25.05.2022,
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Wien (OTS) - Am Wiener Straflandesgericht ist heute, Mittwoch, der
Hauptverdächtige im mutmaßlichen Bitcoin-Betrugsfall „da Vinci“ zu
fünf Jahren Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt worden. Auch ein
weiterer Verdächtiger erhielt eine Haftstrafe. Den im Rahmen einer
COBIN claims-Aktion dem Verfahren angeschlossenen Anlegern wurde ein
Millionenbetrag an Schadenersatz zugesprochen.
„Die Ermittlungen in dem Fall verliefen zunächst schleppend. Erst
nachdem COBIN claims rund 50 Geschädigte mit rund sieben Millionen €
Schaden an Bitcoin-Investments gesammelt und via Anwälte mit der
Staatsanwaltschaft in Kontakt gebracht hatte, kamen die Ermittlungen
in Schwung. Wir freuen uns, dass wir als gemeinnütziger Verein nicht
nur bei der Klärung einer Straftat behilflich sein konnten, sondern
vor allem, dass durch die gewissenhafte Arbeit der Beiratsmitglieder
und Rechtsanwälte Mag. Severin Hammer und Dr. Wolfgang Haslinger für
zahlreiche Geschädigte ein Zuspruch von Schadenersatz erwirkt werden
konnte“, berichtet Mag. Oliver Jaindl, Obmann von COBIN claims.
Haslinger und Hammer hatten die betroffenen Bitcoin-Investoren als
so genannte "Privatbeteiligte" dem Strafverfahren angeschlossen. „In
diesem Verfahren kam es zum Zuspruch der zivilrechtlichen Ansprüche
der Anleger. Ihnen wurde der Schadenersatz in der Höhe ihres
Investments zum Bitcoin-Kurs im Zeitpunkt der Veranlagung
zugesprochen“, berichten die beiden Anwälte.
Im Fall „da Vinci“ sollen die Hauptverdächtigen in Wien einen
„Investment-Club“ gegründet haben, bei dem sie vorgaben, durch Handel
eine große Rendite auf investierte Bitcoins zu erzielen. Dahinter
dürfte in Wahrheit allerdings ein betrügerisches Modell gestanden
haben. Zahlreiche Bitcoins sind derzeit noch unauffindbar – mit dem
Prozessergebnis vom Mittwoch haben die Anleger (bei Rechtskraft) alle
Werkzeuge in der Hand, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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