatzsteuer.
Die Steuerschulden wurden mittlerweile zur Gänze entrichtet.
Das Amt für Betrugsbekämpfung prüft die strafrechtliche Seite des
Falles. Bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung droht eine Geldstrafe
bis zur doppelten Höhe des Hinterziehungsbetrags.
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