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A.o.HV C-Quadrat 5: Zu einer Erhöhung der Barabfindung wollte sich der Vorstand nicht äußern (Günter Luntsch)

26.08.2018, 7231 Zeichen

A.o.HV C-Quadrat 5 und Ende. Die Pause hätte bis 14 Uhr dauern sollen, um 14:20 Uhr war das Podium noch nicht vollständig anwesend, der AR-Vorsitzende musste sich vom zweiten deutschen Redner den Vorwurf gefallen lassen: "Es ist 14 Uhr 20, wann bitte sehr würden Sie arbeiten wollen? Mich draußen warten zu lassen und sich selbst alle Zeit der Welt geben!" Der AR-Vorsitzende entschuldigte sich, "dass ein Teil der Mannschaft fehlt, für die Beantwortung der Fragen brauchen wir Zeit". Der Aktionärsvertreter: "Wenn Herr Schütz da gewesen wäre, wäre es schneller gegangen!" Der Vorstand gab die Planzahlen Provisionsertrag in Höhe von 21,1 Mio. 2014, 22,9 Mio. 2015, 25,5 Mio. 2016, 26 Mio. 2017 und das geplante Ebit in Höhe von 2,2 Mio. 2014, 2,3 Mio. 2015, 3,7 Mio. 2016, 5,3 Mio. 2017 bekannt. Weiters Ebit-Marge von 3,7% 2014, 4,4% 2015, 7,9% 2016, 11% 2017. Der geplante Jahresüberschuss vor Steuern habe 2014 4,6 Mio., 2015 5,2 Mio., 2016 6,6 Mio., 2017 7,5 Mio. betragen. Der Return on Equity sei immer nur für ein Jahr geplant worden, für 2017 seien das 12,5% gewesen. Geplanter Cash Flow für 2017 sei -56 Mio. gewesen. Die geplante Cost Income Ratio für 2014 sei 35% gewesen, für 2015 40%, für 2016 48%, für 2017 44%. Langweilig, sicher, uralte Planzahlen sind Schnee von gestern. Aber für die beiden deutschen Aktionäre waren diese Zahlen wichtig, sie wollten sehen, wie weit Planzahlen von tatsächlichen Zahlen abweichen. Für 2018 seien 32,5 Mio. Provisionsertrag, 8,9 Mio. Ebit, 16% Ebit-Marge, 12,8 Mio. Jahresüberschuss vor Steuern, ROE 22,3%, Cash Flow 716.000 Euro geplant.

Zu einer Erhöhung der Barabfindung wollte sich der Vorstand nicht äußern. Der österreichische Aktionär, der sich zuerst zu Wort gemeldet hatte, war der Meinung, man könne sich auf der HV auf einen höheren Wert einigen, den dann alle anderen Minderheitsaktionäre anerkennen müssen. Von anderen Aktionären und vom Podium konnte er überzeugt werden, dass dem nicht so ist: Auch wenn auf der HV ein höherer Abfindungspreis beschlossen würde, hätten nichtanwesende Aktionäre immer noch das Recht, ein Überprüfungsverfahren anzustrengen.

Es zog sich die Diskussion zwischen dem zweiten Deutschen und dem Vorstand hin, der Aktionärsvertreter wollte Informationen zum Spezialfonds, er wollte wissen, "ob die Geschäfte at arm´s length abgeschlossen werden". Laut dem AR-Vorsitzenden sei die Drittvergleichsfähigkeit mehrfach abgehandelt worden. Auf weitere Anfrage gab der Vorstand viele (öffentliche) Daten zum Special Situations Dedicated Fund bekannt, die Direktoren des Investment Managers etc., Details könne man auch "auf unserer Website" nachlesen. Der Deutsche bat darum, die Website eingeschaltet zu lassen. Die Fee sei volumensabhängig, es gebe keine fixe Fee. Auf die Frage, wer für die Investments des Fonds verantwortlich ist, erfuhren wir das Naheliegende: "Formell entscheiden wir, in regelmäßigem Austausch mit dem einzigen Investor, insoweit ist es ein Vehikel des Investors." Schütz bekam vom Hauptfragesteller (also dem zweiten Deutschen) noch mehrmals sein Fett ab: "Vom Vorstand erwarte ich, dass er da ist. Schlechte Dienstauffassung! Er wusste das 6 Wochen vorher!" Es wurden noch einmal die Termine genannt, unter anderem wann der Prüfauftrag vergeben worden sei: 2.7.18. Die Kanzlei Schönherr stellte sich vor, sie würden den Vorstand bei der Beantwortung unterstützen. Röhl & Partner sei nicht genannt worden, das Gericht habe sie aufgefordert, einen Dreiervorschlag zu machen. Schütz wurde vom Hauptfragesteller als "Spiritus rector" bezeichnet, heute lernen wir viele Fremdwörter, es ist weder ein Dinosaurier noch hat es etwas mit Alkohol zu tun, der Duden erklärt: "führender, lenkender Geist".

Der Vorstand erklärte, eine über 60 Euro hinausgehende Sicherstellung sei gesetzlich nicht vorgesehen. Der Aktionär erklärte, er habe auf Seite 35 andere Planzahlen, laut KPMG sind das "die Anpassungen", das akzeptierte der Aktionär: "Sie haben perpetuiert." (Sie sind in gleicher Weise fortgefahren) Hier mache ich viele "Auslassungen", wo immer wieder die gleichen Fragen gestellt bzw. Vorwürfe getätigt wurden, was wohl alle unbeteiligten Anwesenden sehr ermüdet hat. Die Ausschüttungsquote wurde noch genannt: 2013 90%, 2014 59%, 2015 84%, 2016 40%, 2017 53%. Der Kundenstock von ursprünglich 12,79 Mio. Euro sei auf 10 Jahre abzuschreiben, somit 1,3 Mio. pro Jahr, diese Abschreibungen würden 2022 ihr Ende finden. 3,5 Mrd. Euro Assets under Management per 31.12.17 und 2,5 Mrd. per 30.6.18 wurden genannt, wovon man Management Fee bekomme. Nach vielen Nachfragen gab der Vorstand bezüglich des Spezialfonds bekannt, dass bei einem Mandat dieser Größenordnung eine große Spanne zwischen 5 und 40 Basispunkten üblich sei, was den Fragesteller einigermaßen befriedigte, er bedankte sich für diese Auskunft. Ich bin auch zufrieden, selbst bei 0,05% kommen bei diesem Volumen auch einige Millionen an Fee zusammen. Der Fragesteller wollte noch wissen, ob es eine klar definierte Anlagestrategie beim Spezialfonds gibt, wie die Verantwortlichkeiten sind usw., bis ins letzte Detail. Was mit dem einzigen Tagesordnungspunkt wenig bis gar nichts zu tun hat. Endlich fragte der AR-Vorsitzende: "Worin besteht die Relevanz?" Der Aktionärsvertreter sprach von einem Klumpenrisiko bei der Deutschen Bank (Anm: macht aber der C-Quadrat nichts aus, wir kassieren nur die Fee), von einem Reputationsschaden und von den nun tiefen Kursen der Deutsche-Bank-Aktie. (Was mich bewegt hat, mir die Deutsche-Bank-Aktie endlich einmal anzuschauen, ich habe jetzt ein Auge drauf) Preis bei Überschreitung der ersten Meldeschwelle (durchschnittlicher Kaufpreis?) im Februar 2017 sei 18,30 Euro gewesen. Noch was für unsere Fremdwortsammlung: Es sei eine apodiktische (keinen Widerspruch duldende) Aussage, dass kein Erwerb über 57 erfolgt sei. Die vom Vorstand so beantwortet wurde: "Nein, es fanden keine Transaktionen statt."

Ich wollte die Aussage hören, dass der Spezialfonds einen positiven Deckungsbeitrag bringt, und dass der Fondseigentümer die Aktien auch abziehen kann. Um die ewige Diskussion um dieses Asset under Management abzuschneiden. Weil hieraus meines Erachtens für den Bewertungspreis nichts zu gewinnen ist. Fremdvergleichsfähigkeit heißt ja auch, dass wir um dieses Geschäft umfallen können, wenn wir nicht wettbewerbsfähig sind. Ich empfand es als unnötiges In-die-Länge-Ziehen der HV. Leider kamen meine kurzen Fragen erst zum Schluss, da war die Diskussion eh "schon" vorbei. Es kamen die erwarteten Antworten. Es gab zum Schluss noch etwas Hektik, weil der Hauptfragesteller wissen wollte, ob der Vertreter des Hauptaktionärs von diesem eine gültige Vollmacht hat. Wonach auch er nach einer gültigen Vollmacht gefragt wurde. Die schrieb er sich schnell selbst, da er offenbar der Geschäftsführer der von ihm vertretenen Gesellschaften ist, er fürchtete sich vor einer Falle. 4,296.241 (99,43%) von 4,320.795 Stimmen votierten für JA, dem Gesellschafterausschluss dürfte somit (fast) nichts mehr im Wege stehen. Die beiden Deutschen und ein Österreicher erhoben Widerspruch zu Protokoll. Um 17:35h war die HV zu Ende, die um 10 Uhr begonnen hatte. Es war "nur" eine Außerordentliche HV, mit "nur" einem Tagesordnungspunkt.


(26.08.2018)


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