22.11.2023,
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Wien (OTS) - Deutschland hat jüngst die so genannte
Strompreiskompensation für die nächsten fünf Jahre bestätigt. Sie
stellt eine Unterstützung für die indirekten CO2-Kosten von
stromintensiven Unternehmen dar, dient zur Sicherung der
internationalen Wettbewerbsfähigkeit und soll die Abwanderung von
Unternehmen in Drittländer verhindern. Auch die EU-Kommission hat den
EU-Mitgliedstaaten die Kompensation der indirekten CO2-Kosten als
Standortsicherungsmaßnahme und Schutz vor Carbon Leakage ermöglicht.
„Den österreichischen Industrieunternehmen fehlt bis dato eine
Regelung für einen derartigen Ausgleich der Stromkosten aus dem
EU-Emissionshandel bis 2030. Die nicht vorhandene Verlängerung ist
ein fataler Nachteil für den Industriestandort Österreich“, warnt
Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ).
Zwtl.: Strompreiskompensation ist zentrale Maßnahme gegen
Standortverlagerungen
„Die Strompreiskompensation ist eine zentrale Maßnahme, um
Standortverlagerungen zu vermeiden“, so Branchensprecher Menz weiter.
„Österreich muss einen Teil seiner Einnahmen aus der Versteigerung
der Emissionszertifikate im EU-Emissionshandel zur Standortsicherung
aufwenden, um der energieintensiven Industrie eine Chance zu geben,
ihren Platz in der Wertschöpfungskette zu erhalten und verlorene
Wettbewerbsfähigkeit wieder aufzuholen.“
Die in Österreich betroffenen Branchen haben bereits begonnen,
ihre Standorte in Regionen mit weniger strikten
Klimaschutzverpflichtungen oder mit besseren Standortbedingungen zu
verlagern. So ist die nominelle Produktionsleistung in Österreich im
Juli 2023 im Vergleich zum Juli 2022 in der NE-Metallindustrie um 16
Prozent, in der chemischen Industrie um 17,5 Prozent und in der
Zellstoff- und Papierherstellung um 34,1 Prozent gesunken. Damit
verstärkt sich in den stromintensiven Industrien der negative Trend
aus dem ersten Halbjahr 2023 weiter. „Produktionseinschränkungen von
einem Drittel im Vorjahresvergleich in stromintensiven Branchen sind
ein eindeutiges Warnsignal. Österreich muss der energieintensiven
Industrie im EU-internen und im internationalen Wettbewerb
wettbewerbsfähige Stromkosten ermöglichen. Eine Standortsicherung
durch die Verlängerung der Strompreiskompensation für die besonders
betroffenen Branchen ist daher unerlässlich“, hält Menz fest.
Zwtl.: Industrie: Mit Strom wird Energieträger benachteiligt, der
unverzichtbar für die Dekarbonisierung ist
Als besonders schmerzhaft sieht die Industrie den Umstand, dass
mit Strom ein Energieträger im Wettbewerb benachteiligt wird, der
unverzichtbar für die Dekarbonisierung der Industrie ist. Viele
Projekte zur Reduktion von Kohlenstoff haben die Umstellung von
fossilen Energieträgern auf Strom zum Ziel. Strom kann aus
CO2-neutralen erneuerbaren Quellen erzeugt werden, etwa durch die
Umstellung von Anlagen zur Stahlproduktion auf Elektrolichtbogenöfen.
Zwtl.: Senkung der Elektrizitätsabgabe wäre langfristiger Anreiz
zur Dekarbonisierung
Wegweisend für eine unbürokratische Unterstützung des für die
Dekarbonisierung besonders wichtigen Energieträgers Strom wäre daher
auch die Senkung der so genannten Elektrizitätsabgabe/“Stromsteuer“
auf das EU-Mindestmaß, wie es Deutschland für die Jahre 2024 und 2025
beschlossen und bis 2028 geplant hat. „Mit der dauerhaften Absenkung
der Elektrizitätsabgabe bzw. ‚Stromsteuer‘ auf das EU-Mindestniveau
würde auch in Österreich ein stabiler langfristiger und ökonomisch
klarer Anreiz zur Dekarbonisierung gesetzt werden. Das würde
unmittelbar und nachhaltig zum Klimaschutz beitragen und damit könnte
auch eine für die Unternehmen überbordende Bürokratie von
Förderabwicklungen vermieden werden“, unterstreicht
Bundesspartenobmann Menz abschließend. (PWK/414JHR)
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