25.03.2022,
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Anwohner stellen Individualantrag wegen Verfassungs- und Gesetzwidrigkeit beim Milliardenprojekt\nBehörden bleiben trotz Anzeigen untätig; Klimaschutz wird nicht ernstgenommen\nBUWOG, Wohnfonds Wien, Wien-Süd und ARWAG planen 6.000 neue Wohnungen auf 65 Hektar Fläche\n Der Verfassungsgerichtshof an der Wiener Freyung wird sich mit dem
neben Aspern derzeit größten Städtebauvorhaben Österreichs
auseinandersetzen. Im 21. Wiener Gemeindebezirk sollen im Donaufeld
auf 65 Hektar Fläche zumindest 6.000 neue Wohnungen entstehen. Am
Montag diese Woche stellten Anwohner einen Individualantrag an den
Verfassungsgerichtshof, um den Flächenwidmungsplan zu überprüfen. Der
Antrag zeigt auf, dass die Gemeinde Wien in ihrer Widmung Fehler auf
mehreren Ebenen begangen habe – inhaltlich sowie formell. Auf dem
Flächenwidmungsplan der Gemeinde wurde dabei weder auf die
klimatische Entwicklung noch auf die landwirtschaftlichen Flächen
oder bedrohte Tierarten Rücksicht genommen – so wie es die Wiener
Bauordnung als gesetzlicher Rahmen vorsieht. Auch im
Widmungsverfahren tauchen formale Mängel auf, nämlich, auf welcher
Grundlage die Umweltprüfung beruhe. Anwohner hatten dies bereits in
der Vergangenheit bei den Behörden angezeigt, die bisher noch nicht
darauf reagierten. Robert Alder, Obmann des Vereins „Freies
Donaufeld“, dazu: „Wir sind nicht grundsätzlich gegen leistbares
Wohnen in Wien, möchten aber betonen, dass es großartige Alternativen
zum industriellen Wohnbau auf der grünen Wiese gibt, wie z.B.
Überbauungen oder die Bewirtschaftung des Wohnungsleerstands. Und wir
bestehen auf einer Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie einer
ordentlichen Prüfung bei einem so großen Projekt.“
Die inhaltlichen Mängel der Widmung erklärt Rechtsanwalt Wolfram
Schachinger, der die Anwohner wie den Verein vertritt. „Wir gehen
deswegen zum Verfassungsgerichtshof, weil der Flächenwidmungsplan des
Milliardenprojekts inhaltlich gegen Vorschriften der Wiener
Bauordnung genauso verstößt, wie gegen das Nachhaltigkeitsprinzip.
Diesem steht die Zerstörung der letzten kühlenden und für die
Landwirtschaft geeigneten Flächen auf dem Stadtgebiet diametral
gegenüber. Oder kurz: Wir reden dauernd von Klimaschutz, betonieren
aber das letzte Grüngebiet zu.“ Es sei verwunderlich, dass
Baubehörde, Umweltschutzabteilung und Umweltanwaltschaft das Thema
noch immer nicht aufgegriffen haben. „Da die Behörden hier untätig
geblieben sind, bleibt für die Betroffenen kein anderer Weg mehr
übrig, als sich direkt an das Höchstgericht zu wenden“, so
Schachinger.
Zwtl.: Detaillierter Hintergrund.
Das Bundesverfassungsgesetz ermöglicht über einen
„Individualantrag“ eine Abkürzung zum Verfassungsgerichtshof, um z.B.
ein verfassungswidriges Gesetz oder eine gesetzwidrige Verordnung
überprüfen zu lassen. Im konkreten Fall geht es um eine „einfache
Gesetzwidrigkeit“ in Bezug auf die Wiener Bauordnung sowie um den
Verstoß gegen das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit.
Ein Individualantrag kann nur unter bestimmten gesetzlichen
Voraussetzungen gestellt werden, wie die „Aktivlegitimation“, also
die unmittelbare Betroffenheit: Daher wird der Antrag von zwei
Anrainern eingebracht und vom Verein „Freies Donaufeld“ unterstützt.
Link zum Verein:
[www.freiesdonaufeld.at] (
http://www.freiesdonaufeld.at)
[Die Aussendung bezieht sich auf diese OTS]
(
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211126_...
Im Auftrag des Vereins „Freies Donaufeld“.
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