29.05.2020, 7828 Zeichen
Läuferinnen und Läufer nehmen mit riesiger Mehrheit den Übertrag auf den nächsten oder übernächsten Vienna City Marathon an. Es gibt ein klares Votum für unser Handeln.
Anfang Mai haben wir eine Information mit Angeboten zum Startgeld und den bestellten Zusatzleistungen an die zum VCM 2020 gemeldeten Läuferinnen und Läufer verschickt. Fast alle haben schon eine Rückmeldung abgegeben, was für unsere Planung wirklich sehr wichtig ist. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken.
Danke für die großartigen Rückmeldungen!
Eine überwältigende Mehrheit von beinahe 90 Prozent hat sich für den Transfer des Startplatzes auf den VCM 2021 oder 2022 entschieden. Diese Läuferinnen und Läufer haben die Möglichkeit, sich im Herbst ohne weitere Zahlung und Kosten zum Vienna City Marathon am 18. April 2021 anzumelden oder einen Start beim VCM 2022 wahrzunehmen.
Die übrigen Läuferinnen und Läufer haben in gleichen Teilen entweder die sofortige Rückzahlung von 30 Prozent des Nenngeldes gewählt oder eine spezielle Unterstützung geleistet, indem sie beim VCM 2021 mit einer Nenngebühr nach freier Wahl starten und / oder auf Rückzahlung der Zusatzleistungen verzichten.
Wir sind überwältigt von diesem Votum der Läuferinnen und Läufer. Herzlichen Dank für den Support und an alle, die ihre Auswahl getroffen haben!
Übertrag auf 2021 oder 2022 leicht gemacht
Jenen Läuferinnen und Läufern, die bisher noch keine Auswahl getroffen haben, werden wir eine Erinnerung schicken. Wir wollen die Abwicklung so einfach und läuferfreundlich wie möglich gestalten. Für alle, die bereits den Übertrag gewählt haben oder noch wählen, gibt es daher folgende flexible Vorgangsweise:
• Die Anmeldung für den VCM 2021 wird im Herbst 2020 öffnen. Wenn es soweit ist, informieren wir Dich aktuell und Du entscheidest dann definitiv über Deinen Starttermin beim 38. VCM am 18. April 2021 oder beim 39. VCM am 24. April 2022.
• Du kannst Deinen Startplatz bei der Anmeldung im Herbst auf Wunsch innerhalb des gleichen Bewerbs an eine andere Person weitergeben. Konkret: Ein Marathon-Startplatz kann für einen Marathonstart verwendet werden. Ein 10 km Startplatz für einen 10 km Start, und so weiter.
• Beim Staffel Marathon erhält der Anmelder der Staffel die Möglichkeit, ein Staffelteam in freier Besetzung für 2021 oder 2022 anzumelden. Ein Staffelteam kann aber selbstverständlich auch unverändert bleiben.
Zum Nachdenken
Wir sind nun sehr zuversichtlich, wenn wir auf den VCM 2021 blicken. Aber in manchen Diskussionen, die leider auch medial ausgetragen werden, sehen wir eine Gefahr für die Zukunft der ganzen Veranstaltungsbranche, vor allem im Sport. Sollte einem Veranstalter tatsächlich höchstgerichtlich nicht mehr zugestanden werden, im Falle einer Absage seine Vorlauf- und Planungskosten beanspruchen zu dürfen, so wird künftig kein Veranstalter mehr ein solches Risiko eingehen können, außer der Veranstalter ist ein Weltkonzern, der Ausfälle leicht abdeckt, oder eine Gebietskörperschaft (Stadt, Bundesland), die mit öffentlichen Mitteln, also Steuergeldern, einspringt. Die Veranstaltungsszene wird dann aber eine andere werden, mit Sicherheit keine Bessere. Großevents von privaten Veranstaltern werden nicht mehr möglich, oder um ein Vielfaches teurer werden. Ob das wirklich im Sinne des Konsumenten ist, sei in Frage gestellt. Deshalb wollen wir auch Bewusstsein dafür schaffen, warum dieses Thema so wichtig ist.
Fragen & Antworten
Allen, die uns direkt geschrieben haben, haben wir auf ihre Fragen geantwortet, und wir werden das bei offenen Punkten natürlich weiterhin machen. Wenn es uns nicht gelingen sollte, jedes einzelne Anliegen zufriedenzustellen, tut uns das leid, aber wir freuen uns sehr über die insgesamt großartige Zustimmung und das Vertrauen in unseren gemeinsamen Weg zum Vienna City Marathon 2021.
Eine Übersicht zu häufigen Fragen findest Du HIER.
Bitte beachte, auch bei den bestellten Zusatzleistungen, dass die Rückzahlung im Moment länger dauern kann, vor allem bei Kreditkarten. Wir haben von unserem Anmeldepartner mika:timing die Info bekommen, dass aufgrund der weltweiten Rückabwicklungen von Events aller Art der Zahlungsverkehr bei Kreditkartenfirmen aufgrund der millionenfachen Transaktionen derzeit etwas langsamer vor sich geht als gewohnt.
Was wir noch sagen wollen
So wie seit 36 Jahren war es auch heuer unser großes Ziel, den Vienna City Marathon durchzuführen und allen Läuferinnen und Läufern so wie jedes Jahr ein großartiges Erlebnis zu bieten. Dafür hat unser Team fast ein ganzes Jahr gearbeitet, das hat uns immer angetrieben und darauf haben wir uns gefreut.
Wir beschäftigen uns nun mit der Rückabwicklung und allen Anfragen, die es verständlicherweise gibt. Tatsächlich stoßen wir täglich auf neue Aspekte, die es in Zeiten ohne Coronavirus nicht gegeben hätte. Aber wir lernen jeden Tag dazu. Manchmal brauchen wir dazu die Auskunft von Juristen, weil unser Organisationsteam auf diesem Gebiet nicht im Detail beschlagen ist. Da bestimmte Themen öfters aufgegriffen werden, wollen wir auch hier einige Infos anführen.
Es ist, wie uns Rechts-Experten sagen, keineswegs eindeutig, ob die neue Gutscheinregelung („Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz“) auf den Vienna City Marathon anzuwenden ist oder nicht. Dieses im österreichischen Beamtendeutsch „KuKuSpoSiG“ genannte Gesetz bringt einiges an Bürokratie mit sich. Es wurde bei der Erstellung sicher nicht an die sehr komplexen Gegebenheiten einer Laufveranstaltung mit personenbezogenen Daten gedacht. Es hat uns dazu auch niemand befragt.
Wir haben aber, bevor dieses Gesetz in Kraft getreten ist, eine praktikable Lösung erarbeitet und vorgestellt, die sehr gut angenommen wird. Darüber freuen wir uns sehr. Es war für uns immer klar, dass wir den Läuferinnen und Läufern in dieser für uns alle schwierigen Situation entgegenkommen werden, unabhängig von den seit Jahren bestehenden Teilnahmeregeln. Weil in Medien dazu berichtet worden ist: Es hat bei den VCM-Teilnahmebedingungen Anfang März eine Änderung in der Formulierung gegeben, aber nicht im Inhalt. Die Optik, die dadurch entstanden ist, war alles andere als gut. Das ist uns bewusst und tut uns leid. Es hatte auf unsere weitere Vorgangsweise jedoch keine Auswirkung. Niemand hatte einen Vor- oder Nachteil davon. Die Teilnahmebedingungen wurden nie angewendet, weil die Veranstaltung abgesagt wurde. Auch eine Information zu den AGBs an die Teilnehmer ist aufgrund der Absage nicht mehr erfolgt.
Es gibt generell keine gesicherte Rechtsprechung, wie bei Fällen von höherer Gewalt in Zusammenhang mit Sport-Veranstaltungen wie dem VCM zu verfahren ist. Wer immer etwas anderes behauptet, vertritt lediglich eine Rechtsmeinung, die momentan keine gesetzliche Verbindlichkeit hat. Wir haben es als Veranstalter klarerweise mit rechtlichen Rahmenbedingungen zu tun. Nach Auskunft unserer Rechts-Experten ist der VCM immer auf gültiger Rechtsbasis gestanden und das gilt auch weiterhin. Sollte sich aber etwas anderes ergeben, werden wir uns natürlich auch daran halten.
Volle Motivation für den VCM 2021
Wir bleiben aber positiv und sind enorm motiviert vom großen Zuspruch unserer Teilnehmer und Teilnehmerinnen, den wir bekommen haben. Wir sind mit voller Energie daran, den VCM 2021 und den Weg dorthin zu planen: alle organisatorischen Vorbereitungen, die Trainings, die VCM Winterlaufserie, unsere Besuche an Schulen mit der „Daily Mile“, wenn das wieder erlaubt ist, Aktionen mit unseren Charity-Partnern, und und und. Wir freuen uns jetzt schon auf die Aufregung beim Start und die unzähligen glücklichen Momente im Ziel beim nächsten Vienna City Marathon am 18. April 2021 – hoffentlich mit Dir.
Halte Dich fit und in Form! Mehr denn je ist Laufen jetzt eine gute Idee.
#TogetherWeRun2021
Im Original hier erschienen: Yes, we run: Große Zustimmung zum VCM 2021
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1.
VCM 2021 Danke
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