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Südwind: Aufschub der Entwaldungsverordnung ist inakzeptabel

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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02.10.2024, 1762 Zeichen

Wien (OTS) - Obwohl die EU-Entwaldungsverordnung schon seit Juni 2023 in Kraft ist, gibt die EU-Kommission heute bekannt, dass die Frist zur Umsetzung um ein Jahr bis Ende 2025 aufschieben zu wollen. "Der angekündigte Aufschub ist inakzeptabel. Die Auswirkungen der Klimakrise waren selten so deutlich wie heuer und immer noch werden Menschen durch Abholzungsprojekte gewaltsam vertrieben”, sagt Maria Hammer, Südwind-Sprecherin für Waldschutz. “EU-Mitgliedstaaten sind die zweitgrößten Importeure von Produkten aus Waldzerstörung. Anstatt Verantwortung zu übernehmen, knickt die EU-Kommission vor der Forst- Lobby ein und öffnet Naturzerstörung und Menschenrechtsverletzungen weiterhin Tür und Tor.”
Südwind appelliert an Österreichs EU-Abgeordnete, eine wirksame Umsetzung des wichtigen Gesetzes zu fordern, anstatt einen nicht gerechtfertigten Aufschub durchzuwinken.
Zwtl.: Falschmeldungen gegen Entwaldungsverordnung
Ziel der Entwaldungsverordnung ist es, zu verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt gelangen, die mit Entwaldung, Waldschädigung sowie illegaler Vertreibung von lokaler Bevölkerung in Verbindung stehen. Das betrifft zum Beispiel Holz, Kakao und Soja.
Schon seit dem Frühjahr wird die bereits beschlossene EU- Entwaldungsverordnung von Interessenverbänden der Forstwirtschaft mit Falschmeldungen und Halbwahrheiten diskreditiert. Südwind, der Österreichische Biodiversitätsrat, die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar und die Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz (KOO) haben im Mai 2024 einen Faktencheck zur Entwaldungsverordnung präsentiert und widerlegen darin die gängigsten zehn Mythen. Der Faktencheck basiert auf dem Verordnungstext der EU sowie auf öffentlich zugänglichen Dokumenten der EU-Kommission.



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    Wien (OTS) - Obwohl die EU-Entwaldungsverordnung schon seit Juni 2023 in Kraft ist, gibt die EU-Kommission heute bekannt, dass die Frist zur Umsetzung um ein Jahr bis Ende 2025 aufschieben zu wollen. "Der angekündigte Aufschub ist inakzeptabel. Die Auswirkungen der Klimakrise waren selten so deutlich wie heuer und immer noch werden Menschen durch Abholzungsprojekte gewaltsam vertrieben”, sagt Maria Hammer, Südwind-Sprecherin für Waldschutz. “EU-Mitgliedstaaten sind die zweitgrößten Importeure von Produkten aus Waldzerstörung. Anstatt Verantwortung zu übernehmen, knickt die EU-Kommission vor der Forst- Lobby ein und öffnet Naturzerstörung und Menschenrechtsverletzungen weiterhin Tür und Tor.”
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