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Tower One erwirbt 15 Masten

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19.10.2017, 7390 Zeichen

Tower One erwirbt 15 Masten

 

Vancouver (British Columbia, Kanada), 19. Oktober 2017. Tower One Wireless Corp. (CSE: TO, OTCQB: TOWTF, Frankfurt: 1P3N) freut sich bekannt zu geben, dass es eine Anzahlung in Höhe von 315.000 Dollar für den Erwerb von 15 Masten geleistet hat, die im November 2017 aufgestellt werden. Diese 15 Masten werden sich in Argentinien befinden und voraussichtlich insgesamt etwa 1.050.000 US-Dollar kosten. Tower One führte einen erfolgreichen kostensenkenden Ausschreibungsprozess mit den Verkäufern der Masten durch, wodurch die Kosten pro Maststandort gesenkt werden konnten.

 

CEO Alex Ochoa sagte: „Das Ziel dieses Prozesses bestand darin, die Kosten der Masten zu senken und die Wirtschaftlichkeit des Geschäfts zu steigern. Wir haben dieses Ziel zweifelsohne erreicht und dieser Erwerb stellt die Grundlage für den Rest des Jahres 2017 sowie für das Jahr 2018 dar, in denen wir mit zusätzlichen 200 neuen Built-to-Suit-Möglichkeiten rechnen.

 

Weitere Details hinsichtlich des Erwerbs dieser 15 Masten werden in einer Pressemitteilung bekannt gegeben werden, falls und wenn Tower One die Restzahlung für solche Masten leistet und die Masten fertiggestellt werden.

 

Über Tower One Wireless Corp

 

Tower One errichtet, besitzt und verpachtet im Rahmen von langfristigen Verträgen Mobilfunk-Infrastruktureinrichtungen an Mobilfunkbetreiber. Tower One ist eines von nur wenigen börsennotierten Unternehmen mit geringem Börsenwert, das in der Masten- und Mobilfunkinfrastruktur-Branche tätig ist. Tower One wird von einem Führungsteam aus Telekom- und Finanzexperten geleitet, die langjährige Erfahrung im Telekom- und Mobilfunk-Infrastruktursektor vorweisen können. Das Management hat seine 30 Millionen Aktien freiwillig für drei Jahre gesperrt.

 

Tower One Wireless konzentriert sich derzeit in erster Linie auf den Ausbau der 4G- und 5G-LTE-Infrastruktur in Lateinamerika.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Robert „Nick“ Horsley, Director    

nick@toweronewireless.com

(604) 559-8051

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

 

Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemeldung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Dazu zählen auch Aussagen zu den behördlichen Genehmigungen und sonstigen Angelegenheiten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht ausschließlich historischen Charakter haben, und umfassen sämtliche Aussagen zu zukünftigen Ansichten, Plänen, Erwartungen oder Absichten. Solche Informationen sind generell an zukunftsgerichteten Ausdrücken wie „können“, „erwarten“, „schätzen“, „rechnen mit“, „beabsichtigen“, „glauben“ und „fortsetzen“ sowie ähnlichen Begriffen bzw. ihren Verneinungen zu erkennen.  Die Leser werden davor gewarnt, sich vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Pläne, Absichten und Erwartungen, die diesen zugrunde liegen, auch realisiert werden können.  Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen typischerweise zahlreichen Annahmen, bekannten und unbekannten Risiken sowie Unsicherheiten, sowohl allgemeiner als auch spezifischer Art, die dazu beitragen könnten, dass die Vorhersagen, Schätzungen, Prognosen, Vorausplanungen und sonstigen zukunftsgerichteten Aussagen nicht eintreten werden.  Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Diese Annahmen, Risiken und Unsicherheiten beziehen sich unter anderem auf die Wirtschaftslage im Allgemeinen und die Kapitalmärkte im Besonderen, auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien, auf das Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird, sowie auf andere Faktoren, von denen viele außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen.  Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als vernünftig angesehen werden, unterliegen sie erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken. Es kann keine Gewährleistung abgegeben werden, dass der geplante Erwerb der Masten abgeschlossen wird oder, sofern er abgeschlossen wird, erfolgreich sein wird.

 

Zukünftige Aussagen unterliegen einer Vielzahl an Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Aktivitäten, Leistungen oder Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: (i) dass die Umweltgesetze und -bestimmungen strenger werden; (ii) dass das Unternehmen nicht in der Lage sein könnte, die erforderlichen Mittel aufzubringen; (iii) Risiken in Zusammenhang mit Unfällen, Ausfällen von Maschinen und Anlagen, Arbeitsstreitigkeiten oder anderen unvorhersehbaren Problemen, die den Betrieb unterbrechen könnten; (iv) der Konkurrenz; (v) der ungewissen Profitabilität angesichts der früheren Verluste des Unternehmens; (vi) Risiken in Zusammenhang mit Umweltbestimmungen und der damit einhergehenden Verantwortung; (vii) Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, eine Akzeptanz in der Gemeinde, Abkommen und Genehmigungen (im Allgemeinen „soziale Genehmigungen“ genannt) zu erzielen; (viii) Risiken in Zusammenhang mit dem Erhalt und der Aufrechterhaltung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Autorisierungen in Zusammenhang mit dem fortlaufenden Betrieb und der Erschließung der unternehmenseigenen Projekte; (ix) Risiken in Zusammenhang mit dem Ergebnis von Gerichtsverfahren; (x) politischer und behördlicher Risiken; (xi) Risiken in Zusammenhang mit der aktuellen Weltwirtschaftslage; und (xii) andere Risiken und Ungewissheiten in Zusammenhang mit den Erkundungsgebieten, Aktiva und der Geschäftsstrategie des Unternehmens. Wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Erwartungen des Unternehmens unterscheiden, beinhalten Rechtstreitigkeiten, die allgemeine Wirtschaftslage, den Verlust wichtiger Mitarbeiter und Berater, zusätzliche Finanzierungsanforderungen, Gesetzesänderungen, die Konkurrenz sowie die Unfähigkeit von Vertragspartnern, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.  Zukunftsgerichtete Aussagen werden in dieser Pressemeldung ausdrücklich eingeschränkt dargelegt. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!



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    Vancouver (British Columbia, Kanada), 19. Oktober 2017. Tower One Wireless Corp. (CSE: TO, OTCQB: TOWTF, Frankfurt: 1P3N) freut sich bekannt zu geben, dass es eine Anzahlung in Höhe von 315.000 Dollar für den Erwerb von 15 Masten geleistet hat, die im November 2017 aufgestellt werden. Diese 15 Masten werden sich in Argentinien befinden und voraussichtlich insgesamt etwa 1.050.000 US-Dollar kosten. Tower One führte einen erfolgreichen kostensenkenden Ausschreibungsprozess mit den Verkäufern der Masten durch, wodurch die Kosten pro Maststandort gesenkt werden konnten.

     

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