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Auslaufmodell Hauptversammlung?

21.05.2018, 3192 Zeichen

Immer mehr Experten und Berater stellen sich die Frage, ob eine Präsenz-Hauptversammlung noch zeitgemäß ist. Die heutigen Kommunikationsmittel, allen voran das Internet, haben viele Lebensbereiche und Organisationen inzwischen grundlegend verändert. Es ist ein Faktum, dass sich die Zahl der Privataktionäre in den letzten Jahren stark verringert hat und sich dieser Umstand auch in den Besucherzahlen widerspiegelt. Institutionelle Investoren informieren sich bei Road Shows, bei Direktgesprächen mit dem Vorstand oder über die Investor Relations-Manager zeitnah über das Geschehen und die Entwicklung der Unternehmen. Die Unterlagen und Präsentationen von Telefonkonferenzen sind auf der Website für alle Interessenten zugänglich.


Nicht relevante Minderheit. In den letzten Jahren hat auch eine starke Internationalisierung der Investoren stattgefunden. Die heimischen Anleger, die Hauptversammlungen besuchen, sind eine nicht relevante Minderheit geworden. Bei Abstimmungen erreichen sie oft nicht mehr als ein Prozent. Die Redner und Fragesteller repräsentieren oft nur einen minimalen, viele Jahre gleichbleibenden Aktienbesitz. Die Beiträge sind wohl interessant, beschäftigen sich aber leider oft mit Nebensächlichkeiten bzw. können eigentlich ausführlich dem Geschäftsbericht entnommen werden. Unangenehm wird generell aufgenommen, wenn der Eindruck entsteht, dass das Buffet der wesentliche Grund für einen Hauptversammlungsbesuch ist. Und nach wie vor kommt es zu unschönen Szenen, wenn „ausgehungerte“ Aktionäre allzu gierig zugreifen.

Unterschiede. In anderen Ländern, mit Ausnahme von Deutschland, dauern diese Versammlungen wesentlich kürzer. Abstimmungen erfolgen elektronisch über Stimmrechtsvertreter. In Spanien z.B. geben die Aktionäre ihre Voten vor der Hauptversammlung ab. Trotz einiger Kontroversen dauerte die Hauptversammlung von Siemens GAMESA nicht einmal zwei Stunden, aber sie wurde zur Gänze im Internet übertragen.

Was soll entschieden werden? Zunehmend stellt sich die Frage, was soll von den Aktionären in der Hauptversammlung entschieden werden, was soll der Aufsichtsrat bzw. im einstufigen System der Verwaltungsrat entscheiden? Ist es nicht besser kürzere Funktionsdauern vorzusehen, aber dafür auf die de facto rechtlich unbedeutende Entlastung zu verzichten?

Aktionäre zeitgemäß informieren. Der Aufwand für eine Hauptversammlung ist nicht unerheblich. Daher sollte vom Gesetzgeber überlegt werden, wie die Aktionäre zeitgemäß informiert werden sollen und wie sie in die Aktionärsdemokratie eingebunden sind. Denn Präsenzraten von fünfzig Prozent und weniger öffnen das Tor für aktivistische Aktionäre, die oft versuchen, nur für sich finanzielle Vorteile zu erreichen - leider fast immer zum Nachteil der schweigenden Mehrheit. So wie auch in der Politik .

Qualifizierte Beurteilung. Die beste langfristige Vorsorge sind nicht Sparbuch oder Staatsanleihen, sondern die Veranlagung in erfolgreiche, solide (heimische) Unternehmen, die sich einmal jährlich in qualifizierter Art der Beurteilung durch ihre Eigentümer stellen müssen.

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1. BSM #15



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