26.05.2023,
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Wien (OTS) - Justizministerin Alma Zadić und Finanzminister Magnus
Brunner präsentierten ein umfangreiches Maßnahmenpaket für den
Start-up-Standort Österreich. Damit sollen unternehmerische
Innovationen gefördert werden. Künftig werden die Möglichkeiten
erweitert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu
beteiligen, die neue Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft“
eingeführt und das GmbH-Mindeststammkapital auf 10.000 Euro
abgesenkt. Um diese Änderungen in die Wege zu leiten, wurde das
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 gemeinsam mit dem
Start-up-Förderungsgesetz in Begutachtung geschickt. Zudem ist eine
Evaluierung des Gesetzes in fünf Jahren vorgesehen.
Finanzminister
Magnus Brunner: „Start-ups sind ein wesentlicher
Wirtschaftsfaktor und Treiber für Innovationen. Wir haben nun an
wichtigen Schrauben gedreht, um unseren Standort für Start-ups noch
attraktiver zu machen. Mit diesem Paket verbessern wir das Umfeld für
junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die Risiken eingehen, um
Innovationen zu schaffen. Außerdem setzen wir attraktive Anreize, um
unsere Talente in Österreich zu halten.“
Justizministerin Alma Zadić: „Österreich war schon immer ein Land der
Erfinder:innen und der Gründer:innen. Wir brauchen Innovation – etwa
im gemeinsamen Kampf gegen den Klimawandel wo innovative, grüne
Konzepte und Geschäftsideen von entscheidender Bedeutung sind. Mit
der Novelle des Gesellschaftsrechts schaffen wir dafür nun die
notwendigen Rahmenbedingungen. Teil der Novelle ist eine neue
Rechtsform, die sog. „Flexible Kapitalgesellschaft“, oder auch kurz
„FlexKap“. Mit der FlexKap verbinden wir die Vorteile einer GmbH mit
denen einer AG – und ermöglichen somit einfaches und flexibles
Gründen.“
Innovationskraft stärken – Rechtssicherheit und
Arbeitnehmer:innenschutz sicherstellen
Seit 2011 wurden in Österreich mehr als 3.300 Jungunternehmen
gegründet – das entspricht in etwa 25.000 Beschäftigten. Für die
spezifischen Bedürfnisse der Start-Ups wird zudem die neue
Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ geschaffen. Damit
erhalten die Jungunternehmen größere Freiheit zur individuellen
Ausgestaltung und erweiterte Möglichkeiten zur
Mitarbeiterbeteiligung, als sie das derzeit geltende GmbH-Recht
bietet. Dabei wird sichergestellt, dass den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern bei Beschlüssen, die eine Änderung der Rechte der
Unternehmenswert-Beteiligten im Nachhinein bewirken, ein
Mitspracherecht garantiert ist. Ebenso wird gewährleistet, dass
Arbeitnehmer:innen beim Bilanzgewinn nicht wirtschaftlich schlechter
gestellt werden als die Gründer:innen selbst – deshalb werden sie
grundsätzlich am Bilanzgewinn und Liquidationserlös im Ausmaß ihrer
Kapitalbeteiligung beteiligt. Zugleich wird gewährleistet, dass diese
Art der Unternehmensanteile einfach – also in Schriftform –
übertragen werden können.
Zudem wird es möglich sein, FlexKaps einfach und unbürokratisch in
eine AG oder in einer GmbH umzuwandeln – ganz den jeweiligen
unternehmerischen Erfordernissen eines erfolgreichen Jungunternehmens
entsprechend.
Die Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro stellt
eine weitere Vereinfachung zur Unternehmensgründung dar. Damit einher
geht auch eine Absenkung der Mindestkörperschaftsteuer um über 70 %.
Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt 5 % des gesetzlichen
Mindeststammkapitals.
Eine Herausforderung für Start-ups und junge Unternehmen ist die
Liquidität, weshalb diese Jungunternehmen dringend benötigte,
hochqualifizierte Arbeitnehmer statt in Geldform oft in Form von
Unternehmensanteilen bezahlen.
„Dry-Income“ Problem gelöst, fairere Besteuerung
Bisher mussten Start-ups dafür ihre Anteile zum Zeitpunkt der Abgabe
bewerten, damit diese versteuert werden konnten. Das war
kostenintensiv und aufwendig. Dieses Problem entfällt künftig.
Außerdem mussten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei dem Erhalt
eines Unternehmensanteils bisher Steuern bezahlen, obwohl kein Geld
geflossen ist („Dry-Income“), aus dem die Steuerpflicht bezahlt
werden konnte. Auch dieses Problem wird nun gelöst. Darüber hinaus
erfolgt künftig die steuerliche Behandlung wie folgt: Eine
Besteuerung erfolgt nicht wie bisher schon bei Einräumung der
Mitarbeiterbeteiligung, sondern es gibt einen Besteuerungsaufschub –
in der Regel bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile, womit
erst Steuern bezahlt werden müssen, wenn auch Geld fließt.
Durch die pauschale Besteuerung zu 75% mit dem festen Steuersatz von
27,5% wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere ein
etwaiger Wertzuwachs der Unternehmenswertanteile Einkünften aus
Kapitalvermögen gleichgestellt wird. Die übrigen 25% werden auf Basis
des Einkommensteuertarifs besteuert.
Zu den geplanten Maßnahmen erklärt Finanzminister Magnus Brunner:
„Wir schaffen ein eigenes steuerliches Modell für
Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen – und stärken damit die
Mitarbeiterbindung. Als weiteren Schritt setzen wir
gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Förderung von
Unternehmensgründungen und senken die Mindestkörperschaftssteuer um
zwei Drittel ab. In Summe entlasten wir damit unseren
Wirtschaftsstandort mit rund 60 Millionen Euro pro Jahr. Damit
stärken wir den Standort Österreich und machen ihn fit für unsere
Start-ups.“
Justizministerin Alma Zadić betont: „Mit der Einführung der FlexKap
stärken wir die Position Österreichs am internationalen Arbeits- und
Innovationsmarkt nun nachhaltig, indem wir einfache Gründungen mit
geringem Mindestkapitaleinsatz und hoher Flexibilität ermöglichen.
Damit erleichtern wir die Unternehmensgründung insbesondere für junge
Menschen, die noch am Anfang ihres Berufslebens stehen.“
Mehr Informationen: bmf.gv.at/start-up-paket
Fotos: https://bit.ly/3WI17q3
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