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Tilray® unterzeichnet globale Kooperationsvereinbarung mit führendem Pharmaunternehmen

Nachrichtenquelle Business Wire



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18.12.2018, 6776 Zeichen

Tilray Canada Ltd., eine Tochtergesellschaft von Tilray Inc. (NASDAQ: TLRY), dem globalen Vorreiter in der Herstellung, Forschung und dem Vertrieb von medizinischem Cannabis, hat heute eine globale Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit mit der Sandoz AG, einem weltweit führenden Anbieter von Generika und Biosimilars und Teil der Novartis-Gruppe, unterzeichnet. Ziel ist die erhöhte Verfügbarkeit von hochwertigen medizinischen Cannabisprodukten weltweit.

Aufbauend auf der bestehenden Kooperation zwischen Tilray und Sandoz Canada soll die heute unterzeichnete Vereinbarung die Zusammenarbeit beider Unternehmen in Rechtsgebieten, in denen Cannabis für medizinische Zwecke genehmigt ist oder in Kürze genehmigt wird, stärken.

Als globaler Vorreiter im Bereich des medizinischen Cannabis bietet Tilray seine Produkte in zwölf Ländern an und ist mit Standorten in Australien, Neuseeland, Kanada, Deutschland, Lateinamerika und Portugal vertreten. Die Vereinbarung baut auf Tilrays Erfolgsgeschichte als Unternehmen auf, das sich dafür einsetzt, bedürftige Patienten mit medizinischen Cannabisprodukten von pharmazeutischer Qualität zu versorgen. Tilray war der erste zugelassene Hersteller von medizinischem Cannabis in Nordamerika, der die cGMP-Zertifizierung (current Good Manufacturing Practice) gemäß der Standards der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) bekam.

„Die heute getroffene Vereinbarung ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur weltweiten Bereitstellung von sicherem, GMP-zertifizierten, medizinischem Cannabis für Patienten, die diese Produkte benötigen“, erklärt Brendan Kennedy, Chief Executive Officer von Tilray. „Tilray ist ein weltweit tätiges Unternehmen und wir sind begeistert, dass wir auf dem Erfolg und der Dynamik unserer bestehenden Vereinbarung mit Sandoz Canada aufbauen und unsere Partnerschaft global ausweiten können. Zusammen mit der Sandoz AG werden wir uns dafür einsetzen, den globalen Zugang zu medizinischen Cannabisprodukten von höchster Qualität zu verbessern.“

Die Rahmenvereinbarung bietet den Unternehmen die Chance, ihre Kooperation auf verschiedene Weise zu gestalten:

  • Die Sandoz AG kann die globale Vermarktung von nicht rauchbaren bzw. nicht brennbaren medizinischen Cannabisprodukten unterstützen;
  • Tilray und die Sandoz AG können bestimmte, nicht rauchbare bzw. nicht brennbare Produkte unter einer gemeinsamen Marke anbieten;
  • Tilray kann nicht rauchbare bzw. nicht brennbare medizinische Cannabisprodukte und Lizenzrechte an die Sandoz AG vergeben bzw. von dieser erhalten. Zudem können beide Unternehmen ihr gemeinsames fachspezifisches Wissen zu medizinischen Cannabisprodukten für die Ansprache von Apothekern und Ärzten nutzen;
  • Tilray und die Sandoz AG können bei der Entwicklung neuer innovativer medizinischer Cannabisprodukte zusammenarbeiten.

Über Tilray®

Tilray ist ein globaler Vorreiter in der Forschung, dem Anbau, der Herstellung und dem Vertrieb von medizinischem Cannabis und Cannabinoiden, und versorgt derzeit zehntausende Patienten in zwölf Ländern auf fünf Kontinenten.

Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, zusammen als zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnet. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung sind gegebenenfalls an der Verwendung von Wörtern wie „möglicherweise“, „würde“, „könnte“, „wird“, „wahrscheinlich“, „erwarten“, „davon ausgehen“, „überzeugt sein“, „beabsichtigen“, „planen“, „vorhersagen“, „Projekt“, „schätzen“, „Ausblick“ und anderen ähnlichen Begriffen zu erkennen, darunter Aussagen zum weltweiten Erfolg der Zusammenarbeit von Tilray und der Sandoz AG. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantie für die zukünftige Leistung und basieren auf einer Reihe von Schätzungen und Annahmen der Geschäftsleitung auf Grundlage deren Erfahrung und Einschätzung von Trends, aktuellen Bedingungen und erwarteten Entwicklungen sowie anderen Faktoren, die die Geschäftsleitung unter den gegebenen Umständen für relevant und angemessen hält, darunter Annahmen in Bezug auf aktuelle und künftige Marktbedingungen, das aktuelle und künftige regulatorische Umfeld und künftige Zulassungen und Genehmigungen. Tatsächliche Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften können maßgeblich von denjenigen abweichen, die in dieser Pressemitteilung in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebracht werden, und angesichts dessen sollten Sie sich niemals in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen und sie nicht als Garantien zukünftiger Ergebnisse verstehen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind mit erheblichen Risiken, Voraussetzungen, Unwägbarkeiten und anderen Faktoren behaftet, die dazu führen können, dass die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse oder erwarteten Ereignisse maßgeblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen Darstellungen abweichen. Im Abschnitt „Risk Factors“ im Quartalsbericht von Tilray auf Formblatt 10-Q, der bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) und bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden am 14. November 2018 eingereicht wurde, finden Sie eine Erörterung der wesentlichen Risikofaktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse maßgeblich von den zukunftsgerichteten Informationen abweichen. Tilray übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Aktualisierung der zukunftsgerichteten Aussagen, es sei denn, dies ist durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version.. Übersetzungen werden zur besseren Verständlichkeit angefertigt. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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