02.10.2024, 3092 Zeichen
Wien (OTS) - Die vom gemeinnützigen Verein COBIN claims ins Leben
gerufene Aktion
„diesel-klage.at“ freut sich über einen Prozesserfolg im VW-
Abgasskandal. Das Landesgericht (LG) Steyr hat in einer kürzlich
gefällten Entscheidung festgeschrieben, dass Betroffenen des „VW-
Abgasskandals“ zehn Prozent Schadenersatz plus Zinsen seit 2018
zustehen. „Wir werten das als Erfolg, da sich die vom EuGH
vorgegebene Spanne des Ersatzes zwischen fünf und 15 Prozent nun in
Österreich genau in der Mitte zu verdichten beginnt. Schon zuvor hat
das LG Feldkirch zehn Prozent und das LG Eisenstadt acht Prozent im
Rahmen von Sammelklagen zugesprochen. Die Entscheidungen sind noch
nicht rechtskräftig“, sagen Geschäftsführer Oliver Jaindl und der
Rechtsanwalt Severin Hammer.
„Von den Gerichten wurde diesbezüglich noch nicht ausreichend
gewürdigt, dass die Unzulässigkeit des Updates bereits vom OGH und
dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht ausgesprochen wurde.
Nach wie vor hängt das Damoklesschwert des Zulassungsentzugs über
Abertausenden VW-Fahrern“, so Hammer und Jaindl. Noch dieses Jahr
werden von „diesel-klage.at“ Sammelklagen in Ried, Wels, Klagenfurt
und Innsbruck verhandelt. Daneben sind mehrere Rechtsmittelverfahren
anhängig, von denen eine Klärung weiterer Rechtsfragen zu erwarten
ist.
Allerdings hat der Skandal nicht nur seine juristischen, sondern
auch seine technischen Facetten: Hier ist „diesel-klage.at“ auf eine
offensichtliche „Leiche im Keller des VW-Konzerns“ gestoßen. COBIN
claims / „diesel-klage.at“ hat 2022 - wohl als einzige Organisation
in der EU - großflächig Beschwerden wegen Schäden nach dem (nutzlosen
) Software-Update an den Motoren untersucht. Das Ergebnis war
frappierend und sollte auch Verkehrsbehörden in der EU zu denken
geben: Weit mehr als 1000 Befragte gaben an, dass nach dem Update die
Autos oftmals kaputte AGR-Ventile aufwiesen, mehr verbrauchten,
gefühlt weniger PS hatten oder schlechter „zogen“ bzw. „ruckelten“,
oder dass permanent nervige Lüftergeräusche auftraten. „Die Statistik
zeigt, dass das Update in vielen Fällen Schäden hinterlassen hat. VW
hat das Update als eine Verbesserung in der Öffentlichkeit
dargestellt. In Wahrheit ist das Update in rechtlicher Hinsicht immer
noch keine Mangelbehebung und technisch oft eine Verschlechterung.
Kein Update ist auch keine Lösung, weil dann gibt’s Post von der
Bezirkshauptmannschaft“, so Jaindl.
Aufgrund moderner IT kann COBIN claims / „diesel-klage.at“ auch
derartige Schadensfälle großflächig unter den 6700 an der Aktion
teilnehmenden KFZ nicht nur erfassen, sondern auch bis hin zur
Auszahlung an Betroffene managen - wie auch die mittlerweile in der
Rechtsprechung gefestigte KFZ-Rückabwicklung, die vor allem bei Autos
mit sehr wenig Laufleistung für Betroffene mehr bringt als der bloße
Geldschadenersatz. „Genau das ist unsere Vision eines
‚Konsumentenschutz-NT‘, der mit moderner IT ganz neue Bereiche im
kollektiven Rechtsschutz für Betroffene und schädigende Unternehmen
erschließt und viel differenzierter und effizienter als bisher ein
Handling von Großschaden-Ereignissen ermöglicht“, sagt Jaindl.
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