Die voestalpine bestätigt in Bezug auf die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes zum „Edelstahl-Kartell“, in das dargelegte Verfahren involviert gewesen zu sein. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes hierzu waren bereits im November 2015 infolge von Durchsuchungen des Bundeskartellamtes bei Wettbewerbern öffentlich geworden. Ausgelöst wurde das Verfahren des Bundeskartellamtes durch einen Kronzeugenantrag der voestalpine AG. Als Kronzeuge wurde gegen den voestalpine-Konzern kein Bußgeld verhängt.
Die Verstöße wurden innerhalb des Konzerns durch Routine-Überprüfungen („Audits“) aufgedeckt, die regelmäßig im Rahmen der Compliance-Organisation durchgeführt werden. Dies belegt das Funktionieren des Compliance-Systems der voestalpine AG. Die Ursprünge der Geschehnisse liegen in der länger zurückliegenden Vergangenheit und wurden durch die voestalpine AG nach ihrem Bekanntwerden vollumfänglich aufgearbeitet und dem Bundeskartellamt offengelegt. Die zentral involvierten Mitarbeiter sind nicht mehr im voestalpine-Konzern tätig.
Die Mitglieder des Vorstandes der voestalpine AG waren in diesen Sachverhalten weder involviert, noch hatten sie darüber Kenntnis. Im Rahmen der Aufarbeitung des Sachverhalts hat die voestalpine alle Verbandsmitgliedschaften und -aktivitäten einer umfassenden Prüfung unterzogen und auf ein notwendiges Maß reduziert.
Die voestalpine prüft, ob Kunden der betroffenen Konzerngesellschaften durch die Geschehnisse ein Schaden entstanden sein könnte. Dabei wird auch zu beachten sein, dass die Erhebung transparenter und einheitlicher Zuschläge oftmals von der Kundenseite mitgetragen oder gar eingefordert wurde.