05.02.2024,
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Wien (OTS) - 05.02.2024 – Im Bereich der fristgerechten Bilanzlegung
besteht in Österreich dringender Handlungsbedarf. Ganz besonders im
Sinne eines professionellen Risikomanagements und Gläubigerschutzes.
Wie eine aktuelle KSV1870 Analyse zeigt, haben für das Geschäftsjahr
2022 bis dato 12,2 Prozent jener Unternehmen, die aufgrund ihrer
Rechtsform dazu verpflichtet wären, keinen Jahresabschluss vorgelegt.
Darüber hinaus fehlt vielen Jahresabschlüssen ein adäquates
Qualitätsniveau. Zu den häufigsten Kritikpunkten zählen vor allem
betriebswirtschaftliche Fehler. Im Zuge der Diskussion hat der
KSV1870 nun ein Positionspapier an das Bundesministerium für Justiz
übermittelt, in dem die kritische Sichtweise im Hinblick auf die
derzeitige Situation klar formuliert wurde.
Die vergangenen Wochen haben eines deutlich gezeigt: Die
fristgerechte Veröffentlichung von Jahresabschlüssen lässt in
Österreich zu wünschen übrig. Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2022
belegt eine KSV1870 Analyse, dass 12,2 Prozent der aufgrund ihrer
Rechtsform dazu verpflichteten Unternehmen bis heute keine Bilanz
vorgelegt haben. Weitere 3,8 Prozent haben ihre Bilanz nur mit
Verspätung veröffentlicht – der Großteil davon, nämlich 3,4 Prozent,
taten dies in den ersten drei Monaten nach Fristende. Dennoch: „Es
besteht akuter Aufholbedarf. Jedes achte betroffene Unternehmen hat
bis heute für das Jahr 2022 keine Bilanz vorgelegt. Das ist nicht nur
gesetzeswidrig, sondern zugleich auch im Sinne eines professionellen
Risikomanagements und Gläubigerschutzes unverantwortlich“, analysiert
Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding GmbH, die aktuelle
Situation. Und auch die vorangegangenen Jahre zeugen von einer sehr
ähnlichen Dimension. Ergänzend sei an dieser Stelle erwähnt, dass
vorläufige Bilanzen auch ohne nähere Information eingereicht werden,
warum eine fristgerechte Vorlage nicht möglich ist. Im derzeit
gültigen Zeitrahmen sollte dies jedoch für jedes ordentlich
wirtschaftende Unternehmen möglich sein.
Qualität der Bilanzen mit „Luft nach oben“
Abseits einer fristgerechten Offenlegung von Jahresabschlüssen
kritisiert der Gläubigerschutzverband auch die Qualität, mit der
Bilanzen zum Teil eingereicht werden. „Leider müssen wir immer wieder
feststellen, dass vielen Bilanzen ein adäquates Qualitätsniveau
fehlt. Nicht erfüllte Mindeststandards und eine nicht erfolgte
Qualitätskontrolle vor Einreichung kommen leider häufiger vor, als
man glauben mag“, so Günther Fasching, Prokurist der KSV1870
Information GmbH. Das ist jedoch auch eine Folge dessen, dass die
quantitativen Anforderungen jener Informationen, die eingereicht
werden müssen, im Laufe der Zeit sukzessive reduziert wurden. „Als
KSV1870 sehen wir diese Entwicklung kritisch und plädieren für eine
Rückkehr zu früheren Veröffentlichungsbestimmungen“, so Fasching. Zu
den qualitativen Kritikpunkten zählen vor allem
betriebswirtschaftliche Aspekte. So nehmen etwa einzelne
Bilanzpositionen einen Wert an, der faktisch nicht möglich ist (z.B.
negativer Kassabestand), Aktiva und Passiva sind nicht ident oder
‚Gewinn und Verlust‘- und Bilanzpositionen ergeben nicht den
ausgewiesenen Endwert. Zudem kommt es vor, dass Unternehmen über
Jahre hinweg dieselben Bilanzwerte einreichen, was de facto unmöglich
ist, und dabei nur das jeweilige Bilanzjahr aktualisiert wird.
Darüber hinaus beobachten wir, dass Bilanzen im digitalen Zeitalter
handschriftlich gelegt werden, und damit auch die Lesbarkeit massiv
eingeschränkt ist.
KSV1870 gegen Fristverlängerung
Zu Beginn der Covid-19-Krise wurde die Frist zur Einreichung von
Bilanzen aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen von neun auf zwölf
Monate verlängert. Das war für die damalige Situation in Ordnung. Im
Zuge dessen wurde auch über eine dauerhafte Fristverlängerung
diskutiert, die der KSV1870 bereits zu diesem Zeitpunkt als kritisch
gesehen hat. An dieser Haltung hat sich bis heute nichts verändert.
Die aktuellen Ergebnisse bestätigen und bestärken den KSV1870
vielmehr in seiner Haltung, an der neunmonatigen Frist festzuhalten.
„Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der transparenten
und objektiven Risikoeinschätzung wissen wir, wie wichtig eine
möglichst zeitnahe Offenlegung von Bilanzen ist. Je länger der
Zeitpunkt der Bekanntgabe des Geschäftsergebnisses vom eigentlichen
Geschäftsjahr entfernt liegt, umso weniger sagt die Bilanz auch über
den derzeitigen wirtschaftlichen Status quo des jeweiligen
Unternehmens aus. Das macht eine profunde Risikoeinschätzung nicht
unbedingt einfacher“, erklärt Fasching.
Verschärfte Spielregeln im Sinne einer ordnungsgemäßen Wirtschaft
gefordert
In Anbetracht des momentanen IST-Zustandes fordert der KSV1870 eine
maßgebliche Verschärfung der allgemein gültigen Bedingungen zur
Veröffentlichung von Jahresabschlüssen. Dies auch im Sinne eines
weiterhin gut funktionierenden Gläubigerschutzes. Es ist von großer
Relevanz für die gesamte heimische Wirtschaft, dass Bilanzen
einerseits fristgerecht vorgelegt werden, und andererseits auch mit
einem entsprechenden Qualitätsniveau ausgestattet sind, das eine
transparente, objektive und konstruktive Einschätzung im Bereich des
Risikomanagements ermöglicht. Dieser Umstand schützt nicht nur die
Unternehmen selbst, sondern hilft auch anderen Unternehmen, aufgrund
von etwaigen Zahlungsausfällen nicht in wirtschaftliche Schieflage zu
geraten. Zudem wird seitens des KSV1870 angeregt, über das
Strafausmaß nachzudenken, sollten gültige Bedingungen nicht
eingehalten werden. Das könnte zum Beispiel nicht nur finanzielle
Folgen haben, sondern auch entsprechende Haftungsthematiken nach sich
ziehen. „Es muss dort Druck aufgebaut werden, wo es besonders
schmerzt“, fasst Fasching abschließend zusammen.
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Die Agrana Beteiligungs-AG ist ein Nahrungsmittel-Konzern mit Sitz in Wien. Agrana erzeugt Zucker, Stärke, sogenannte Fruchtzubereitungen und Fruchtsaftkonzentrate sowie Bioethanol. Das Unternehmen veredelt landwirtschaftliche Rohstoffe zu vielseitigen industriellen Produkten und beliefert sowohl lokale Produzenten als auch internationale Konzerne, speziell die Nahrungsmittelindustrie.
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