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Brunner: Telekom-Branche setzt steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie kollektivvertraglich um

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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22.01.2024, 2398 Zeichen

Wien (OTS) - Die Telekom-Branche nutzt im heurigen Jahr die steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie, die die Bundesregierung ermöglicht. Damit erhalten rund 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Teil ihres Gehalts, also diese Prämie, brutto für netto.
Konkret sieht der Telekom-Kollektivvertrag eine steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie in Höhe von 1.500 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich mit Stichtag 31.12.2023 in aufrechter Beschäftigung befinden, sowie in Höhe von 500 Euro für alle Lehrlinge, die sich mit Stichtag 31.12.2023 in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden, vor. Zusätzlich berechtigt der Telekom-KV zur Gewährung von freiwilligen und steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämien bis insgesamt 3.000 Euro.
Wie von Finanzminister Magnus Brunner angekündigt, wurde die steuer- und abgabenbefreite Mitarbeiterprämie für das Jahr 2024 in angepasster Form verlängert. Nun sind die Sozialpartner am Zug, ob diese Mitarbeiterprämie auch in anderen Kollektivverträgen in Anspruch genommen wird – denn sie muss zur Gänze an lohngestaltende Maßnahmen gebunden werden. Das heißt, dass eine Verankerung im Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, die aufgrund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigung abgeschlossen worden ist notwendig ist, um die Begünstigung in Anspruch zu nehmen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, den Beschäftigten zusätzlichen Arbeitslohn aufgrund der Teuerung steuerfrei zu gewähren.
Hintergrund: • Ursprünglich wurde eine Teuerungsprämie für die Jahre 2022 und 2023 eingeführt. In Summe können 3.000 Euro für das jeweilige Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. • Für das Jahr 2024 muss die Mitarbeiterprämie zur Gänze an lohngestaltende Maßnahmen gebunden werden. • Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus BMF-Sicht keinen Sinn, nachdem dadurch auch wesentliche Mitnahmeeffekte entstehen.
2022 wurde die Prämie an rund 1,2 Million Menschen ausbezahlt. Sie wurde also in der Vergangenheit bereits gut angenommen.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die Bundesregierung ermöglicht gesetzlich die Inanspruchnahme der steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie. Als eine der ersten Branchen nutzt die Telekom-Branche diese Möglichkeit. Ich habe immer gesagt: Wenn es den Wunsch seitens der Sozialpartner gibt und das auch Einfluss auf die Lohnabschlüsse hat, ermöglichen wir die steuer- und abgabenfreie Prämie.“

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    Brunner: Telekom-Branche setzt steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie kollektivvertraglich um


    22.01.2024, 2398 Zeichen

    Wien (OTS) - Die Telekom-Branche nutzt im heurigen Jahr die steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie, die die Bundesregierung ermöglicht. Damit erhalten rund 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Teil ihres Gehalts, also diese Prämie, brutto für netto.
    Konkret sieht der Telekom-Kollektivvertrag eine steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie in Höhe von 1.500 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich mit Stichtag 31.12.2023 in aufrechter Beschäftigung befinden, sowie in Höhe von 500 Euro für alle Lehrlinge, die sich mit Stichtag 31.12.2023 in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden, vor. Zusätzlich berechtigt der Telekom-KV zur Gewährung von freiwilligen und steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämien bis insgesamt 3.000 Euro.
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    Hintergrund: • Ursprünglich wurde eine Teuerungsprämie für die Jahre 2022 und 2023 eingeführt. In Summe können 3.000 Euro für das jeweilige Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. • Für das Jahr 2024 muss die Mitarbeiterprämie zur Gänze an lohngestaltende Maßnahmen gebunden werden. • Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus BMF-Sicht keinen Sinn, nachdem dadurch auch wesentliche Mitnahmeeffekte entstehen.
    2022 wurde die Prämie an rund 1,2 Million Menschen ausbezahlt. Sie wurde also in der Vergangenheit bereits gut angenommen.
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