06.12.2022,
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Linz (OTS) - Im Budgetlandtag wird diese Woche die Novelle der
Sozialhilfe beschlossen. Positiv ist, dass das Pflegegeld künftig
nicht mehr berücksichtigt wird. Aber die Wohnbeihilfe und das
Weihnachts- und Urlaubsgeld werden nach wie vor auf die Sozialhilfe
angerechnet. Auch die Regelung, dass mit zunehmender Anzahl an
Kindern im Haushalt die Leistungshöhe sinkt, bleibt unangetastet.
„Damit leistet das Land Oberösterreich einen zu kleinen Beitrag, um
die fatalen Auswirkungen der Teuerungen bei den Ärmsten abzufedern
und Armut in unserem Bundesland zu verhindern“, sagt AK-Präsident
Andreas Stangl.
Die massiven Teuerungen belasten arme Haushalte besonders. Und was
macht das Land Oberösterreich? Anstatt mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln gegen die Auswirkungen der Teuerungen vorzugehen
und Armut zu verhindern, beschließt der Landtag Maßnahmen und
Reformen in zu geringem Ausmaß. So auch bei der Sozialhilfe, die auch
nach der Novelle, welche diese Woche das Landesparlament passieren
wird, Armut nicht verhindern wird. „In einem reichen Bundesland wie
Oberösterreich, in dem die Steuereinnahmen nur so sprudeln, liegt es
nicht am Geld, sondern am politischen Willen, Armut zu bekämpfen“,
sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Im Jahr 2021 betrugen die Ausgaben für Sozialhilfe in
Oberösterreich lediglich 31 Millionen Euro. Das sind nicht einmal
zehn Prozent der Mehreinnahmen, die das Land heuer aus den
Ertragsanteilen des Bundes lukrieren konnte. Würde man die Ausgaben
für die Sozialhilfe um ein Drittel erhöhen, könnten viele Menschen
und besonders Kinder von ihrer Armut befreit werden. „Das kann sich
Oberösterreich leisten“, so der AK-Präsident.
Derzeit sind rund 12.300 Menschen in Oberösterreich auf
Sozialhilfe angewiesen. Sie erhalten, wenn sie alleinstehend sind und
kein weiteres Einkommen oder hohes Vermögen haben, maximal 977,94
Euro netto pro Monat. Diese Leistung liegt um rund 400 Euro unter der
Armutsgrenze. Wenn Kinder im Haushalt leben, wird die Situation noch
prekärer. Denn mit jedem zusätzlichen Kind sinkt die Leistungshöhe
der Sozialhilfe von 25 (für das erste Kind) auf bis zu zwölf Prozent
des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes (bei fünf oder mehr Kindern
im Haushalt) und somit von 244,49 auf 117,35 Euro (2022). In anderen
Bundesländern, wie etwa Wien und Vorarlberg, werden höhere Leistungen
von bis zu 27 Prozent pro Kind gewährt.
Er fordert, die Sozialhilfe endlich so zu gestalten, dass sie
Armut verhindert. Es reicht nicht, nur das Pflegegeld nicht mehr zu
berücksichtigen, auch die Wohnbeihilfe sowie Weihnachts- und
Urlaubsgeld dürfen nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet werden.
Um Kinderarmut zu verhindern, müssen die Leistungen für Kinder auf 27
Prozent des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes und somit auf rund
264 Euro pro Kind und Monat erhöht werden.
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