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22.05.2019, 6265 Zeichen

Macht des Valutatags. Gut 9 Monate sind ins Land gezogen, nachdem ich offiziell den Hinweis gegeben habe, dass es in Österreich seitens der Banken und Broker mindestens zwei Sichtweisen gibt, welcher Tag für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung maßgeblich ist. Erinnerung: https://christian-drastil.com/2018/08/08/13261_ist_eine_gute_hv-prasenz_aber_optik_ist_nicht_so_gut_gunter_luntsch

Ich sprach mit vielen Leuten, die ein berufliches Interesse daran haben sollten, genau zu wissen, welcher der einzig richtige Tag ist. Es ging ja nur um eine einheitliche Vorgangsweise. Bevor was passiert, das Verwicklungen und hohe Kosten nach sich zieht. Man hat sich das angeschaut, und man ist zum Schluss gekommen, dass alles korrekt ist, so wie es ist. Die Juristen der einen sagen, der Nachweisstichtag zählt, weil er ja Nachweisstichtag heißt. Die Juristen der anderen sagen, der Tag zwei Börsetage nach dem Nachweisstichtag sei richtig, denn das sei der Valutatag. Niemand rückt von seiner juristisch geprüften Meinung ab. Den kleinen HV-Teilnehmer, Nichtjurist, interessiert die Sache trotzdem, er hat ja mehrere Depots und fühlt sich immer ein bisserl in einer Grauzone, wenn er von einem Depot zum anderen verkauft und dann mit der doppelten Menge an Stimmrechten zur HV geht, nur um doppelt so groß zu wirken. Er ist ja immer noch so klein, dass man ihn nicht einmal als Zünglein an der Waage sieht, man betrachte nur die Abstimmungsergebnisse auf österreichischen Hauptversammlungen, die sind so eindeutig, dass es keinen Unterschied macht, ob der kleine Günter Luntsch mit doppeltem Gewicht auf der Hauptversammlung sitzt. Korrekterweise verkauft er eh nicht die gleichen Aktien (gleiche Stückzahl, gleiche Minute) an sich selbst, sondern der Kontrahent ist jeweils der unbekannte Markt. Zwischen Verkauf und Kauf liegen ein paar Cents, die die Tradingspesen mehr als kompensieren, die doppelte Stimmrechtsanzahl ist nur der (absolut nicht beabsichtigte) Kollateraleffekt. Wichtig: Die gleichen Aktien an sich selbst verkaufen darf man nicht, das ist strafbar! Auch wenn man sich, wie so mancher Anleger, nur die langwierige Wertpapierübertragung von einem Broker zum anderen ersparen will (Übertragungsspesen sind meist sogar höher als Spesen für Verkauf und Kauf des gleichen Papiers! Nachteil: Steuerliche Altbestände verliert man dadurch!). Der Notar meint: Wenn die Bank die Stimmkarte ausstellt, dann akzeptiert er sie auch. Auch ich vertraue meinen Banken, sonst wäre ich nicht deren Kunde. Es ist also alles in Ordnung, so wie es jetzt ist, mit den zwei verschiedenen Sichtweisen. Auch wenn mich die Gewissensbisse immer wieder jucken, das sieht offenbar auch die Behörde so, die am ehesten für solche Fragen zuständig sein sollte. Ich will ja nur eine Klarstellung, eine ganz simple Aussendung, welche die richtige Vorgangsweise ist. Wenn sich nicht einmal die Juristen einigen können, wie soll ich es als kleiner Anleger wissen? Trotz meines Angebots lädt mich die Behörde aber nicht zu einem Gespräch. Ich bin sicher, mit fähigen Juristen könnten wir die Sache in wenigen Minuten eindeutig klären. Wenn man überhaupt einmal verstünde, dass es ein Problem sein könnte, wenn Günter Luntsch auf jeder Hauptversammlung mit doppelt so vielen Stimmrechten sitzt, wie er Aktien auf seinen Depots hat. Aber noch ist er wohl zu klein, um wahrgenommen zu werden. Der darf das. Sonst hätte ihm die Behörde schon gesagt, dass er das nicht darf, was er sagt, dass er tut.

Zumindest Petro Welt Technologies AG hat über dieses Problem sorgfältig nachgedacht, sie positionieren sich in der Einladung zur HV am 18.6.19 eindeutig: "Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der HV muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag am 8.6.2019 beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 9.6.2019 ausgestellt werden!" Der zweite Satz ist sogar unterstrichen! Also mein Broker kann das. Die Bestätigung vor dem 9.6.2019 ausstellen. Wenn ich am 6.6.2019 oder 7.6.2019 verkaufe, bekomme ich selbstverständlich eine Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes, denn Valutatag ist ja erst am 11. oder 12.6.2019 Das ist überhaupt eine lustige Konstellation, denn hier fällt der Nachweisstichtag auf einen Samstag, und ein Feiertag liegt auch noch zwischen Nachweisstichtag und Valutatag. Mein Broker kann nämlich annehmen: Wenn ich bis 5.6.2019 nicht verkauft habe, kann ich frühestens am 6.6.2019 mit Valuta 11.6.2019 verkaufen, der Nachweisstichtag ist jedenfalls vor meinem Valutastichtag, somit kann mein Broker schon am 6.6.2019 zweifelsfrei die Depotbestätigung ausstellen, dass ich jedenfalls nicht mit Valuta bis 8.6.2019 verkauft habe. Nun ja, wir werden jetzt wohl noch einmal nachdenken, ob wir das bei der Petro Welt Technologies so weiterspielen wollen wie bisher, wenn die von PEWETE so klar und deutlich geschrieben haben, dass sie das nicht wollen. Lassen wir uns von den Russen das österreichische Aktiengesetz erklären.

Fairerweise ergreifen wir jetzt wieder Partei für den Broker, dem die Valuta wichtig ist. Die Uniqa hat diese Zeilen veröffentlicht: "Die Aktien der UNIQA Insurance Group AG (ISIN AT0000821103) werden ab Donnerstag, dem 29. Mai 2019 ex Dividende 2018 an der Wiener Börse gehandelt. Nachweisstichtag ist Freitag, der 31. Mai 2019." Falls es Leser gibt, die das nicht richtig verstehen, müssen wir wirklich über Finanzbildung reden. Wir brauchen jemanden, der uns juristischen Laien das erklärt. Bitte bitte bitte! Können wir kleinen Aktionäre auf diese Art auch beim schönen Cum-Ex-Spiel mitmachen (natürlich nicht mit Cash-Vorteilen) und einfach die Aktien zwischen Banken mit verschiedener Rechtsansicht hin- und herverkaufen, oder macht uns jemand einen Strich durch die Rechnung? Es wäre ja fast zu schön, um wahr zu sein. Hat jetzt also doch die Bank recht, die auf den Valutatag abstellt? Es bleibt spannend. Vielleicht frage ich bei den Deutschen nach, die haben ja ähnliche Gesetze und verstehen ihre Gesetze vielleicht sogar, und wir (incl. unserer Behörde) können noch was lernen von denen.
Petro Welt Technologies ( Akt. Indikation:  4,58 /4,67, -1,60%)
Uniqa ( Akt. Indikation:  8,54 /8,58, -2,20%)

(Der Input von Günter Luntsch für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 22.05.)



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