17.01.2021
Linz (OTS) - Erfolg für die Konsumentenschützer/-innen der AK
Oberösterreich: Sie haben für zwei Frauen, die eine Portugal-Reise,
die sie bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht hatten, wegen
des Coronavirus und einer österreichischen Reisewarnung absagen
mussten, eine kostenlose Stornierung erkämpft. Die Rechtslage ist
hier nicht ganz klar: Ausländische Reiseveranstalter orientieren sich
oftmals nicht an den Reisewarnungen des österreichischen
Außenministeriums, sondern an jenen des Außenamtes im Land ihres
Firmensitzes. Die AK hat deshalb eine Musterklage zur Klärung der
Rechtslage eingebracht.
Im vergangenen Februar – noch vor Auftauchen des Coronavirus in
Österreich – hatte eine Oberösterreicherin für sich und ihre Tochter
eine Pauschalreise nach Portugal gebucht. Die Reise sollte Anfang
September stattfinden – unmittelbar vor der Abreise stornierten die
beiden Frauen aufgrund einer Reisewarnung der Stufe 6 des
österreichischen Außenministeriums für Portugal. Sie hatten bereits
bei der Buchung eine Anzahlung von 364 Euro geleistet, der
Gesamtpreis betrug 1.039 Euro.
Der deutsche Reiseveranstalter lehnte eine kostenlose Stornierung
ab, weil das Auswärtige Amt in Deutschland für die konkrete Region in
Portugal keine Reisewarnung ausgesprochen hatte, und schickte den
Konsumentinnen eine Stornorechnung über den Restbetrag von 675 Euro.
Darum wandten sich die Frauen an den Konsumentenschutz der AK
Oberösterreich.
Die AK-Experten/-innen verwiesen auf ein zuvor ausgesprochenes
deutsches Urteil. Dieses besagte, dass es für eine kostenlose
Stornierung ausreicht, wenn aufgrund der Gesamtsituation davon
ausgegangen werden kann, dass sich das Virus mit einer gewissen
Wahrscheinlichkeit ausbreitet und dadurch ein Ansteckungsrisiko
besteht. Auf AK-Intervention und den Verweis auf dieses Urteil wurde
die kostenlose Stornierung letztlich akzeptiert.
Damit war die Sache für die Konsumentenschützer/-innen aber noch
nicht erledigt. Denn auch andere ausländische Reiseveranstalter sind
in dieser Frage unnachgiebig. „Wir vertreten die Ansicht, dass für
österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Reisewarnung
des österreichischen Außenministeriums gelten muss – und nicht die
des Außenministeriums jenes Landes, in dem der Veranstalter sitzt“,
erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Um diese Rechtsfrage zu
klären, hat die Arbeiterkammer beim Bezirksgericht Traun eine
Musterklage gegen einen spanischen Reiseveranstalter eingebracht.
Aktien auf dem Radar:Marinomed Biotech, Bawag, UBM, Warimpex, Lenzing, Andritz, Addiko Bank, Polytec Group, Zumtobel, OMV, SBO, AMS, Rosgix, Verbund, Mayr-Melnhof, Cleen Energy, Gurktaler AG VZ, Wolford, Agrana, Athos Immobilien, Oberbank AG Stamm, EVN, Palantir, FACC.
Strabag
Strabag SE ist ein europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen. Das Angebot umfasst sämtliche Bereiche der Bauindustrie und deckt die gesamte Bauwertschöpfungskette ab. Durch das Engagement der knapp 72.000 MitarbeiterInnen erwirtschaftet das Unternehmen jährlich eine Leistung von rund 14 Mrd. Euro (Stand 06/17).
>> Besuchen Sie 61 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER