05.07.2023,
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Wien (OTS) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied Anfang 2022
zugunsten der Kreditnehmer:innen, dass Banken während der gesetzlich
angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung (Kreditmoratorium)
keine Sollzinsen verlangen dürfen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof
(VfGH) Ende 2022 auch bestätigte, dass die zugrunde liegende
Gesetzesregelung verfassungskonform war, forderte der VKI einige der
größten österreichischen Kreditinstitute auf, die Entscheidung des
OGH umzusetzen. Die vom VKI angeschriebenen Kreditinstitute erklärten
sich überwiegend bereit, eine Refundierung der Sollzinsen für
betroffene Kund:innen für den Stundungszeitraum vom 1. April 2020 bis
maximal 31. Jänner 2021 vorzunehmen. Lediglich die zum
Volksbanken-Verbund gehörenden Kreditinstitute sind derzeit nicht
bereit, die verrechneten Sollzinsen für den Stundungszeitraum des
COVID-19-Kreditmoratoriums zu refundieren.
Santander und BAWAG P.S.K.
Nach der Veröffentlichung der OGH-Entscheidung konnte der VKI bereits
Ende August 2022 mit der Santander Consumer Bank GmbH eine Lösung für
betroffene Kreditnehmer:innen ausverhandeln. In weiterer Folge
erklärte sich auch die BAWAG P.S.K. bereit, mit dem VKI eine Lösung
für betroffene Kund:innen anzubieten und eine Rückerstattung
vorzunehmen.
Raiffeisen Tirol
Auch mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG (RLB Tirol) konnte der
VKI mittlerweile eine Einigung zur Refundierung der Sollzinsen
erzielen. Betroffene Kund:innen der RLB Tirol können über den VKI die
Rückerstattung der Sollzinsen beantragen. Die Anmeldung zur
Sammelaktion ist bis zum 12.09.2023 unter
[www.verbraucherrecht.at/rlb-tirol]
(
http://www.verbraucherrecht.at/rlb-tirol) möglich.
Abklärung mit weiteren Kreditinstituten
Die Vorgehensweise vieler anderer Bankinstitute nach der Entscheidung
des VfGH blieb jedoch unklar. Deshalb forderte der VKI elf der
größten Kreditinstitute Österreichs auf, die Entscheidung des OGH
umzusetzen und eine Refundierung der zu Unrecht einbehaltenen
Sollzinsen vorzunehmen. Konkret wurden folgende Bankinstitute vom VKI
kontaktiert:
Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG (Erste Bank);
Unicredit Bank Austria AG (Bank Austria); Bausparkasse Wüstenrot AG;
BKS Bank AG (BKS) , Oberbank AG; Hypo NOE Landesbank für
Niederösterreich und Wien AG (Hypo NÖ); Volksbank Niederösterreich
AG; Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG;
Oberösterreichische Landesbank AG (OÖ Landesbank); Kärntner Sparkasse
AG; Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV).
Den Stellungnahmen der Kreditinstitute zufolge wird der
überwiegende Teil der Banken der Aufforderung des VKI nachkommen.
Folgende Banken erklärten, eine Refundierung der Sollzinsen auf
Nachfrage ihrer Kreditnehmer:innen und nach Prüfung der gesetzlichen
Voraussetzungen vorzunehmen:
Erste Bank\nBank Austria\nBausparkasse Wüstenrot\nOberbank\nHypo NÖ\nOÖ Landesbank\nKärntner Sparkasse\nBank für Tirol und Vorarlberg\n Die Erste Bank und der Sparkassensektor bieten dazu auch eigene
Einmeldemöglichkeiten auf ihren Plattformen an. <a></a>Die Hypo NÖ
erstattete bereits letztes Jahr die während des Stundungszeitraumes
verrechneten Sollzinsen an alle betroffene Kund:innen, die das
gesetzliche Kreditmoratorium in Anspruch genommen hatten.
Bank 99 und Raiffeisen NÖ/Wien/Burgenland
Die Bank 99 teilte dem VKI mit, bei laufenden Krediten automatisch
eine Saldorichtigstellung mittels Zinsgutschrift durchzuführen. Bei
bereits beendeten Kreditverträgen erfolgt eine Rückerstattung, wenn
sich Konsument:innen bei der Bank melden. Auch mit der
Raiffeisen-Landesbank Niederösterreich-Wien AG (RLB NÖ-Wien) sowie
der Raiffeisenlandesbank Burgenland und Revisionsverband eGen (RLB
Burgenland) gibt es Einigungen mit dem VKI zur Refundierung der
Sollzinsen. Die RLB NÖ-Wien und die RLB Burgenland bieten seit Mitte
Juni 2023 betroffenen Kund:innen die Möglichkeit, über deren Websites
die Refundierung zu beantragen.
BKS Bank
Von der BKS Bank AG fehlt bis dato eine Stellungnahme an den VKI.
Derzeit ist anzunehmen, dass die BKS, die gemeinsam mit Oberbank BTV
und BKS zur 3-Banken-Gruppe gehört, eine Rückerstattung der im
gesetzlichen Stundungszeitraum angelasteten Sollzinsen auf Nachfrage
der Kreditnehmer:innen vornehmen wird.
Volksbank
Die Volksbank Wien AG, die Volksbank Niederösterreich AG und alle dem
Volksbanken-Verbund zugehörigen Kreditinstitute sind derzeit nicht
zur Rückerstattung der Zinsen bereit. In ihrer Stellungnahme an den
VKI beruft sich die Volksbank Wien in Vertretung des gesamten
Volksbanken-Verbundes auf anhängige Verbandsverfahren. Der
Volksbanken-Verbund erhofft sich offenbar, dass der OGH seine
Rechtsprechung ändern könnte. Diese Vorgehensweise stößt auf wenig
Verständnis, da der OGH dazu bereits Ende 2021 eine klare
Entscheidung für die Kreditnehmer:innen getroffen hat und ein Abgehen
von dieser Rechtsprechung laut VKI nicht zu erwarten ist.
Die Höhe der rückzuerstattenden Sollzinsen für den Zeitraum vom
01.04.2020 bis maximal 31.01.2021 hängt von der Ratenhöhe und dem
Sollzinssatz ab und könnte laut Erfahrungen des VKI einige Hundert
bis mehrere Tausend Euro betragen.
„Es ist erfreulich, dass ein Großteil der angeschriebenen Banken
nun die Entscheidung des OGH umsetzt und die Kreditkonten der
betroffenen Kund:innen richtigstellt “, so Mag. Thomas Hirmke, Leiter
des Bereichs Recht im VKI. „Alle Banken, die bisher noch nicht aktiv
geworden sind, fordern wir auf, hier ebenfalls Lösungen zur
Rückerstattung der Sollzinsen an betroffene Kreditnehmer:innen
vorzunehmen.“
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