10.03.2026, 4076 Zeichen
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft fordern eine radikale Änderung des Lohnfortzahlungsrechts. Ihr Vorschlag: Der erste Krankheitstag soll künftig unbezahlt bleiben.
Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hat die Debatte neu entfacht. Sein Ziel ist die Einführung eines Karenztags bei kurzer Krankheit. Arbeitnehmer würden dann für den ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit kein Gehalt erhalten.
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Dulger begründet die Forderung mit den Rekordständen bei den Krankmeldungen. Diese stellten ein „schwerwiegendes Problem für den Wirtschaftsstandort“ dar. Ein finanzieller Anreiz solle kurzfristige Absenzen eindämmen. Als Ausgleich könnte der verlorene Tag theoretisch ans Ende des Arbeitsverhältnisses angehängt werden. Langzeiterkrankte blieben von der Regelung ausgenommen.
Der Vorstoß stieß sofort auf scharfen Widerstand. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, nannte die Idee „völlig unangemessen“. Ein Karenztag treffe vor allem Geringverdiener hart.
Die größte Gefahr sei Präsentismus – also das Erscheinen kranker Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Dies verzögere die Genesung und erhöhe das Ansteckungsrisiko für ganze Belegschaften. Ein Grippevirus im Büro richte letztlich mehr wirtschaftlichen Schaden an als ein einzelner Krankheitstag, so die Kritiker.
Eine Umsetzung wäre ein tiefer Eingriff in das deutsche Arbeitsrecht. Derzeit garantiert das Entgeltfortzahlungsgesetz die volle Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag – für bis zu sechs Wochen. Ein Karenztag ohne gesetzliche Grundlage wäre rechtswidrig.
Eine Änderung des Gesetzes erfordert eine parlamentische Mehrheit. Angesichts des historischen Widerstands der Gewerkschaften und der politischen Gemengelage gilt dies als äußerst unwahrscheinlich. Frühere Versuche, an dieser sozialpolitischen Errungenschaft zu rütteln, sind stets gescheitert.
Die Forderung fällt in eine Zeit anhaltend hoher Krankmeldungen. Deutsche Arbeitnehmer fehlen im Schnitt zwischen 15 und 20 Tagen pro Jahr. Auffällig sind regionale Unterschiede: In ostdeutschen Bundesländern ist der Krankenstand traditionell höher als etwa in Baden-Württemberg.
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Die Arbeitgeber verweisen auf internationale Beispiele. In Ländern wie Frankreich oder Schweden sind die ersten Krankheitstage oft unbezahlt oder geringer entschädigt. Solche Modelle, so die Argumentation, könnten auch in Deutschland zu weniger Kurzabwesenheiten führen. Kritiker entgegnen, dass die unterschiedlichen Sozialsysteme einen direkten Vergleich verbieten.
Konkrete Gesetzespläne für einen Karenztag liegen derzeit nicht vor. Die erneute Forderung der BDA ist vor allem ein politisches Signal. Sie zeigt, dass die Arbeitgeberseite das Thema auf der Agenda halten und Druck für weitere Arbeitsmarktreformen aufbauen will.
Unternehmen werden daher vorerst auf andere Maßnahmen setzen: betriebliches Gesundheitsmanagement, Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder schärfere Regelungen in Tarifverträgen. Die grundsätzliche Frage bleibt: Wie lässt sich das hohe deutsche Schutzniveau für Arbeitnehmer mit der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Einklang bringen? Die Debatte um den Karenztag ist nur die Spitze dieses Dauerkonflikts.
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