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Berufungsgericht prüft Antrag auf einstweilige Verfügung durch Rimini Street

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10.11.2018, 13780 Zeichen

Rimini Street, Inc. (Nasdaq: RMNI), ein weltweit tätiger Anbieter von Produkten und Services für Unternehmenssoftware und der führende Anbieter von externem Support für Oracle- und SAP-Softwareprodukte, hat heute die folgende Stellungnahme im Zusammenhang mit der vor kurzem erteilten Gerichtsentscheidung bzgl. des Antrags, die Verfügung aufzuheben, abgegeben:

„Oracles offensichtliche Angst vor Rimini Streets starkem Wertvorschlag und der attraktiven ‚Business-Driven Roadmap‘-Alternative, die von einer wachsenden Liste von über 2.600 Kunden seit 2005 implementiert wurde, so auch von über 150 Fortune 500- und Global 100-Kunden, scheint wieder einmal seine irreführende und zunehmend verzweifelte Marketing-Kampagne anzuheizen.

Wie immer bietet Rimini Street Fakten, während Oracle irreführendes Getöse liefert.

Das Angebot von Supportdienstleistungen durch Dritte und der Erwerb und die Nutzung dieser durch Oracle-Lizenznehmer sind legal

Das Bundesberufungsgericht für den neunten Gerichtsbezirk („Court of Appeals“) fand, dass Rimini Street „Supportdienstleistungen von Dritten für die Unternehmenssoftware von Oracle aufgrund legalen Wettbewerbs mit den direkten Wartungsdienstleistungen von Oracle angeboten hat“.

So gut wie keine der Klagen von Oracle wurde anerkannt

Das Verfahren von Oracle vs. Rimini Street wurde im Jahr 2015 abgeschlossen. Oracle verlor letztlich 11 von seinen 12 Klagen und gewann in nur einer Klage von „unschuldiger“ Verletzung. Das Gericht befand, dass kein Gewinn- oder Kundenverlust vorlag, der das Resultat der „unschuldigen“ Verletzung war und CEO Seth A. Ravin wurde von allen Klagen freigesprochen. Die Geschworenentscheidung der „unschuldigen“ Verletzung bedeutet, dass Rimini Street nicht wusste und keinen Grund zu wissen hatte, dass seine früheren Prozesse eine Verletzung darstellten.

Rechtlich mangelhafte Verfügung

2016, nach dem Verfahren von Oracle vs. Rimini Street, stellte der U.S. District Court („District Court“) eine zu breit gefasste und zu wage Verfügung gegen Rimini Street aus. Die Verfügung sollte angeblich frühere Supportverfahren ansprechen, die nicht mehr verwendet werden und die spätestens seit Juli 2014 keine Anwendung mehr fanden.

Rimini Street legte sofort Berufung beim Berufungsgericht gegen die Verfügung ein, indem zahlreiche rechtliche Mängel zitiert wurden. Im Januar 2018 setzte das Berufungsgericht die mangelhafte Verfügung aus und schickte die Angelegenheit zurück zum District Court zur Auswertung. Am 15. August 2018 erließ der District Court im Prinzip dieselbe mangelhafte Verfügung, die das Berufungsgericht vorher bereits ausgesetzt hatte, und Rimini Street legte sofort erneut Berufung gegen die Verfügung ein.

Am 5. November 2018 bestätigte das Berufungsgericht den Briefing-Plan für die Berufung, lehnte aber den Antrag von Rimini Street auf eine Aussetzung der Verfügung während des Verfahrens ab. Das Berufungsgericht gab keinen Grund für die Ablehnung an und der Erlass spricht den Verdienst der Berufung seitens Rimini Street nicht an. Rimini Street freut sich darauf, die rechtlich mangelhafte Verfügung aufgrund der Berufung erneut aufgehoben zu bekommen.

Keine Begrenzung beim Verkauf oder bei der Lieferung von Service für Oracle-Produkte

Wie im Fall der früheren einstweiligen Verfügung, die vom Berufungsgericht aufgehoben wurde, beschränkt die neue einstweilige Verfügung den Verkauf von Service für alle Oracle-Produkte nicht. Sie begrenzt auch nicht die Services, die Rimini Street seinen Kunden bietet, sondern sie definiert die Art und Weise, wie Rimini Street die Supportdienstleistungen für bestimmte Oracle-Produktreihen weiterhin unterstützen darf.

Zitate von Oracle sprechen für sich selbst

Oracles Aktionen, einschließlich seiner irreführenden Marketing-Kampagne werden u. U. von dem tief sitzenden Glauben und den Anspruchsberechtigungen bzgl. der Kunden gefördert. In der Tat bieten folgende Zitate von Oracle Senior Executives einen weiteren Einblick in Oracles offensichtliche Verachtung seiner Kunden und Arroganz als Softwareanbieter.

Lasst die Fieslinge doch von der Reduzierung ihrer Wartungskosten träumen.“ – Juan Jones, Oracle SVP, Customer Support Services, Global Support Renewal Sales1

…[Wartung]… ist ein sehr rentabler Teil unseres Geschäfts … es ist wirklich unmöglich für uns, das alles auszugeben.“ – Safra Catz, Oracle Co-CEO2

„… wir bekommen immer mehr Geld, egal was.“ – Safra Catz, Oracle Co-CEO3

Rimini Street bietet Kunden Wert und Auswahl

Rimini Street hat 13 Jahre lang das Unternehmenssoftware-Wartungsgeschäft „gestört“ und wir verfolgen unser Ziel, nötige Dienstleistungen, Wert und Auswahl noch mehr Lizenznehmern rund um die Welt zugänglich zu machen. Unternehmen benötigen einen Support-Service, der es IT ermöglicht, die heutigen Geschäftsbedürfnisse mit einer ‚Business-Driven Roadmap‘ zu befriedigen, innovative Agilität zu schaffen, ROI zu optimieren und einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen. Indem Kunden auf die preisgekrönten Supportleistungen von Rimini Street umstellen, können sie alle diese Zielsetzungen erreichen und darüber hinaus von hochwertigen Dienstleistungen wie umfassendem Support für individuelle Anpassungen und Zusätze ohne Extrakosten profitieren.

Oracle wird zur Verantwortung gezogen

Rimini Street plant Oracle für alle illegalen oder antikompetitiven Aktivitäten zur Verantwortung zu ziehen, so wie dies derzeit mit seiner Klage gegen Oracle geschieht, die in einem separaten Verfahren angemeldet wurde, das von Rimini Street gegen Oracle 2014, Rimini Street v. Oracle, vorgebracht wurde, im District Court schwebt und schätzungsweise im Jahr 2021 oder später behandelt werden wird.

Über Rimini Street, Inc.

Rimini Street, Inc. (NASDAQ: RMNI), ist ein internationaler Anbieter von Produkten und Serviceleistungen für Unternehmenssoftware und der führende Support-Drittanbieter für Oracle- und SAP-Softwareprodukte. Das Unternehmen setzt durch sein innovatives und preisgekröntes Programm seit 2005 neue Maßstäbe für Software-Support-Dienstleistungen und ermöglicht Lizenznehmern von IBM, Microsoft, Oracle, Salesforce, SAP und anderen Enterprise-Software-Anbietern Einsparungen von bis zu 90 Prozent ihrer gesamten Wartungskosten. Kunden können ihre aktuellen Softwareversionen mindestens 15 Jahre lang beibehalten, ohne dass Upgrades erforderlich werden. Mehr als 1.700 Fortune-500-Unternehmen, mittelständische Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen und andere Organisationen aus vielen verschiedenen Bereichen weltweit haben sich für Rimini Street als unabhängigen Supportanbieter ihres Vertrauens entschieden. Wenn Sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie http://www.riministreet.com/, folgen Sie @riministreet auf Twitter und besuchen Sie Rimini Street auf Facebook und LinkedIn. (C-RMNI) (IR-RMNI)

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bei bestimmten Aussagen in dieser Mitteilung handelt es sich nicht um historische Fakten, sondern um zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen werden im Allgemeinen begleitet von Wörtern wie „möglicherweise“, „sollte“, „würde“, „planen“, „beabsichtigen“, „annehmen“, „glauben“, „schätzen“, „vorhersagen“, „potenziell“, „scheinen“, „anstreben“, „weiterhin“, „zukünftig“, „werden“, „erwarten“, „Prognose“ oder anderen ähnlichen Wörtern, Wendungen oder Ausdrücken. Diese zukunftsgerichteten Aussagen enthalten unter anderem Aussagen bezüglich unserer Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, zukünftiger Chancen globaler Expansion und anderen Wachstumsinitiativen sowie unseren Investitionen in solche Initiativen. Diese Aussagen basieren auf verschiedenen Annahmen sowie auf den aktuellen Erwartungen der Geschäftsführung. Bei diesen Aussagen handelt es sich weder um Vorhersagen tatsächlicher Ergebnisse noch um historische Fakten. Diese Aussagen unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten hinsichtlich der Geschäfte von Rimini Street, und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich davon abweichen. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten gehören unter anderem: die fortlaufende zukünftige Einbeziehung in den Russell-2000-Index, Veränderungen im geschäftlichen Umfeld, in dem Rimini Street tätig ist, einschließlich Inflation und Zinssätze, sowie allgemeine finanzielle, wirtschaftliche, regulatorische und politische Bedingungen, die Einfluss auf die Branche haben, in der Rimini Street tätig ist; widrige Entwicklungen in Rechtsstreitigkeiten oder staatlichen Untersuchungen oder neuen Klagen; der endgültige Betrag und der Zeitpunkt der Rückzahlungen von Oracle im Zusammenhang mit unserem Rechtsstreit; unser Bedarf und unsere Fähigkeit, zusätzliches Kapital aufzubringen oder bestehende Verbindlichkeiten zu günstigen Bedingungen neu zu finanzieren; die Bedingungen und Auswirkungen unserer Vorzugsaktien der Serie A zu 13,00 Prozent; Veränderungen hinsichtlich Steuern, Gesetzen und Richtlinien; Produkt- und Preismaßnahmen von Wettbewerbern; Schwierigkeiten, Wachstum profitabel zu handhaben; der Erfolg unserer jüngst eingeführten Produkte und Serviceleistungen, einschließlich Rimini Street Mobility, Rimini Street Analytics, Rimini Street Advanced Database Security sowie Services für Salesforce-Sales-Cloud und Service-Cloud-Produkte; der Verlust eines oder mehrerer Mitglieder des Managementteams von Rimini Street; und die Ungewissheit in Bezug auf den langfristigen Wert von Beteiligungspapieren von Rimini Street. Weiterhin gehören zu diesen Risiken und Ungewissheiten jene, die unter der Überschrift „Risk Factors“ in dem am 8. November 2018 eingereichten Quartalsbericht von Rimini Street auf Formblatt 10-Q erörtert werden, dessen Offenlegungen jene unter der Überschrift „Risk Factors“ in dem am 15. März 2018 auf Formblatt 10-K eingereichten Jahresbericht von Rimini Street ergänzen und bestätigen und regelmäßig durch die zukünftigen Quartalsberichte von Rimini Street auf Formblatt 10-Q, aktuellen Berichten auf Formblatt 8-K sowie anderen Einreichungen von Rimini Street bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC aktualisiert werden. Weiterhin kommen in den zukunftsgerichteten Aussagen die Erwartungen, Pläne oder Prognosen von Rimini Street hinsichtlich zukünftiger Ereignisse und Ansichten zum Datum dieser Mitteilung zum Ausdruck. Rimini Street geht davon aus, dass nachfolgende Ereignisse und Entwicklungen zu einer Veränderung der Einschätzungen von Rimini Street führen werden. Während sich Rimini Street das Recht vorbehält, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt zu aktualisieren, lehnt Rimini Street eine diesbezügliche Verpflichtung ausdrücklich ab, sofern sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen in Bezug auf die Einschätzungen von Rimini Street nach dem Datum dieser Mitteilung nicht als verbindlich angesehen werden dürfen.

© 2018 Rimini Street, Inc. Alle Rechte vorbehalten. „Rimini Street“ ist eine in den USA und anderen Ländern gesetzlich geschützte Marke von Rimini Street, Inc., und Rimini Street, das Rimini-Street-Logo und Kombinationen davon sowie weitere mit TM gekennzeichnete Marken sind Marken von Rimini Street, Inc. Alle sonstigen Marken bleiben Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber, und sofern nichts anderes angegeben ist, erhebt Rimini Street keine Ansprüche auf eine Zugehörigkeit zu, Billigung von oder Verbindung mit derartigen Markeninhabern oder anderen in dieser Mitteilung genannten Unternehmen.

1 Oracle Corp. v. SAP AG, Nr. 4:07-cv-01658-PJH, Dkt. Nr. 1235 (Trial Tr. Vol. 8) auf S. 111 (N.D. Cal. 9. Juni 2013).

2 Oracle Corporation Q2 2009 Earnings Call https://seekingalpha.com/article/111502-oracle-corporation-f2q09-qtr-end-11-30-08-earnings-call-transcript?part=single

3 Oracle Corporation Q2 2013 Earnings Call https://seekingalpha.com/article/1072011-oracle-management-discusses-q2-2013-results-earnings-call-transcript?part=single

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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    Berufungsgericht prüft Antrag auf einstweilige Verfügung durch Rimini Street


    10.11.2018, 13780 Zeichen

    Rimini Street, Inc. (Nasdaq: RMNI), ein weltweit tätiger Anbieter von Produkten und Services für Unternehmenssoftware und der führende Anbieter von externem Support für Oracle- und SAP-Softwareprodukte, hat heute die folgende Stellungnahme im Zusammenhang mit der vor kurzem erteilten Gerichtsentscheidung bzgl. des Antrags, die Verfügung aufzuheben, abgegeben:

    „Oracles offensichtliche Angst vor Rimini Streets starkem Wertvorschlag und der attraktiven ‚Business-Driven Roadmap‘-Alternative, die von einer wachsenden Liste von über 2.600 Kunden seit 2005 implementiert wurde, so auch von über 150 Fortune 500- und Global 100-Kunden, scheint wieder einmal seine irreführende und zunehmend verzweifelte Marketing-Kampagne anzuheizen.

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    Rechtlich mangelhafte Verfügung

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    Rimini Street legte sofort Berufung beim Berufungsgericht gegen die Verfügung ein, indem zahlreiche rechtliche Mängel zitiert wurden. Im Januar 2018 setzte das Berufungsgericht die mangelhafte Verfügung aus und schickte die Angelegenheit zurück zum District Court zur Auswertung. Am 15. August 2018 erließ der District Court im Prinzip dieselbe mangelhafte Verfügung, die das Berufungsgericht vorher bereits ausgesetzt hatte, und Rimini Street legte sofort erneut Berufung gegen die Verfügung ein.

    Am 5. November 2018 bestätigte das Berufungsgericht den Briefing-Plan für die Berufung, lehnte aber den Antrag von Rimini Street auf eine Aussetzung der Verfügung während des Verfahrens ab. Das Berufungsgericht gab keinen Grund für die Ablehnung an und der Erlass spricht den Verdienst der Berufung seitens Rimini Street nicht an. Rimini Street freut sich darauf, die rechtlich mangelhafte Verfügung aufgrund der Berufung erneut aufgehoben zu bekommen.

    Keine Begrenzung beim Verkauf oder bei der Lieferung von Service für Oracle-Produkte

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    Zitate von Oracle sprechen für sich selbst

    Oracles Aktionen, einschließlich seiner irreführenden Marketing-Kampagne werden u. U. von dem tief sitzenden Glauben und den Anspruchsberechtigungen bzgl. der Kunden gefördert. In der Tat bieten folgende Zitate von Oracle Senior Executives einen weiteren Einblick in Oracles offensichtliche Verachtung seiner Kunden und Arroganz als Softwareanbieter.

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    Über Rimini Street, Inc.

    Rimini Street, Inc. (NASDAQ: RMNI), ist ein internationaler Anbieter von Produkten und Serviceleistungen für Unternehmenssoftware und der führende Support-Drittanbieter für Oracle- und SAP-Softwareprodukte. Das Unternehmen setzt durch sein innovatives und preisgekröntes Programm seit 2005 neue Maßstäbe für Software-Support-Dienstleistungen und ermöglicht Lizenznehmern von IBM, Microsoft, Oracle, Salesforce, SAP und anderen Enterprise-Software-Anbietern Einsparungen von bis zu 90 Prozent ihrer gesamten Wartungskosten. Kunden können ihre aktuellen Softwareversionen mindestens 15 Jahre lang beibehalten, ohne dass Upgrades erforderlich werden. Mehr als 1.700 Fortune-500-Unternehmen, mittelständische Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen und andere Organisationen aus vielen verschiedenen Bereichen weltweit haben sich für Rimini Street als unabhängigen Supportanbieter ihres Vertrauens entschieden. Wenn Sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie http://www.riministreet.com/, folgen Sie @riministreet auf Twitter und besuchen Sie Rimini Street auf Facebook und LinkedIn. (C-RMNI) (IR-RMNI)

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    © 2018 Rimini Street, Inc. Alle Rechte vorbehalten. „Rimini Street“ ist eine in den USA und anderen Ländern gesetzlich geschützte Marke von Rimini Street, Inc., und Rimini Street, das Rimini-Street-Logo und Kombinationen davon sowie weitere mit TM gekennzeichnete Marken sind Marken von Rimini Street, Inc. Alle sonstigen Marken bleiben Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber, und sofern nichts anderes angegeben ist, erhebt Rimini Street keine Ansprüche auf eine Zugehörigkeit zu, Billigung von oder Verbindung mit derartigen Markeninhabern oder anderen in dieser Mitteilung genannten Unternehmen.

    1 Oracle Corp. v. SAP AG, Nr. 4:07-cv-01658-PJH, Dkt. Nr. 1235 (Trial Tr. Vol. 8) auf S. 111 (N.D. Cal. 9. Juni 2013).

    2 Oracle Corporation Q2 2009 Earnings Call https://seekingalpha.com/article/111502-oracle-corporation-f2q09-qtr-end-11-30-08-earnings-call-transcript?part=single

    3 Oracle Corporation Q2 2013 Earnings Call https://seekingalpha.com/article/1072011-oracle-management-discusses-q2-2013-results-earnings-call-transcript?part=single

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