19.06.2020,
26618 Zeichen
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
19.06.2020
Semperit Aktiengesellschaft Holding
mit dem Sitz in Wien
FN 112544 g
ISIN: AT0000785555
Einberufung der 131. ordentlichen Hauptversammlung der
Semperit Aktiengesellschaft Holding
("Gesellschaft")
für Mittwoch, den 22. Juli 2020 um 10:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft
in 1031 Wien, Modecenterstraße 22.
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
Der Vorstand beschloss in Anbetracht der COVID-19-Pandemie, nach sorgfältiger
Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die neue gesetzliche
Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.
Die Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft Holding am 22. Juli 2020
wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I
Nr. 24/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter Berücksichtigung
der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle
Hauptversammlung" durchgeführt.
Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass aus Gründen des
Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft
Holding am 22. Juli 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.
Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre am 22. Juli 2020 nicht selbst
zur Hauptversammlung kommen können.
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des
Aufsichtsrats, Mitgliedern des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier
von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 1031 Wien,
Modecenterstraße 22 statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst
gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der
Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch
zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an
einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter
gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und
zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-
Adresse Fragen.HV2020@semperitgroup.com [Fragen.HV2020@semperitgroup.com] der
Gesellschaft.
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG
vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage
von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 22. Juli 2020 ab
ca. 10:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im
Internet unter www.semperitgroup.com [http://www.semperitgroup.com/] als
virtuelle Hauptversammlung verfolgen.
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die
dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische
Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die
Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu
verfolgen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit dem Verlauf der Hauptversammlung
in Echtzeit per Telefon (akustische Einwegverbindung) unter der Telefonnummer
+43 (0) 720828477 zu folgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
Übertragung im Internet und über das Telefon keine Zweiwege-Verbindung ist.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese
ihrer Sphäre zuzurechnen sind.
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
("Teilnahmeinformation") hingewiesen.
Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung
dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung
dargelegt wird.
II. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht
sowie des nichtfinanziellen Berichtes jeweils zum 31.12.2019 und des Berichtes
des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019
4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2020
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 im Voraus
8a. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands bis maximal
30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
eigene Aktien gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu 10 % des
Grundkapitals zu erwerben, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, sowie
über die Festsetzung der Rückkaufsbedingungen unter Widerruf der mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 25.04.2018 zum 9a.Tagesordnungspunkt erteilten
entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.
8b. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65
Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen
allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu
beschließen unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 25.04.2018 zum
9b.Tagesordnungspunkt erteilten entsprechenden Ermächtigung zur Veräußerung
eigener Aktien.
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG: BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE:
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung (1. Juli 2020), voraussichtlich jedoch bereits ab dem 19. Juni
2020 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
www.semperitgroup.com/ir [http://www.semperitgroup.com/ir] unter dem Menüpunkt
"Hauptversammlung 20 [http://www.lenzing.com/investoren/de/7020.jsp?rdc=1]20"
zugänglich:
Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"),\nJahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nGesonderter nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht)\nBericht des Aufsichtsrats,\njeweils für das Geschäftsjahr 2019;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 8b.,\nErklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,\nVergütungspolitik gemäß § 78a iVm § 98a AktG zu TOP 6\nBericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei der Veräußerung rückerworbener Aktien gemäß § 65 Abs 1b iVm § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG\nzu TOP 8,\nVollmachtsformulare für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 COVID-19-GesV,\nFrageformular,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nIV. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEM § 111 AktG (§ 106
Z 6 und 7 AktG)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 12. Juli
2020 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-
GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am
17. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) E-Mail-Adresse HV2020@semperitgroup.com [HV2020@semperitgroup.com]
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
(ii) per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type 598, unbedingt ISIN AT0000785555 im
Text angeben).
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters nicht wirksam erfolgen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:
Die Depotbestätigung ist von einem depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000785555,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages, 12. Juli 2020
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit), beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach
Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der
Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen
hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Semperit
Aktiengesellschaft Holding am 22. Juli 2020 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV
nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet
und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:
(i) Rechtsanwältin Dr. Verena Brauner, IVA
1120 Wien, Hetzendorfer Straße 71
Tel +43 1 3050291
E-Mail-Adresse: vollmacht.semperit.brauner@computershare.de
[vollmacht.semperit.brauner@computershare.de]
(ii) Rechtsanwalt Dr. Paul Fussenegger
1010 Wien, Rotenturmstraße 12/6
Tel: + 43 1 2351001
E-Mail-Adresse: vollmacht.semperit.fussenegger@computershare.de
[vollmacht.semperit.fussenegger@computershare.de]
(iii) Rechtsanwältin Dr. Ulla Reisch
c/o Urbanek, Lind, Schmied, Reisch Rechtsanwälte OG
1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 1a, Ebene 7/Top 09
Tel +43 1 212 55 00
E-Mail-Adresse: vollmacht.semperit.reisch@computershare.de
[vollmacht.semperit.reisch@computershare.de]
(iv) Rechtsanwalt Mag. Christian Thaler
c/o Schindler Rechtsanwälte GmbH
1010 Wien, Kohlmarkt 8-10
Tel +43 1 512 2613
E-Mail-Adresse: vollmacht.semperit.thaler@computershare.de
[vollmacht.semperit.thaler@computershare.de]
Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen
Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.
Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com ein eigenes
Vollmachtsformular abrufbar, welches zwingend zu verwenden ist.
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten
und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu
beachten.
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen mindestens 5% des Grundkapitals
erreichen, und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf
die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG per Post oder
Boten spätestens am 1. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft
ausschließlich an die Adresse Semperit Aktiengesellschaft Holding, zH Frau Judit
Helenyi, Modecenterstr. 22, 1031 Wien, bzw. per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type
598, unbedingt ISIN AT0000785555 im Text angeben), oder per E-Mail
HV2020@semperitgroup.com [HV2020@semperitgroup.com] zugeht. Sofern für
Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so
muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des
Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der
Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft
ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV dieser Einberufung) verwiesen.
Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen Tagesordnungspunkts wird die
ergänzte Tagesordnung spätestens am 3. Juli 2020 elektronisch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir [http://
www.semperitgroup.com/ir] unter dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2020", sowie
spätestens am 8. Juli 2020 in derselben Weise bekannt gemacht, wie die
ursprüngliche Tagesordnung (im Amtsblatt zur Wiener Zeitung).
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform im
Sinne des § 13 Abs 2 AktG spätestens am 13. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener
Zeit) der Gesellschaft entweder an Semperit Aktiengesellschaft Holding, zH Frau
Judit Helenyi, Modecenterstraße 22, 1031 Wien, oder per E-Mail an
HV2020@semperitgroup.com [HV2020@semperitgroup.com], wobei das Verlangen in
Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13
Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf
eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung
durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 und Abs
2a AktG, darüber hinaus ist § 86 Abs 7 und 9 AktG zu beachten. Für den Fall
eines sodann übermittelten Vorschlags zur Beschlussfassung wird dieser
spätestens zwei Werktage nach Zugang, im äußersten Fall am 15. Juli 2020 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir [http://
www.semperitgroup.com/ir] unter dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2020"
veröffentlicht.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV dieser Einberufung) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG
auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlung von den
Aktionären selbst ausschließlich durch Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt
an die Gesellschaft an die E-Mail-Adresse Fragen.HV2020@semperitgroup.com
[Fragen.HV2020@semperitgroup.com] ausgeübt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung vom Vorsitzenden
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden.
Dessen ungeachtet werden die Aktionäre gebeten alle Fragen bereits vorab in
Textform per E-Mail an die Adresse Fragen.HV2020@semperitgroup.com
[Fragen.HV2020@semperitgroup.com] zu übermitteln. Mit einer frühzeitig
eingereichten Frage ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue
Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der
Hauptversammlung.
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.semperitgroup.com abrufbar ist.
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-
19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV.
dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die
Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung
gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus.
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
5. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung
5.1. Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden verarbeitet und zu
welchen Zwecken werden diese verarbeitet?
Die Semperit AG Holding verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,
Nummer der Stimmkarte sowie Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der
Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen.
Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende Zwecke
verarbeitet:
Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen, einschließlich Überprüfung der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten sowie Feststellung des Abstimmungsverhältnisses\nTeilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte\nErstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse\nErstellung des Hauptversammlungsprotokolls\nErfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts-und Meldepflichten.\nDie Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
somit Artikel 6 (1) c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung). Für
die Verarbeitung ist die Semperit AG Holding Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7
DSGVO.
5.2. An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären übermittelt?
Die Semperit AG Holding bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Semperit AG
Holding nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten, sofern
es sich um Auftragsverarbeiter iSd Art. 4 Z 8 DSGVO handelt, ausschließlich nach
Weisung der Semperit AG Holding. Soweit rechtlich notwendig, hat die Semperit AG
Holding mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche
Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin
genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis)
einsehen. Semperit AG Holding ist zudem gesetzlich verpflichtet,
personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als
Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch beim zuständigen
Firmenbuchgericht einzureichen (§ 120 AktG).
Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im Anlassfall auch
an die zuständigen Behörden oder Stellen übermittelt werden.
5.3. Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären gespeichert?
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
gegen Semperit AG Holding oder umgekehrt von der Semperit AG Holding gegen
Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der
Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
5.4. Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten?
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Semperit AG Holding
unentgeltlich über die E-Mail-Adresse data.privacy@semperitgroup.com
[data.privacy@semperitgroup.com] oder über die folgenden Kontaktdaten geltend
machen: Semperit AG Holding z. Hd. Rechtsabteilung, Modecenterstrasse 22, 1031
Wien.
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde
(Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO) zu.
5.5. Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der
Internetseite der Semperit AG Holding www.semperitgroup.com zu finden.
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§
106 Z 9 AktG)
Das Grundkapital der Semperit AG Holding beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung EUR 21.358.996,53 und ist in 20.573.434 auf Inhaber
lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Semperit AG Holding hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der im Zeitpunkt der Einberufung teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt daher 20.573.434.
2. Keine physische Anwesenheit
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-
GesV weder Aktionäre noch Gäste persönlich zugelassen sind.
Wien, im Juni 2020
Der Vorstand
Emittent: Semperit AG Holding
Modecenterstrasse 22
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 79 777-310
FAX: +43 1 79 777-602
Email: judit.helenyi@semperitgroup.com
WWW: www.semperitgroup.com
ISIN: AT0000785555
Indizes: ATX PRIME, WBI, ATX GP
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Wiener Börse Party #636: Marcel Hirscher läutet wieder die Opening Bell und ich denke dabei an Palfinger und Raiffeisen
Semperit
Akt. Indikation: 11.30 / 11.70
Uhrzeit: 08:55:32
Veränderung zu letztem SK: -2.54%
Letzter SK: 11.80 ( -0.84%)
Bildnachweis
1.
Martin Füllenbach, Vorstandsvorsitzender der Semperit AG Holding, Gerfried Eder, Managing Director/Director Sales/Semperflex; Credit: Semperit Group
, (© Aussender) >> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Addiko Bank, Immofinanz, Marinomed Biotech, Flughafen Wien, Warimpex, EuroTeleSites AG, ATX Prime, ams-Osram, AT&S, Palfinger, RBI, Strabag, Pierer Mobility, UBM, CA Immo, Frequentis, Lenzing, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Wolford, Agrana, Amag, Erste Group, EVN, Kapsch TrafficCom, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Wienerberger.
AMAG Austria Metall AG
Die AMAG Austria Metall AG produziert Primäraluminium und Premium-Guss- und Walzprodukte.
Im integrierten Werk in Ranshofen, Österreich werden die Kernkompetenzen im Recycling, Gießen, Walzen, Wärmebehandeln und Oberflächenveredeln kombiniert.
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER