13.12.2024, 2517 Zeichen
Berlin (OTS) - Mit der Veröffentlichung der aktualisierten
Förderrichtlinie sowie
der Bestätigung der neuen Projektträger ab dem 1. Januar 2025
gewährleistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (
BMWK) die lückenlose Fortsetzung des ZIM-Programms. Ohne diese neuen
Rahmenbedingungen hätte eine Unterbrechung des Programms gedroht, was
die Innovationstätigkeit vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (
KMU) stark beeinträchtigt hätte.
Christoph Ahlhaus erklärt: "In den derzeit wirtschaftlich
herausfordernden Zeiten sind Innovationen im Mittelstand
entscheidend, um Deutschland wieder an die wirtschaftliche Spitze zu
führen. Das ZIM bleibt dabei ein zentraler Baustein der
mittelständischen Innovationsförderung. Wir schätzen die rechtzeitige
und engagierte Arbeit des BMWK, eine neue Förderrichtlinie zu
erstellen und die Projektträger erfolgreich auszuschreiben."
Sonja Stockhausen und Matthias Brucke, Co-Vorsitzende der
Kommission Innovation und Förderprogramme, bemerken: "Wir begrüßen,
dass in der neuen Richtlinie einige unserer Vorschläge aus dem
Evaluierungsprozess berücksichtigt wurden. Besonders hervorzuheben
sind die deutliche Erhöhung der förderfähigen Kosten und die
verbesserten Regelungen für Fremdaufträge. Diese Anpassungen sind
essenziell, um das ZIM an gestiegene Preise und die Anforderungen der
modernen Geschäftswelt anzupassen."
Viele Spezialisten vor allem im IT-Bereich sind als Freelancer
aktiv. Mit der Erhöhung der Personaleinzelkosten für Aufträge an
Dritte ist es künftig einfacher, sie in ZIM-Projekte einzubinden.
Angesichts der durch Inflation und steigende Personal- und
Betriebskosten verursachten Preissteigerungen war auch die Anhebung
der zuwendungsfähigen Gesamtkosten dringend erforderlich. Auch die
Teilnahme von kleinen und jungen Unternehmen an
Durchführbarkeitsstudien wird durch die Umstellung auf De-minimis-
Förderung erleichtert. Für diese ist es aufgrund der Regelungen zu
"Unternehmen in Schwierigkeiten" schwieriger, an Förderungen im
Rahmen der "Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung" der EU (AGVO)
teilzunehmen.
Der Mittelstand. BVMW e. V. wird mit seiner Kommission Innovation
und Förderprogramme weiterhin die staatliche Innovationslandschaft
aktiv und konstruktiv begleiten.
Weitere Informationen sind im Positionspapier zum ZIM enthalten.
Über den Verband
Der Mittelstand. BVMW e.V. ist die größte, politisch unabhängige
und branchenübergreifende Interessenvereinigung des deutschen
Mittelstands.
Weitere Informationen unter: www.bvmw.de
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Agrana
Die Agrana Beteiligungs-AG ist ein Nahrungsmittel-Konzern mit Sitz in Wien. Agrana erzeugt Zucker, Stärke, sogenannte Fruchtzubereitungen und Fruchtsaftkonzentrate sowie Bioethanol. Das Unternehmen veredelt landwirtschaftliche Rohstoffe zu vielseitigen industriellen Produkten und beliefert sowohl lokale Produzenten als auch internationale Konzerne, speziell die Nahrungsmittelindustrie.
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