28.06.2017, 4646 Zeichen
Toshiba Corporation (TOKYO: 6502) und Toshiba Memory Corporation („TMC“) haben heute eine Petition beim Landgericht in Tokio gegen Western Digital Corporation, ein US-Unternehmen, und seine Tochtergesellschaft Western Digital Technologies, Inc. (zusammen „WD“) (NASDAQ: WDC) eingereicht, um eine vorläufige einstweilige Verfügung gegen wettbewerbswidrige Handlungen zu beantragen und auch eine dauerhafte einstweilige Verfügung, einen Schadensersatz und eine Zahlung von 120 Milliarden Yen einzuklagen wegen u. a. angeblicher Verletzung des Gesetzes zur Verhütung von unlauterem Wettbewerb.
Die Klage bekräftigt, wie in der Pressemitteilung von Toshiba vom 2. Juni 2017 „Update on Status of Third-party Investment in the Memory Business“ (Neues zum Status der Drittanbieter-Investitionen im Speicher-Geschäft) dargelegt, dass WD kontinuierlich den Gebotsprozess im Zusammenhang mit dem Verkauf von TMC beeinträchtigt hat.
Unter Berufung auf Joint-Venture-Vereinbarungen zwischen Toshiba und SanDisk LLC (einschließlich seiner Tochtergesellschaften, „SanDisk“) besagt die Klage auch, dass WD sein Zustimmungsrecht – sowohl in öffentlichen Aussagen als auch privaten Kommunikationen an Bieter und andere am Verkaufsprozess beteiligte Parteien – übertrieben hat, um den Verkauf von TMC zu beeinträchtigen, das nicht die Eigentumsanteile an Joint-Venture-Gesellschaften hält, die mit im Besitz von SanDisk sind. In der Beschwerde heißt es weiter, dass das Vorgehen beim Verkaufsprozess für TMC keine Zustimmungsrechte von WD verletzt; die Behauptungen von WD sind falsch, sollen nur den Verkaufsprozess behindern und haben Toshiba und TMC beeinträchtigt.
Toshiba und TMC haben in Japan geklagt, weil WD die Geschäftsgeheimnisse von Toshiba und TMC unangemessen erhalten hat, indem es Mitarbeiter von SanDisk an WD übertragen hat, die durch ihre Teilnahme an der Zusammenarbeit zwischen SanDisk und Toshiba/TMC Zugang zu vertraulichen Informationen von Toshiba und TMC haben.
Toshiba ist der Auffassung, dass die Handlungen von WD sowohl für Toshiba als auch für TMC schädlich sind, gegen das Gesetz zur Verhütung von unlauterem Wettbewerb (Artikel 2 (1) (iv), (vii), (viii), (xv)) verstoßen und nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Artikel 709) unerlaubte Handlungen darstellen. Toshiba und TMC haben die Petition für eine vorläufige einstweilige Verfügung, um den schädigenden Handlungen von WD ein Ende zu setzen, und eine Klage für eine dauerhafte Verfügung und Schadensersatz eingereicht.
Neben der absichtlichen Beeinträchtigung des TMC-Verkaufsprozesses mit seinen falschen Behauptungen besagt die Klage, dass Toshiba nicht dem Zugriff von WD auf Informationen im Zusammenhang mit dem Joint Venture und der Entwicklung widersprach, unter der Annahme, dass WD einen Vertrag in Bezug auf Informationszugriff abschließt, aber WD hatte einen solchen Vertrag abgelehnt. Um eine weitere Beschädigung von TMC zu verhindern, glaubt TMC, dass es keine andere Wahl hat, als die Möglichkeit von WD, auf diese Informationen zuzugreifen, zu beseitigen und zwar ab sofort.
Über Toshiba
Die Toshiba Corporation wurde 1875 in Tokio gegründet und ist ein Fortune Global 500-Unternehmen, das mithilfe innovativer Technologien in den Bereichen Energie, Infrastruktur und Speicher zu einer besseren Welt und besseren Lebensbedingungen beiträgt. Getreu der Philosophie „Committed to People, Committed to the Future“ (Für die Menschen, für die Zukunft) fördert Toshiba das operative Geschäft durch ein weltweites Netzwerk von 551 konsolidierten Unternehmen, die 188.000 Mitarbeiter beschäftigen und Jahresumsätze von über 5,6 Billionen Yen (50 Milliarden US-Dollar; Stand 31. März 2016) generieren.
Erfahren Sie mehr über Toshiba unter www.toshiba.co.jp/index.htm
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.
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