02.10.2024, 1762 Zeichen
Wien (OTS) - Obwohl die EU-Entwaldungsverordnung schon seit Juni 2023
in Kraft
ist, gibt die EU-Kommission heute bekannt, dass die Frist zur
Umsetzung um ein Jahr bis Ende 2025 aufschieben zu wollen. "Der
angekündigte Aufschub ist inakzeptabel. Die Auswirkungen der
Klimakrise waren selten so deutlich wie heuer und immer noch werden
Menschen durch Abholzungsprojekte gewaltsam vertrieben”, sagt Maria
Hammer, Südwind-Sprecherin für Waldschutz. “EU-Mitgliedstaaten sind
die zweitgrößten Importeure von Produkten aus Waldzerstörung. Anstatt
Verantwortung zu übernehmen, knickt die EU-Kommission vor der Forst-
Lobby ein und öffnet Naturzerstörung und Menschenrechtsverletzungen
weiterhin Tür und Tor.”
Südwind appelliert an Österreichs EU-Abgeordnete, eine wirksame
Umsetzung des wichtigen Gesetzes zu fordern, anstatt einen nicht
gerechtfertigten Aufschub durchzuwinken.
Zwtl.: Falschmeldungen gegen Entwaldungsverordnung
Ziel der Entwaldungsverordnung ist es, zu verhindern, dass
Produkte auf den europäischen Markt gelangen, die mit Entwaldung,
Waldschädigung sowie illegaler Vertreibung von lokaler Bevölkerung in
Verbindung stehen. Das betrifft zum Beispiel Holz, Kakao und Soja.
Schon seit dem Frühjahr wird die bereits beschlossene EU-
Entwaldungsverordnung von Interessenverbänden der Forstwirtschaft mit
Falschmeldungen und Halbwahrheiten diskreditiert. Südwind, der
Österreichische Biodiversitätsrat, die Dreikönigsaktion der
Katholischen Jungschar und die Koordinierungsstelle der
Österreichischen Bischofskonferenz (KOO) haben im Mai 2024 einen
Faktencheck zur Entwaldungsverordnung präsentiert und widerlegen
darin die gängigsten zehn Mythen. Der Faktencheck basiert auf dem
Verordnungstext der EU sowie auf öffentlich zugänglichen Dokumenten
der EU-Kommission.
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