16.11.2018, 826 Zeichen
Das Handelsgericht Wien hat den in der ordentlichen Hauptversammlung der Buwog AG am 2. Oktober 2018 beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) in das Firmenbuch eingetragen.
Der Gesellschafterausschluss ist mit dem heutigen Tag wirksam. Daher sind heute alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär, die Vonovia SE, übergegangen. Die über diese Mitgliedschaftsrechte ausgegebenen Wertpapiere verbriefen nunmehr ausschließlich den Anspruch auf Auszahlung der Barabfindung.
Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten gemäß Beschluss der Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 29,05 Euro pro Buwog-Aktie, die entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgezahlt wird. Ein börslicher Handel mit Buwog-Aktien ist seit heute nicht mehr möglich.
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Buwog
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