21.01.2025, 1868 Zeichen
Wels (OTS) - Die Hofabholungsgebühr stammt aus einer Zeit als viele
Milchbauern
noch Milchkannen zu einer Sammelstelle brachten, von welcher die
Molkerei dann die Milch abgeholt hat. Größere Milchbauern konnten
sich, gegen Bezahlung einer sogenannten Hofabholungsgebühr, die Milch
direkt von ihrem Bauernhof abholen lassen. Ein Service von dem viele
Bauern Gebrauch machten, wenn sie genug Milch produzierten, dass
ihnen die Möglichkeit einer Hofabholung zugestanden wurde.
Heute beträgt die Grenze, um eine Hofabholung beantragen zu
können, 75.000 Liter Milchlieferleistung pro Jahr. Das schaffen nicht
mehr nur große Betriebe, sondern mittlerweile die Mehrheit der
Milcherzeuger.
Lag die durchschnittliche Milchanlieferung im Jahr 1995 noch bei
27.000kg pro Milchbetrieb, so stieg diese Zahl auf etwa 160.000 Liter
Milchlieferleistung pro Betrieb und Jahr. Die Hofabholung wurde von
einer Ausnahme zur Regel.
Grund genug für Berglandmilch die Kostenbeteiligung der Bauern
für eine Hofabholung auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen. Bei mittleren
Betrieben mit einer Milchanlieferung bis zu 200.000 Liter pro Jahr
stellt die Hofabholungspauschale eine Belastung von immerhin 0,15
Cent/kg Milch beziehungsweise knapp 300Ꞓ pro Jahr dar. Ein
wesentlicher Kostenfaktor in einer Branche, in welcher jeder Euro an
Wertschöpfung schwer verdient ist.
Der Vorstand der Berglandmilch hat vor diesem Hintergrund
beschlossen, die nicht mehr zeitgemäße Hofabholungsgebühr ab 1.
Jänner 2025 zu streichen. Werden die Grenzen für eine Hofabholung
erreicht, werden zukünftig bei einer Hofabholung keine Gebühren mehr
eingehoben.
„ Dies stellt eine Entlastung der Berglandmilch-Betriebe dar, die
Signal für Wertschätzung und Zukunftsgestaltung ist. Nicht mehr
zeitgemäße Regelungen müssen überprüft und gegebenenfalls auch
gestrichen werden “ , ist Berglandmilch Obmann Stefan Lindner
überzeugt.
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