27.02.2024, 9269 Zeichen
Toronto, Ontario, 27. Februar 2024 - Latitude Uranium Inc. („Latitude Uranium“, „LUR“ oder das „Unternehmen“ - https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/latitude-uranium-inc/) (CSE: LUR, OTCQB: LURAF, FWB: EI1) freut sich, bekannt zu geben, dass die Aktionäre des Unternehmens (die „Aktionäre“) auf der heutigen Sonderversammlung des Unternehmens (die „Versammlung“) mit überwältigender Mehrheit dem zuvor angekündigten Arrangement (das „Arrangement“) zwischen dem Unternehmen und ATHA Energy Corp. („ATHA“) zugestimmt haben.
Der Sonderbeschluss zur Genehmigung des Arrangements (der „Arrangement-Beschluss“) musste mit mindestens zwei Dritteln (66 2/3 %) der Stimmen der bei der Versammlung praktisch anwesenden oder durch Bevollmächtigte vertretenen Aktionäre angenommen werden.
Insgesamt 103.295.471 Stammaktien von LUR („Stammaktien“), die etwa 44,69 % der auf der Versammlung zur Abgabe berechtigten Stimmen entsprachen, wurden auf der Versammlung durch Stimmrechtsvertreter vertreten. Ungefähr 99,62 % der zur Abgabe berechtigten Stimmen wurden für den Beschluss zum Arrangement abgegeben.
Das Unternehmen wird am 29. Februar 2024 beim Ontario Superior Court of Justice (Commercial List) eine endgültige Verfügung zur Genehmigung des Arrangements beantragen. Der Abschluss des Arrangements hängt von der Erfüllung bestimmter üblicher Abschlussbedingungen ab, einschließlich des Erhalts der endgültigen gerichtlichen, börslichen und behördlichen Genehmigungen. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Abschlussbedingungen gehen die Parteien derzeit davon aus, dass der Abschluss des Arrangements Anfang März 2024 erfolgen wird.
Weitere Einzelheiten zum Arrangement, einschließlich der wichtigsten Abschlussbedingungen und der erwarteten Vorteile für die Aktionäre, finden Sie im Management-Informationsrundschreiben des Unternehmens vom 25. Januar 2024 (das „Rundschreiben“) in Bezug auf die Versammlung, das im SEDAR+ Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca zu finden ist.
Moran Lake - bedingte Zahlung
Das Unternehmen gibt außerdem bekannt, dass aufgrund des Uran-Spotpreises von über 75 USD/Pfund der ursprüngliche Verkäufer des sich in Labrador befindlichen Moran Lake-Projekts des Unternehmens in (der „Verkäufer“) Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung von 375.000 CAD in bar und 375.000 CAD durch die Ausgabe von Stammaktien hat. Infolgedessen hat LUR dem Verkäufer 375.000 CAD in bar gezahlt und 1.616.379 Stammaktien zu einem angenommenen Preis von 0,232 CAD pro Aktie emittiert, was dem volumengewichteten Fünf-Tage-Durchschnittspreis der Stammaktien bis zum 23. Februar 2024 entspricht. Die Stammaktien unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum. Es sind keine weiteren Zahlungen an den Verkäufer fällig.
Über Latitude Uranium Inc.
Latitude Uranium erkundet und entwickelt zwei Uranprojekte von Bezirksgröße in Kanada. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Erweiterung der Angilak-Ressourcenbasis, die zu den hochgradigsten Uranlagerstätten außerhalb des Athabasca-Gebietes zählt. Darüber hinaus treiben wir das CMB-Projekt voran, das im produktiven Central Mineral Belt in Zentral-Labrador neben der Michelin-Lagerstätte liegt und zahlreiche Vorkommen von Uran- und Kupfer-Mineralisierungen sowie Mineralisierungen des IOCG-Typs aufweist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Latitude Uranium Inc.
John Jentz
CEO
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger & Marc Ollinger
Weder die CSE noch ihre Marktregulierungsbehörde (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der CSE) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.
Vorsichtshinweis hinsichtlich zukunftsgerichteter Informationen
Diese Pressemitteilung enthält "zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Im Allgemeinen sind zukunftsgerichtete Informationen an der Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie "plant", "erwartet" oder "erwartet nicht", "wird erwartet", "budgetiert", "geplant", "schätzt", "prognostiziert", "beabsichtigt", "erwartet" oder "erwartet nicht" oder "glaubt" oder Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen zu erkennen oder besagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse "können", "könnten", "würden", "könnten" oder "werden", "auftreten" oder "erreicht werden". Diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen können sich auf die endgültige Genehmigung des Arrangements, den Abschluss des Arrangements und den laufenden Geschäftsplan, die Exploration und das Arbeitsprogramm des Unternehmens beziehen.
Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen, die zwar von der Geschäftsleitung von Latitude Uranium zu diesem Zeitpunkt als vernünftig erachtet werden, die jedoch naturgemäß geschäftlichen, marktbezogenen und wirtschaftlichen Risiken, Ungewissheiten und Eventualitäten unterliegen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften erheblich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Zu diesen Annahmen gehören unter anderem Annahmen bezüglich des Abschlusses des Arrangements, einschließlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen, gerichtlichen und börslichen Genehmigungen, der Fähigkeit von Latitude Uranium und ATHA, die anderen Bedingungen für den Abschluss des Arrangements rechtzeitig zu erfüllen, andere Erwartungen und Annahmen bezüglich des Arrangements sowie die Annahme, dass sich die allgemeinen geschäftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen nicht wesentlich nachteilig verändern werden. Obwohl Latitude Uranium versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen enthaltenen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Informationen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen.
Solche Aussagen geben die gegenwärtigen Ansichten von Latitude Uranium in Bezug auf zukünftige Ereignisse wieder und beruhen notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar von Latitude Uranium als vernünftig erachtet werden, aber naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen, politischen und sozialen Risiken, Unwägbarkeiten und Ungewissheiten unterworfen sind. Zu den Risiken und Unwägbarkeiten gehören unter anderem die folgenden: die Unfähigkeit von Latitude Uranium und ATHA, das Arrangement abzuschließen, eine wesentliche nachteilige Änderung des Zeitplans für den Abschluss des Arrangements und der Bedingungen, zu denen das Arrangement abgeschlossen wird; die Unfähigkeit, alle Bedingungen für den Abschluss des Arrangements gemäß dem Arrangement Agreement zu erfüllen oder darauf zu verzichten; die Unfähigkeit des Unternehmens, die erwarteten Vorteile aus dem Arrangement und den Zeitplan für die Realisierung dieser Vorteile zu realisieren; unvorhergesehene Änderungen des Marktpreises für Latitude-Aktien und/oder ATHA-Aktien; Änderungen in den aktuellen und zukünftigen Geschäftsplänen von Latitude Uranium und/oder ATHA und den dazu verfügbaren strategischen Alternativen; die Behandlung des Arrangements nach geltendem Recht; behördliche Entscheidungen und Verzögerungen; jegliche Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft des Unternehmens und die Fähigkeit, die Projekte des Unternehmens voranzutreiben; die allgemeine Lage an den Aktienmärkten; die Nachfrage, das Angebot und die Preise für Uran sowie die allgemeine wirtschaftliche und politische Lage in Kanada und anderen Ländern, in denen die jeweilige Partei Geschäfte tätigt. Weitere Faktoren, die solche zukunftsgerichteten Informationen wesentlich beeinflussen könnten, sind in den Risikofaktoren im jüngsten Jahresbericht von Latitude Uranium, im Rundschreiben und in anderen Unterlagen, die bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht wurden und die im Profil von LUR auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar sind, beschrieben. Latitude Uranium verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, außer in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!
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