Zoll digitalisiert Export und Import: Zwei System-Updates zwingen Unternehmen zum Handeln ( Finanztrends)
06.03.2026, 5143 Zeichen
Ab dem 17. März 2026 müssen alle deutschen Exporteure über das zentrale Zoll-Portal arbeiten. Das ist die Kernbotschaft einer aktuellen Mitteilung des deutschen Zolls. Parallel dazu schränkt ein neues Import-Verfahren die Nutzung von Zollkontingenten ein. Für den internationalen Handel beginnt eine heiße Phase der Anpassung.
Die Umstellung auf das neue Zoll-Portal und die Integration von CBAM erfordern höchste Präzision bei der Datenerfassung. Dieser kostenlose Praxis-Leitfaden zeigt Ihnen Feld für Feld, wie Sie Ihre Ausfuhranmeldungen fehlerfrei erstellen und Verzögerungen vermeiden. Zollanmeldung korrekt ausfüllen: Feld-für-Feld-Anleitung spart Ihnen Stunden
IAA-Plus: Ab 17. März nur noch über das Zoll-Portal
Die Umstellung betrifft das System Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus), über das Unternehmen ohne eigene ATLAS-Software Exporte abwickeln. Laut dem am 5. März veröffentlichten ATLAS-Info 0923/26 wird der technische Wechsel am Morgen des 17. März vollzogen. Danach ist der bisherige Direktzugang per Browser-Link endgültig abgeschaltet.
Wer weiter digital exportieren will, muss sich im Zoll-Portal anmelden. Dafür ist ein Geschäftskundenkonto zwingend erforderlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mit einem ELSTER- oder einem eIDAS-Zertifikat. Eine einfache Kombination aus E-Mail und Passwort reicht nicht mehr aus – der Zoll erhöht die Sicherheitsstandards.
Eine wichtige Bedingung: Das verwendete Zertifikat muss auf genau dieselbe Rechtsperson ausgestellt sein, die auch die EORI-Nummer hält. Pro EORI-Nummer ist nur ein Geschäftskundenkonto möglich. Für Unternehmen mit mehreren Niederlassungen bedeutet das interne Umstellungen. Filialen müssen sich künftig über das Hauptkonto der Zentrale einloggen.
ATLAS 10.2: Neues Import-Verfahren mit gravierender Einschränkung
Auf der Importseite läuft seit dem 28. Februar die neue ATLAS-Version 10.2. Ihr Herzstück ist das EU-Verfahren Zentralisierte Abfertigung für die Einfuhr (CCI). Es erlaubt Importeuren, ihre Zollerklärungen bei einem zentralen Zollamt einzureichen – unabhängig vom tatsächlichen Einfuhrort in der EU.
Doch der Start hat einen großen Haken. Wie das ATLAS-Info 0922/26 vom 2. März klarstellt, kann das CCI-Verfahren nicht für Waren genutzt werden, für die ein Zollkontingent in Anspruch genommen werden soll. Für solche Importe müssen Unternehmen also weiterhin auf lokale Verfahren oder alternative Anmeldemethoden zurückgreifen.
Für Logistikabteilungen und Softwareanbieter ist das eine Herausforderung. Sie müssen robuste Sortiermechanismen entwickeln, um kontingentpflichtige von standardmäßigen CCI-fähigen Waren zu trennen. Andernfalls drohen abgelehnte Erklärungen und Lieferverzögerungen.
Schärfere Regeln: Datenqualität und CO2-Grenzausgleich
Die System-Updates gehen mit verschärften Kontrollen einher. Der Zoll pocht auf exakte Daten. So müssen bei der Zollverfahrensart 42 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern lückenlos mit den Steueramtsdaten übereinstimmen. Postfach-Adressen sind in den Stammdaten strikt verboten.
Zudem endete zum 1. Januar 2026 die Übergangsfrist für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Seitdem sind spezifische Dokumentencodes wie Y128 für die CBAM-Kontonummer in ATLAS-Erklärungen Pflicht. Fehlen diese Codes, lassen die Zollämter die Waren nicht zum freien Verkehr zu. Die Zollsoftware wird so zum Vollzugsinstrument für europäische Klimapolitik.
Mit dem Ende der Übergangsfrist wird die CBAM-Meldepflicht für Importeure zur kritischen Compliance-Hürde. Dieses Experten-E-Book erklärt die Verordnung verständlich und liefert eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das rechtssichere Reporting. CO2-Grenzausgleich: Was EU-Importeure jetzt über ihre Berichtspflichten wissen müssen
Analyse: Digitaler Zwang und unvollendete Harmonisierung
Was steckt hinter den schnellen Veränderungen? Die Migration zum Zoll-Portal folgt der deutschen Digitalisierungsstrategie, öffentliche Dienste in sichere, zentrale Plattformen zu bündeln. Die Zertifikatspflicht soll Cyberrisiken mindern und die Fälschungssicherheit erhöhen.
Die Einschränkung beim CCI-Verfahren zeigt dagegen die technischen Grenzen der europäischen Harmonisierung. Während CCI für Standardimporte Effizienz bringt, bleibt die Vision eines einheitlichen „Single Window“ für den Zoll unvollendet. Experten raten Unternehmen zu hybriden Modellen: CCI für Routinegüter und traditionelle Wege für komplexe Kontingentanträge.
Ausblick: Weitere Updates und die Deadline im März
Die nächsten Monate bringen weitere System-Updates. Nach dem Start von Version 10.2 hat der Zoll bereits Wartungsfenster für den 25. April sowie für Juni, September und November 2026 angekündigt.
Die dringendste Priorität ist jedoch der 17. März. Exporteure ohne fertig eingerichtetes Geschäftskonto im Zoll-Portal riskieren ab diesem Tag, ihre Ausfuhren nicht mehr abwickeln zu können. Angesichts der fortschreitenden EU-Zollreform müssen sich Unternehmen darauf einstellen, dass künftig noch mehr regulatorische Vorgaben – von erweitertem CBAM-Reporting bis zu entwaldungsfreien Produkterklärungen – direkt in ATLAS integriert werden. Die Anpassung ist ein Dauerauftrag.
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