12.09.2019
Wien (OTS) - „Der Budgetausschuss hat in einem ersten Schritt ein
Teilpaket der geplanten Steuerreform auf den Weg geschickt. Das ist
ein wichtiges Signal für unseren Standort, dem weitere
Entlastungsschritte folgen müssen“, betonte heute, Donnerstag,
WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Die österreichischen Betriebe
profitieren von mehreren Maßnahmen: Durch eine Ausweitung der
Kleinunternehmerregelung auf 35.000 Euro pro Jahr, einfachere
Pauschalierungen bei der Einkommenssteuererklärung sowie durch die
Verdoppelung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800
Euro.
„Parallel dazu kommt es durch mehrere sozialpolitische Beschlüsse
zu deutlichen Verbesserungen für unsere Betriebe“, so Kopf, der
insbesondere auf die Reduktion des Krankenversicherungsbeitrags um
0,85% (von 7,65% auf 6,80%) für alle Selbständigen verweist. Zudem
kommt es zu einer Verlängerung des sanktionsfreien Zeitraums bei der
monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung bis 31.03.2020.
Eine große finanzielle Belastung konnte für die heimische
Wohnmobilbranche abgewendet werden. Bei der Umgestaltung der
Normverbrauchsabgabe hätte sich der Steuersatz für Wohnmobile
fallweise verdoppelt. Intensive Gespräche haben letztendlich eine
gesetzliche Änderung im Budgetausschuss eingeleitet. Die
Normverbrauchsabgabe für Wohnmobile wird nun moderat angepasst und
sichert so die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche.
„Die weltweite konjunkturelle Situation stellt auch Österreich vor
Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, jetzt die ersten Maßnahmen
zu setzen, damit der Rucksack für unsere Betriebe leichter wird. Eine
Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer sowie
der Lohnnebenkosten stehen auf der Agenda. Hier ist die kommende
Bundesregierung am Zug, unseren Betrieben durch ein faires
Steuersystem nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen“, so Kopf
abschließend.(PWK458/US)
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